78
Abwägung
bedinge eine Gefährdung des „günstigen Erhaltungszustands“ (Art. 1 e FFH-Richtlinie) der Art
im angrenzenden FFFI-Gebiet.
Cluster 4 liege fast vollständig im Flauptkonzentrationsgebiet Schweinswal und Seetaucher
(BMU, 2013; BFO-N Abb. 13). Für die Seetaucher sei durch den spezifischen Meidungsraum
von 2 km um einen Windpark (MENDEL & GARTFIE, 2010) ein Flächenverlust von deutlich
über 5 % Prozent im Konzentrationsgebiet nördlich von Helgoland und beeinträchtige ebenso
Teile des EU-VSG Östliche Deutsche Bucht. Ausführungen zur Berücksichtigung der
Seetaucher (BFO-N S. 13) fänden bedauerlicherweise keinen Bezug, da die
Schutzvorkehrungen keine bis 2009 erteilten Genehmigungen berührten.
Zwei der drei Windparkgruppen des Clusters 5 belasteten die angrenzenden bzw. direkt
beanspruchten FFH- und Vogelschutzgebiete durch ihre Lage in den
Hauptkonzentrationsgebieten der genannten geschützten Arten. Sowohl die einzelnen Parks als
auch das Cluster hätten aus Sicht des Konsultationsteilnehmers hier nicht genehmigt werden
dürfen. Ferner wird auf ein anhängiges Gerichtsverfahren zu dieser Thematik verwiesen.
Dem BSH liegen derzeit keine Anhaltspunkte vor, dass die erteilten Genehmigungen in den
angesprochenen Clustern rechtswidrig sind. Die Ausweisung der Cluster erfolgte in Bezug auf
das Thema Seetaucher unter Anwendung des Positionspapiers des BMU zur Bewertung des
kumulativen Habitatverlustes von Seetauchern.
Bei den in den Clustern 4 und 5 bereits errichteten bzw. in der Errichtung befindlichen
Windparks handelt es sich um Genehmigungen, die bereits vor 2009 erteilt wurden. Etwaige
Habitatverluste für Seetaucher aufgrund der genehmigten Windparks in den Clustern 4 und 5
wurden im Rahmen der Festsetzung des Hauptverbreitungsgebiets der Seetaucher
berücksichtigt (BMU, 2009). Gemäß dem Positionspapier zur Festlegung des
Hauptverbreitungsgebietes ergibt sich für die Rastpopulationen der Seetaucher in der
deutschen Nordsee durch weitere Offshore-Windparkvorhaben auch bei einer kumulativen
Betrachtung grundsätzlich keine erhebliche Störung i.S.v. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG 2010.
Für den Bereich des Hauptkonzentrationsgebietes der Seetaucher sind keine Windpark(cluster)
in den Plan aufgenommen worden, die nicht auch bisher bereits Bestandteil formal genehmigter
Vorhaben sind und der Abgrenzung des Gebietes insofern auch zugrunde lagen (vgl. Kapitel
4.4 Umweltbericht).
Im Hinblick auf Schweinswale gelten die strengen Anforderungen des Schallschutzkonzeptes
des BMUB (2013). Seit Dezember 2013 wird bei der Realisierung von Offshore-
Windparkvorhaben das Schallschutzkonzept des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) für den Schweinswal (BMU, 2013) angewendet. Gemäß
dem Schallschutzkonzept des BMUB (2013) ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebiets
anzunehmen, wenn sich mindestens zehn Prozent der Gebietsfläche innerhalb eines Störradius
von acht Kilometern befinden (bei Einhaltung des Grenzwertes des Schallereignispegels (SEL)
von 160 dB re 1 pPa 2 s bzw. Spitzenschalldruckpegels (SPL) von 190 dB re 1 pPa in 750 m
Entfernung). Um den Vorgaben aus dem Schallschutzkonzept Rechnung zu tragen, werden
sämtliche Rammarbeiten - bei der Gründung von Windenergieanlagen wie auch bei der
Gründung von Konverterplattformen - derart zeitlich koordiniert, dass sich der Schalleintrag im
FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ bzw. „Borkum Riffgrund“ stets auf weniger als zehn Prozent der
Gebietsfläche auswirkt. In der besonders sensiblen Zeit vom 1. Mai bis zum 31. August darf die
Beeinträchtigung ein Prozent der Fläche des Schutzgebiets „Sylter Außenriff“ nicht
überschreiten.
Zudem werden bei allen Gründungsarbeiten Schallminderungssysteme eingesetzt, die einzeln
oder in Kombination die Einhaltung der Grenzwerte gewährleisten und sogar signifikant
unterschreiten. Die Ergebnisse aus aktuellen Bauvorhaben liefern den Nachweis, dass
Schallminderungssysteme entwickelt wurden, die ein sehr deutliches
Schallminderungspotenzial aufweisen und auf diese Weise dazu beitragen, dass die
Anforderungen aus dem Arten- und Gebietsschutz erfüllt werden können.