Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks
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Wegen der Begründung wird auf die Begründung des Grundsatzes 5.3.2.5 verwiesen.
5.4.2 Planungsgrundsätze
Zusammenfassung
• größtmögliche Bündelung im Sinne einer Parallelführung
• Abstand bei Parallelverlegung: 100 m; nach jedem zweiten Kabelsystem 200 m
• Berücksichtigung bestehender und genehmigter Nutzungen (Bebauung 500 m Abstand,
Schifffahrtsrouten 300 m Abstand)
• Kreuzungen vermeiden, wenn zwingend erforderlich, dann möglichst rechtwinklig;
Abstand zwischen Wendepunkten 250 m
• Länge des Drehstrom-Kabelsystems zur Anbindung des Umspannwerke nicht länger
als 20 km
• Windparks sind im gleichen Cluster anzuschließen
• Mindestüberdeckung 1,5 m
• Verlegung möglichst außerhalb der Natura2000-Gebiete / geschützten Biotope
• Verminderung der Sedimenterwärmung (Einhaltung 2 K-Kriterium)
• Schonendes Verlegeverfahren und zeitliche Gesamtkoordinierung der Verlegearbeiten
• Berücksichtigung von Kulturgütern und Fundstellen von Kampfmitteln
• Rückbaupflicht
5.4.2.1 Bündelung
Bei der Verlegung von Drehstrom-Seekabelsystemen zur Verbindung der Konverter
plattform mit dem Umspannwerk der Offshore-Windparks ist eine größtmögliche
Bündelung im Sinne einer Parallelführung zueinander anzustreben. Zudem soll die
Trassenführung möglichst parallel zu bestehenden Strukturen gewählt werden.
Wegen der Begründung wird auf die Begründung des Grundsatzes 5.3.2.1 verwiesen.
5.4.2.2 Abstand bei Parallelverlegung
Bei der Parallelverlegung von Drehstrom-Seekabelsystemen ist zwischen den einzelnen
Systemen ein Abstand von 100 m einzuhalten. Nach jedem zweiten Kabelsystem ist ein
Abstand von 200 m einzuhalten.
Wegen der Begründung wird auf die Begründung des Grundsatzes 5.3.2.2 verwiesen.
5.4.2.3 Berücksichtigung bestehender und genehmigter Nutzungen
Bei der Wahl der Streckenführung von Drehstrom-Seekabelsystemen zur Verbindung der
Konverterplattform mit dem Umspannwerk soll Rücksicht auf bestehende und
genehmigte Nutzungen und Nutzungsrechte sowie auf die Belange der Schifffahrt und
Fischerei genommen werden. Auf bereits vorhandene Rohrleitungen und Seekabel ist bei
der Wahl des Streckenverlaufs für neue Drehstrom-Seekabelsystemen zur Verbindung
der Konverterplattform mit dem Umspannwerk gebührend Rücksicht zu nehmen; es ist
ein Abstand von 500 m einzuhalten.