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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

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Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks 
voraussichtlich 20 Seekabelsysteme in Richtung der niedersächsischen Küste und sechs 
Kabelsysteme in Richtung der schleswig-holsteinischen Küste. 
Die Lage der Grenzkorridore am Übergang zum Küstenmeer in Richtung Niedersachsen ergibt 
sich aus den bereits genehmigten bzw. planungsrechtlich verfestigten Windparkplanungen im 
Bereich zwischen den beiden Verkehrstrennungsgebieten „German Bight Western Approach“ 
und „Terschelling German Bight“. In Niedersachsen sind die Norderney-Trasse (Grenzkorridor 
II, technisch machbar fünf Systeme) und die Westeremstrasse (Grenzkorridor I, technisch 
machbar voraussichtlich drei Systeme) im Landes-Raumordnungsprogramm ausgewiesen. 
Grenzkorridor I wurde im aktuellen Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (am 
03.10.2012 in Kraft getreten) neu aufgenommen und ist im Verfahren mit allen Beteiligten (u.a. 
WSD NW, BfN, BSH, Nationalparkverwaltung) verhandelt und im Ergebnis verbindlich 
festgelegt worden. Die daraus resultierende Fortführung der Trassen in der AWZ wurde in den 
Teilbereichen Schifffahrt und Naturschutz im Festlegungsverfahren im Küstenmeer mit 
diskutiert. Im Rahmen der Fortschreibung des BFO-N wurde dieser Grenzkorridor ca. 100m 
nach Osten verschoben, um Riffstrukturen zu umgehen. Zu Grenzkorridor II wird im aktuellen 
Entwurf des niedersächsischen Landes-Raumordnungsprogramm eine an den existierenden 
Korridor anschließende Trasse ausgewiesen, die aufgrund ihrer räumlich-technischen 
Rahmenbedingungen derzeit für fünf Kabelsysteme vorgesehen ist. Für einen weiteren 
Trassenkorridor über die Insel Norderney mit derzeit vier weiteren Systemen, welche in den 
nächsten 10 Jahren gemäß bestätigtem O-NEP 2013 erforderlich sind, läuft ein 
Raumordnungsverfahren. Die laut ÜNB technisch maximal mögliche Anzahl an Systemen über 
Norderney liegt bei 12 Systemen. Das Land Niedersachen bevorzugt eine vollständige 
Ausnutzung der Norderney-Trasse vor der Neuentwicklung einer weiteren Trasse, beginnend 
an Grenzkorridor III. Für die Jadetrasse (geplant max. zwei Systeme zusätzlich zum 
grenzüberschreitenden Seekabelvorhaben „NorGer“) existiert eine landesplanerische 
Feststellung für das „NorGer“-Seekabelsystem. Über diese drei Trassen lassen sich nach 
jetziger Kenntnis vierzehn Gleichstrom-Seekabelsysteme, ein Drehstrom-Seekabelsystem 
(„alpha ventus“) und ein grenzüberschreitendes Seekabelsystem anlanden. Für die weiteren 
erforderlich werdenden neun Gleichstrom-Seekabelsysteme sind planerisch derzeit noch keine 
Trassen auf der niedersächsischen Seite vorgesehen. Die Frage der räumlichen Führung der 
Trassen wurde als derzeit noch nicht definitiv zu klären erachtet. Neben dem bereits laufenden 
Raumordnungsverfahren für vier weitere Trassen über Norderney, welches zukünftig ggf. um 
bis zu drei weitere Trassen zu erweitern wäre, soll auch ein entsprechendes Verfahren zur 
Fortführung von Grenzkorridor III über die Inseln Wangerooge, Langeoog oder Baitrum 
angestoßen werden. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass es sich bei dem 
Mehrbedarf im Wesentlichen um Trassen handelt, die voraussichtlich nicht in den nächsten 
10 Jahren benötigt werden, so dass entsprechende planerische Entwicklungsschritte noch im 
Rahmen der Fortschreibungen des BFO-N erfolgen können. In diesem Zusammenhang ist von 
zentraler Bedeutung, dass die Ziele des Szenariorahmens für die Perspektive В 2024 bzw. des 
Sensitivitätsberichts mit den derzeitigen Planungsgrundlagen des Landes Niedersachsen in 
Einklang zu bringen sind. 
Zum Küstenmeer Schleswig-Holsteins wird weiterhin nur die von Schleswig-Holstein bereits 
genehmigte und im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 festgeschriebene 
Büsum-Trasse (aktuell vier genehmigte Gleichstrom-Seekabelsysteme im Küstenmeer) 
benötigt. Auf dieser sind jedoch in der langfristigen Perspektive zwei zusätzliche Gleichstrom- 
Seekabelsysteme vorgesehen. Zur räumlichen Festlegung sind zu gegebener Zeit 
entsprechende Verfahren nach Landesrecht durchzuführen. Auch hier gelten die Ausführungen 
zu den Planungsgrundlagen Niedersachsens entsprechend. 
Im BFO-N sind für Grenzkorridor I die drei Systeme „BorWin3“, „BorWin4“ und „DolWin3“ zur 
Anbindung von Offshore-Windparks vorgesehen. In Grenzkorridor II sind neben den bereits 
installierten fünf Systemen („alpha ventus“, „BorWinl“, „BorWin2“, „DolWinl“, „DolWin2“) bis zu 
sieben weiteren Systemen vorgesehen, wobei für zwei Systeme zusätzlich eine Trasse zu 
Grenzkorridor III gesichert wird. Im Grenzkorridor III sind derzeit sieben Systeme vorgesehen,
	        
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