Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks
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Wegen der Begründung wird auf die Begründung des Grundsatzes 5.3.2.12 verwiesen.
5.4.2.7 Überdeckung
Bei der Festlegung der dauerhaft zu gewährleistenden Überdeckung von Drehstrom-
Seekabelsystemen sollen insbesondere die Belange der Schifffahrt und der Fischerei,
des Schutzes der Meeresumwelt sowie der Systemsicherheit berücksichtigt werden.
Dazu ist bei der Verlegung eine Tiefenlage des Kabelsystems herzustellen, die eine
dauerhafte Überdeckung von mindestens 1,5 m gewährleistet.
Wegen der Begründung wird auf die Begründung des Grundsatzes 5.3.2.7 verwiesen.
5.4.2.8 Verlegung außerhalb der Natura2000-Gebiete und geschützter Biotopstrukturen
Bei der Verlegung von Drehstrom-Seekabelsystemen sollen mögliche Beein
trächtigungen der Meeresumwelt minimiert werden. Dazu sollten die Drehstrom-
Seekabelsysteme möglichst außerhalb von Natura2000-Gebieten verlegt werden.
Bekannte Vorkommen geschützter Biotope nach § 30 BNatSchG oder entsprechende
Strukturen sind möglichst zu umgehen.
Die Vorgaben des § 45 WHG sind zu beachten, die beste Umweltpraxis („best
environmental practice“) gemäß OSPAR-Übereinkommen sowie der jeweilige Stand der
Technik sollen berücksichtigt und im Einzelverfahren konkretisiert werden.
Wegen der Begründung wird auf die Begründung des Grundsatzes 5.3.2.8 verwiesen.
5.4.2.9 Sedimenterwärmung
Bei der Verlegung von Drehstrom-Seekabelsystemen sollen potenzielle
Beeinträchtigungen der Meeresumwelt durch eine kabelinduzierte Sedimenterwärmung
weitestgehend reduziert werden. Als naturschutzfachlicher Vorsorgewert gilt das
sogenannte „2 K-Kriterium“, das eine maximal tolerierbare Temperaturerhöhung des
Sediments um 2 Grad (Kelvin) in 20 cm Sedimenttiefe festsetzt.
Wegen der Begründung wird auf die Begründung des Grundsatzes 5.3.2.9 verwiesen.
5.4.2.10 Schonendes Verlegeverfahren
Zum Schutz der Meeresumwelt soll bei der Verlegung von Drehstrom-Seekabelsystemen
zur Verbindung der Konverterplattform mit dem Umspannwerk ein möglichst
schonendes Verlegeverfahren gewählt werden.
Wegen der Begründung wird auf die Begründung des Grundsatzes 5.3.2.10 verwiesen.
5.4.2.11 Zeitliche Gesamtkoordinierung der Verlegearbeiten
Zur Vermeidung bzw. Verminderung kumulativer Auswirkungen soll eine zeitliche
Gesamtkoordination der Verlegearbeiten von Drehstrom-Seekabelsystemen zur
Verbindung der Konverterplattform mit dem Umspannwerk vorgesehen werden.
Wegen der Begründung wird auf die Begründung des Grundsatzes 5.3.2.11 verwiesen.
5.4.2.12 Berücksichtigung von Kulturgütern
Bei der Trassenwahl sollen bekannte Fundstellen von Kulturgütern berücksichtigt
werden. Sollten bei der Planung oder Verlegung von Drehstrom-Seekabelsystemen zur
Verbindung der Konverterplattform mit dem Umspannwerk bisher nicht bekannte im
Meeresboden befindliche Kulturgüter aufgefunden werden, sollen entsprechende
Maßnahmen zur Sicherung des Kulturgutes getroffen werden.