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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

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Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks 
Die Verlegung von Gleichstrom-Seekabelsystemen kann zu Beeinträchtigungen sensibler 
Lebensräume führen. Um potentielle negative Auswirkungen auf sensible Lebensräume zu 
begrenzen und die Schutz- und Erhaltungsziele der Natura2000-Gebiete zu wahren, sollen 
Gleichstrom-Seekabelsysteme innerhalb der AWZ vorrangig außerhalb von Natura2000- 
Gebieten geführt werden. Sollte dies nicht möglich sein, sind Auswirkungen auf die Schutz- und 
Erhaltungsziele der Natura2000-Gebiete im Einzelzulassungsverfahren zu prüfen. Die 
strategische Umweltprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass eine erhebliche Beeinträchtigung 
von Natura2000-Gebieten innerhalb der AWZ durch die Möglichkeit der Umgehung von 
besonders schutzwürdigen Bereichen in den Natura2000-Gebieten im konkreten Einzel 
verfahren ausgeschlossen werden kann. 
Sollten Vorkommen von in § 30 BNatSchG genannten Strukturen bei näheren Untersuchungen 
im konkreten Verfahren zur Genehmigung/Planfeststellung von Gleichstrom-Seekabelsystemen 
aufgefunden werden, sind diese zu analysieren und bei der Entscheidungsfindung mit 
besonderem Gewicht zu behandeln. Ggf. ist eine räumliche Alternative im Nahbereich 
ermittelbar, die die entsprechenden Schutzgüter besser zu wahren in der Lage ist. Jedoch ist 
zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete räumliche Zuordnung der genannten Strukturen möglich. 
Zur weiteren Minimierung sind die Vorgaben des § 45 WHG sowie die beste Umweltpraxis 
(„best environmental practice“) gemäß OSPAR-Übereinkommen und der jeweilige Stand der 
Technik zu berücksichtigen und im Einzelverfahren zu konkretisieren. 
Mit Blick auf § 2 Absatz 2 Nummer 6 ROG, der den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von 
Natur und Landschaft mit den Erfordernissen eines Biotopverbundsystems verbindet, soll 
sichergestellt werden, dass die Ausbreitungsvorgänge und weiträumigen ökologischen 
Wechselbeziehungen der Arten und ihrer Lebensräume berücksichtigt werden. 
5.3.2.9 Sedimenterwärmung 
Bei der Verlegung von Gleichstrom/Drehstrom-Seekabelsystemen sollen potenzielle 
Beeinträchtigungen der Meeresumwelt durch eine kabelinduzierte Sedimenterwärmung 
weitestgehend reduziert werden. Als naturschutzfachlicher Vorsorgewert ist das 
sogenannte „2 K-Kriterium“ einzuhalten, das eine maximal tolerierbare 
Temperaturerhöhung des Sediments um 2 Grad in 20 cm Sedimenttiefe festsetzt. 
Während des Betriebs der Drehstrom/Gleichstrom-Seekabelsysteme kommt es radial um die 
Kabelsysteme zu einer deutlichen Erwärmung des umgebenden Sediments. Die Wärmeabgabe 
resultiert aus den thermischen Verlusten des Kabels bei der Energieübertragung. Die 
Leitertemperatur kann maximal 90°C, die Manteltemperatur maximal 70°C betragen. 
Als naturschutzfachlicher Vorsorgewert hat sich das sogenannte „2 K-Kriterium“, d. h. eine 
maximale Temperaturerhöhung um 2 Grad (Kelvin) 20 cm unterhalb der 
Meeresbodenoberfläche, in der derzeitigen behördlichen Zulassungspraxis für alle im Bereich 
der AWZ verlegten Seekabelsysteme etabliert. Das 2 K-Kriterium stellt einen Vorsorgewert dar, 
der nach Einschätzung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) auf Grundlage des derzeitigen 
Wissenstandes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sicherstellt, dass erhebliche negative 
Auswirkungen der Kabelerwärmung auf die Meeresumwelt bzw. die benthische 
Lebensgemeinschaft vermieden werden. Eine stärkere Erwärmung der obersten 
Sedimentschicht des Meeresbodens kann zu einer Veränderung der 
Benthoslebensgemeinschaften im Bereich der Seekabeltrasse führen. Dabei können 
insbesondere in tieferen Bereichen gebietsweise vorkommende kaltstenotherme Arten, die an 
einen niedrigen Temperaturbereich gebunden und gegenüber Temperaturschwankungen 
empfindlich sind, aus dem Bereich der Kabeltrassen verdrängt werden (vgl. Umweltbericht 
Kapitel 4.2.2). Zudem besteht die Möglichkeit, dass sich durch die Sedimenterwärmung neue, 
standortfremde Arten ansiedeln könnten. Eine Erhöhung der Bodentemperatur könnte darüber 
hinaus die physikalisch-chemischen Eigenschaften des Sediments verändern, was wiederum 
eine Veränderung von Sauerstoff- oder Nährstoffprofilen zur Folge haben könnte.
	        
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