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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks 
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Für Cluster 10 werden vorsorglich zwei Varianten für die Anbindung räumlich gesichert, da 
derzeit noch nicht absehbar ist, ob Grenzkorridor II oder Grenzkorridor III für die Ableitung zum 
voraussichtlichen Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg genutzt wird. Variante 1 verläuft 
vollständig parallel zu den Systemen für Cluster 9. Zu den oben genannten Kreuzungen kommt 
die Kreuzung der „Europipe 1“ hinzu. Die zweite Variante verläuft nach der Kreuzung mit der 
„Europipe 1“ parallel zu dieser und anschließend parallel zur Anbindung des Clusters 7 zu 
Grenzkorridor III. Gegenüber des Systems zu Cluster 7 werden zusätzlich die AC-Leitungen zur 
Anbindung des Windparks „Global Tech 1“, „NorNed“ und das Datenkabel „Atlantic Crossing 2“ 
gekreuzt. Der Übertragungsnetzbetreiber sieht als zusätzliche Varianten die Führung durch 
Cluster 3 mit Rückführung zu Grenzkorridor II und eine Parallelführung zu „Europipe 1“ auf der 
Trasse der Verbindung untereinander der Cluster 7 und 3 vor. 
Zum Anschluss der Cluster 11 und 12 sind jeweils 2 Systeme vorgesehen, die größtenteils 
gebündelt verlaufen. Beide Trassen verlassen auf kürzestem Weg das Cluster und verlaufen 
anschließend am Clusterrand bis zur südlichen Ecke des Clusters 11. Hierbei kreuzen die 
Systeme aus Cluster 12 „NorNed“. Anschließend führen beide Systeme parallel zu 
Schifffahrtsroute 4 bis zur „Europipe 2“, wobei die Datenkabel „TAT 14N“ und „Atlantic Crossing 
2“ gekreuzt werden. Bis zum Vorbehaltsgebiet Schifffahrt nördlich des VTG „German Bigth 
Western Approach“ verlaufen die Systeme auf der westlichen Seite der „Europipe 2“ und 
kreuzen dort auf die östliche Seite. Anschließend verlaufen alle Systeme parallel zu 
Grenzkorridor III. Eine vollständige Parallelführung der Systeme aus den Clustern 11 und 12 mit 
dem grenzüberschreitenden System „NorGer“ würde die späteren Entwicklungsmöglichkeiten 
stark einschränken und zudem zu längeren Trassen führen; diese Planung konnte derzeit 
entsprechend nicht berücksichtigt werden. 
Die Trassen zur Anbindung des Clusters 13 umgehen im nordwestlichen Bereich das FFH- 
Gebiet und verlaufen dann südlich des genehmigten Windparks „Nördlicher Grund“ in Richtung 
der Konverterstandorte „SylWin alpha“ und „SylWin beta“. Anschließend verlaufen die Systeme 
parallel zu den Systemen aus Cluster 5. Durch die vorgegebene Lage des Kabels „SylWinl“ 
kreuzen die beiden Systeme aus Cluster 13 die Rohrleitung „Europipe 2“ und die Datenkabel 
„TAT 14N“ und „Atlantic Crossing 2“ sowie entweder die zwei Kabel aus Cluster 5 oder die 
beiden Systeme aus Cluster 4, bevor alle diese Trassen parallel zu Grenzkorridor IV (Büsum) 
führen. Ob die HelWin-Trassen aus Cluster 4 oder die SylWin-Trassen als Cluster 5 gekreuzt 
werden, hängt von der Lage im Küstenmeer ab. 
Bei der Planung der Kabeltrassen wurden die im vorherigen Kapitel genannten 
Planungsgrundsätze zugrunde gelegt. Aufgrund der bereits vorhandenen Infrastruktur lassen 
sich diese jedoch nicht immer in vollem Umfang umsetzen. Insbesondere im Bereich der 
Cluster 1 bis 3 ist es kaum möglich, die in den Planungsgrundsätzen genannten Abstände 
einzuhalten. Hier war es teilweise nötig, die Abstände zu verringern bzw. Systeme in 
Schifffahrtsrouten zu planen. Auch eine kreuzungsfreie Planung ist aufgrund der bereits 
gegebenen Rahmenbedingungen nicht umsetzbar. Die vorliegende Planung wurde 
dahingehend optimiert, dass Kreuzungen der zu planenden Kabel untereinander möglichst 
vermieden werden. Es ist jedoch bisher nicht abschließend geklärt, ob es technisch möglich ist, 
Kabel zwischen bereits liegende Kabel in gemäß Planungsgrundsätzen minimal 300 m breiten 
Korridoren zu verlegen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Reihenfolge der Kabel bei 
Parallellage durch den Zeitpunkt der Errichtung bestimmt, so dass zahlreiche weitere 
Kreuzungen entstehen können. Zudem bestimmt die zeitliche Entwicklung der Kabel durch die 
Führung zu vorgegebenen Netzverknüpfungspunkte an Land ebenfalls, durch welchen Korridor 
ein System geführt wird. Die zeitliche Reihenfolge der Leitungen und die Festlegung der 
Netzverknüpfungspunkte erfolgt jedoch nicht im BFO sondern im NEP bzw. O-NEP. Auf 
entsprechende Änderungen kann bei der Fortschreibung bzw. im Einzelverfahren reagiert 
werden.
	        
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