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Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks
voraussichtlich 20 Seekabelsysteme in Richtung der niedersächsischen Küste und sechs
Kabelsysteme in Richtung der schleswig-holsteinischen Küste.
Die Lage der Grenzkorridore am Übergang zum Küstenmeer in Richtung Niedersachsen ergibt
sich aus den bereits genehmigten bzw. planungsrechtlich verfestigten Windparkplanungen im
Bereich zwischen den beiden Verkehrstrennungsgebieten „German Bight Western Approach“
und „Terschelling German Bight“. In Niedersachsen sind die Norderney-Trasse (Grenzkorridor
II, technisch machbar fünf Systeme) und die Westeremstrasse (Grenzkorridor I, technisch
machbar voraussichtlich drei Systeme) im Landes-Raumordnungsprogramm ausgewiesen.
Grenzkorridor I wurde im aktuellen Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (am
03.10.2012 in Kraft getreten) neu aufgenommen und ist im Verfahren mit allen Beteiligten (u.a.
WSD NW, BfN, BSH, Nationalparkverwaltung) verhandelt und im Ergebnis verbindlich
festgelegt worden. Die daraus resultierende Fortführung der Trassen in der AWZ wurde in den
Teilbereichen Schifffahrt und Naturschutz im Festlegungsverfahren im Küstenmeer mit
diskutiert. Im Rahmen der Fortschreibung des BFO-N wurde dieser Grenzkorridor ca. 100m
nach Osten verschoben, um Riffstrukturen zu umgehen. Zu Grenzkorridor II wird im aktuellen
Entwurf des niedersächsischen Landes-Raumordnungsprogramm eine an den existierenden
Korridor anschließende Trasse ausgewiesen, die aufgrund ihrer räumlich-technischen
Rahmenbedingungen derzeit für fünf Kabelsysteme vorgesehen ist. Für einen weiteren
Trassenkorridor über die Insel Norderney mit derzeit vier weiteren Systemen, welche in den
nächsten 10 Jahren gemäß bestätigtem O-NEP 2013 erforderlich sind, läuft ein
Raumordnungsverfahren. Die laut ÜNB technisch maximal mögliche Anzahl an Systemen über
Norderney liegt bei 12 Systemen. Das Land Niedersachen bevorzugt eine vollständige
Ausnutzung der Norderney-Trasse vor der Neuentwicklung einer weiteren Trasse, beginnend
an Grenzkorridor III. Für die Jadetrasse (geplant max. zwei Systeme zusätzlich zum
grenzüberschreitenden Seekabelvorhaben „NorGer“) existiert eine landesplanerische
Feststellung für das „NorGer“-Seekabelsystem. Über diese drei Trassen lassen sich nach
jetziger Kenntnis vierzehn Gleichstrom-Seekabelsysteme, ein Drehstrom-Seekabelsystem
(„alpha ventus“) und ein grenzüberschreitendes Seekabelsystem anlanden. Für die weiteren
erforderlich werdenden neun Gleichstrom-Seekabelsysteme sind planerisch derzeit noch keine
Trassen auf der niedersächsischen Seite vorgesehen. Die Frage der räumlichen Führung der
Trassen wurde als derzeit noch nicht definitiv zu klären erachtet. Neben dem bereits laufenden
Raumordnungsverfahren für vier weitere Trassen über Norderney, welches zukünftig ggf. um
bis zu drei weitere Trassen zu erweitern wäre, soll auch ein entsprechendes Verfahren zur
Fortführung von Grenzkorridor III über die Inseln Wangerooge, Langeoog oder Baitrum
angestoßen werden. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass es sich bei dem
Mehrbedarf im Wesentlichen um Trassen handelt, die voraussichtlich nicht in den nächsten
10 Jahren benötigt werden, so dass entsprechende planerische Entwicklungsschritte noch im
Rahmen der Fortschreibungen des BFO-N erfolgen können. In diesem Zusammenhang ist von
zentraler Bedeutung, dass die Ziele des Szenariorahmens für die Perspektive В 2024 bzw. des
Sensitivitätsberichts mit den derzeitigen Planungsgrundlagen des Landes Niedersachsen in
Einklang zu bringen sind.
Zum Küstenmeer Schleswig-Holsteins wird weiterhin nur die von Schleswig-Holstein bereits
genehmigte und im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 festgeschriebene
Büsum-Trasse (aktuell vier genehmigte Gleichstrom-Seekabelsysteme im Küstenmeer)
benötigt. Auf dieser sind jedoch in der langfristigen Perspektive zwei zusätzliche Gleichstrom-
Seekabelsysteme vorgesehen. Zur räumlichen Festlegung sind zu gegebener Zeit
entsprechende Verfahren nach Landesrecht durchzuführen. Auch hier gelten die Ausführungen
zu den Planungsgrundlagen Niedersachsens entsprechend.
Im BFO-N sind für Grenzkorridor I die drei Systeme „BorWin3“, „BorWin4“ und „DolWin3“ zur
Anbindung von Offshore-Windparks vorgesehen. In Grenzkorridor II sind neben den bereits
installierten fünf Systemen („alpha ventus“, „BorWinl“, „BorWin2“, „DolWinl“, „DolWin2“) bis zu
sieben weiteren Systemen vorgesehen, wobei für zwei Systeme zusätzlich eine Trasse zu
Grenzkorridor III gesichert wird. Im Grenzkorridor III sind derzeit sieben Systeme vorgesehen,