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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks 
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Wegen der Begründung wird auf die Begründung des Grundsatzes 5.3.2.12 verwiesen. 
5.4.2.7 Überdeckung 
Bei der Festlegung der dauerhaft zu gewährleistenden Überdeckung von Drehstrom- 
Seekabelsystemen sollen insbesondere die Belange der Schifffahrt und der Fischerei, 
des Schutzes der Meeresumwelt sowie der Systemsicherheit berücksichtigt werden. 
Dazu ist bei der Verlegung eine Tiefenlage des Kabelsystems herzustellen, die eine 
dauerhafte Überdeckung von mindestens 1,5 m gewährleistet. 
Wegen der Begründung wird auf die Begründung des Grundsatzes 5.3.2.7 verwiesen. 
5.4.2.8 Verlegung außerhalb der Natura2000-Gebiete und geschützter Biotopstrukturen 
Bei der Verlegung von Drehstrom-Seekabelsystemen sollen mögliche Beein 
trächtigungen der Meeresumwelt minimiert werden. Dazu sollten die Drehstrom- 
Seekabelsysteme möglichst außerhalb von Natura2000-Gebieten verlegt werden. 
Bekannte Vorkommen geschützter Biotope nach § 30 BNatSchG oder entsprechende 
Strukturen sind möglichst zu umgehen. 
Die Vorgaben des § 45 WHG sind zu beachten, die beste Umweltpraxis („best 
environmental practice“) gemäß OSPAR-Übereinkommen sowie der jeweilige Stand der 
Technik sollen berücksichtigt und im Einzelverfahren konkretisiert werden. 
Wegen der Begründung wird auf die Begründung des Grundsatzes 5.3.2.8 verwiesen. 
5.4.2.9 Sedimenterwärmung 
Bei der Verlegung von Drehstrom-Seekabelsystemen sollen potenzielle 
Beeinträchtigungen der Meeresumwelt durch eine kabelinduzierte Sedimenterwärmung 
weitestgehend reduziert werden. Als naturschutzfachlicher Vorsorgewert gilt das 
sogenannte „2 K-Kriterium“, das eine maximal tolerierbare Temperaturerhöhung des 
Sediments um 2 Grad (Kelvin) in 20 cm Sedimenttiefe festsetzt. 
Wegen der Begründung wird auf die Begründung des Grundsatzes 5.3.2.9 verwiesen. 
5.4.2.10 Schonendes Verlegeverfahren 
Zum Schutz der Meeresumwelt soll bei der Verlegung von Drehstrom-Seekabelsystemen 
zur Verbindung der Konverterplattform mit dem Umspannwerk ein möglichst 
schonendes Verlegeverfahren gewählt werden. 
Wegen der Begründung wird auf die Begründung des Grundsatzes 5.3.2.10 verwiesen. 
5.4.2.11 Zeitliche Gesamtkoordinierung der Verlegearbeiten 
Zur Vermeidung bzw. Verminderung kumulativer Auswirkungen soll eine zeitliche 
Gesamtkoordination der Verlegearbeiten von Drehstrom-Seekabelsystemen zur 
Verbindung der Konverterplattform mit dem Umspannwerk vorgesehen werden. 
Wegen der Begründung wird auf die Begründung des Grundsatzes 5.3.2.11 verwiesen. 
5.4.2.12 Berücksichtigung von Kulturgütern 
Bei der Trassenwahl sollen bekannte Fundstellen von Kulturgütern berücksichtigt 
werden. Sollten bei der Planung oder Verlegung von Drehstrom-Seekabelsystemen zur 
Verbindung der Konverterplattform mit dem Umspannwerk bisher nicht bekannte im 
Meeresboden befindliche Kulturgüter aufgefunden werden, sollen entsprechende 
Maßnahmen zur Sicherung des Kulturgutes getroffen werden.
	        
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