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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks 
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Wegen der Begründung wird auf die Begründung des Grundsatzes 5.3.2.5 verwiesen. 
5.4.2 Planungsgrundsätze 
Zusammenfassung 
• größtmögliche Bündelung im Sinne einer Parallelführung 
• Abstand bei Parallelverlegung: 100 m; nach jedem zweiten Kabelsystem 200 m 
• Berücksichtigung bestehender und genehmigter Nutzungen (Bebauung 500 m Abstand, 
Schifffahrtsrouten 300 m Abstand) 
• Kreuzungen vermeiden, wenn zwingend erforderlich, dann möglichst rechtwinklig; 
Abstand zwischen Wendepunkten 250 m 
• Länge des Drehstrom-Kabelsystems zur Anbindung des Umspannwerke nicht länger 
als 20 km 
• Windparks sind im gleichen Cluster anzuschließen 
• Mindestüberdeckung 1,5 m 
• Verlegung möglichst außerhalb der Natura2000-Gebiete / geschützten Biotope 
• Verminderung der Sedimenterwärmung (Einhaltung 2 K-Kriterium) 
• Schonendes Verlegeverfahren und zeitliche Gesamtkoordinierung der Verlegearbeiten 
• Berücksichtigung von Kulturgütern und Fundstellen von Kampfmitteln 
• Rückbaupflicht 
5.4.2.1 Bündelung 
Bei der Verlegung von Drehstrom-Seekabelsystemen zur Verbindung der Konverter 
plattform mit dem Umspannwerk der Offshore-Windparks ist eine größtmögliche 
Bündelung im Sinne einer Parallelführung zueinander anzustreben. Zudem soll die 
Trassenführung möglichst parallel zu bestehenden Strukturen gewählt werden. 
Wegen der Begründung wird auf die Begründung des Grundsatzes 5.3.2.1 verwiesen. 
5.4.2.2 Abstand bei Parallelverlegung 
Bei der Parallelverlegung von Drehstrom-Seekabelsystemen ist zwischen den einzelnen 
Systemen ein Abstand von 100 m einzuhalten. Nach jedem zweiten Kabelsystem ist ein 
Abstand von 200 m einzuhalten. 
Wegen der Begründung wird auf die Begründung des Grundsatzes 5.3.2.2 verwiesen. 
5.4.2.3 Berücksichtigung bestehender und genehmigter Nutzungen 
Bei der Wahl der Streckenführung von Drehstrom-Seekabelsystemen zur Verbindung der 
Konverterplattform mit dem Umspannwerk soll Rücksicht auf bestehende und 
genehmigte Nutzungen und Nutzungsrechte sowie auf die Belange der Schifffahrt und 
Fischerei genommen werden. Auf bereits vorhandene Rohrleitungen und Seekabel ist bei 
der Wahl des Streckenverlaufs für neue Drehstrom-Seekabelsystemen zur Verbindung 
der Konverterplattform mit dem Umspannwerk gebührend Rücksicht zu nehmen; es ist 
ein Abstand von 500 m einzuhalten.
	        
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