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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

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Abwägung 
Abstände zu Strukturen Dritter 
Im Rahmen der Konsultation wurde von der Deutschen Telekom AG dahingehend Stellung 
genommen, dass um unterseeische Telekommunikationskabel ein ausreichender 
Sicherheitsbereich für die Operation von Serviceschiffen notwendig sei, um deren Wartung und 
Reparatur zu gewährleisten. Sie beruft sich dabei auf Empfehlungen des International Cable 
Protection Committee sowie des SC UK. Konkret wird für Wassertiefen bis zu 75 m ein Abstand 
von 500 m beidseitig des Seekabels als „Working Zone“, dem notwendiger Arbeitsbereich des 
Kabelschiffs für Reparaturen am Kabel, gefordert. Zusätzlich sei eine „Hazard Area“ von 
zusätzlichen 250 m für einen Mindestabstand von 750 m zwischen Seekabeln und 
Windenergieanlagen notwendig, um die Kollisionssicherheit und erforderliche 
Manövrierfähigkeit der Kabelschiffe sicherzustellen. 
Die Festlegungen des BFO hinsichtlich der Abstände bzw. Standorten von Konverterplattformen 
stehen nicht im Widerspruch zu dieser Forderung, da alle festgelegten Standorte einen deutlich 
größeren Abstand zu in Betrieb befindlichen unterseeischen Telekommunikationskabeln halten. 
Der Übertragungsnetzbetreiber der Nordsee TenneT hat im Rahmen seiner Stellungnahme 
erneut vorgetragen, dass für die Installation der Plattformen zusätzlich zu der im BFO 
vorgesehenen Fläche für Konverterplattformen ein Radius von mindestens 1.000 m um die 
Plattformmittelpunkte von Anlagen oder Kabeln Dritter freizuhalten sei. Dieser Raum würde 
auch zu späteren Zeitpunkten, beispielsweise beim Austausch von Großkomponenten, benötigt. 
Zur Fieranführung der Drehstromkabel an die Plattform, zur zwischenzeitlichen Ablage von 
Kabeln sowie um den Manövrierbedarf der Schiffe klein zu halten, solle zudem bis zu einer 
Detailplanung ein Bereich von 2.000 m um die Plattformmittelpunkte freigehalten werden. 
Zudem wurde um die vorsorgliche Sicherung eines jeweils dritten Plattformstandortes in jedem 
Cluster als Wohnplattform bzw. für den Einsatz neuer technischer Großkomponenten, sowie um 
ausreichend Platz für ein wet storage vor den Plattformen gebeten. Diese deutlich größeren als 
die vorgesehenen Abstände sind nicht vereinbar mit dem Grundsatz des sparsamen 
Flächenverbrauchs und befördern eine Tendenz zur seeverkehrstechnisch unerwünschten 
Ausbildung von alleinstehenden Bauwerken. Die Plattformen sollten verkehrlich in das 
Gesamtensemble der Windparkbebauung integriert werden. Daher wird dieser Forderung nicht 
gefolgt. Dem begründeten Interesse des Netzbetreibers nach ausreichend Raum zur Errichtung 
der Plattform sowie zur Kabelführung kann ggf. im Einzelverfahren nachgekommen werden. Da 
die Errichtung der Konverterplattform voraussichtlich zu Beginn der Erschließung eines Clusters 
steht, sollten etwa die in der Nähe der Plattform gelegenen Windenergieanlagen nach der 
Plattform errichtet werden. 
Natur- und Umweltschutz 
Die Forderung nach größeren Abständen der Konverterplattformen zu den Natura2000- 
Gebieten wurde häufig in Verbindung mit der Forderung nach einer Konkretisierung im Hinblick 
auf schallminimierende Maßnahmen und Monitoringauflagen vorgebracht. Hierbei wird auch auf 
die entsprechenden Papiere zu den Hauptkonzentrationsgebieten für Seetaucher und 
Schweinswale Bezug genommen. 
Ein Konsultationsteilnehmer fordert einen größeren Mindestabstand von Konverterplattformen 
zu Schutzgebieten und argumentiert diesbezüglich mit dem Meidungsabstand von 2 km für 
Seetaucher, der Kollisionsgefahr für Kleinvögel und Anforderungen, die sich aus dem 
Schallschutzkonzept des BMUB ergeben. Standorte für Konverterplattformen werden im Plan 
mit einem möglichst großen Abstand zu Natura2000-Gebieten festgelegt. Der Meidungsraum 
von 2 km für Seetaucher wurde in der Definition des Hauptverbreitungsgebiets der Seetaucher 
im Positionspapier des BMU (2009) berücksichtigt und betrifft Bauwerke bzw. Strukturen, die 
aus dem Meer herausragen und somit eine Scheuchwirkung für störempfindliche Arten wie 
Seetaucher entfalten können. Das Positionspapier des BMU wurde der kumulativen Bewertung 
der Auswirkungen des BFO-N auf See- und Rastvögel zugrunde gelegt (vgl. Kap. 4.4 
Umweltbericht). Für den Bereich des Hauptkonzentrationsgebietes der Seetaucher sind keine 
Windpark(cluster) in den Plan aufgenommen worden, die nicht auch bisher bereits Bestandteil
	        
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