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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks 
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Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und das BSH unter Hinzuziehung der 
Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) als Gutachter Ankerzugversuche auf drei für die beplanten 
Gebiete in der AWZ der Nordsee repräsentativen Bodentypen durchgeführt. Aus den in diesen 
Versuchen gewonnenen Erkenntnissen sollten dann konkret Rückschlüsse zur notwendigen 
Überdeckung auf den im BFO-N beplanten Trassen gezogen werden. Die Ergebnisse des 
Feldversuchs wurden durch die BAW und Deltares ausgewertet und unter den an den 
Versuchen beteiligten Akteuren intensiv diskutiert. 
Die Ergebnisse der Versuche zeigen, dass Anker in für die beplanten Kabeltrassen 
repräsentativen Bodentypen weniger tief eindringen als bisher erwartet. Bei keinem der 
durchgeführten Ankerzüge konnte ein Eindringen der Versuchsanker in den Meeresboden von 
mehr als einem Meter festgestellt werden 12 . Die erzielten Ergebnisse werden von den 
beteiligten Institutionen als robust und belastbar angesehen. Unter Berücksichtigung von im 
Verkehrsgebiet ebenfalls eingesetzten Ankern, die ein höheres Gewicht und größere Abmaße 
aufweisen, als die im Versuch verwendeten Anker, sowie den durch den Versuchsaufbau 
bedingte Abweichungen von realen Ankermanövern, sind Aufschläge auf die gemessenen 
Eindringtiefen zu berücksichtigen, um auf die maximal zu erwartenden Eindringtiefen schließen 
zu können. 13 
Unter Berücksichtigung der im Versuch gemessenen Eindringtiefen sowie der zu 
berücksichtigenden Aufschläge hat der zuständige Netzbetreiber vorgeschlagen, zukünftig für 
die gesamte AWZ einschließlich der Verkehrstrennungsgebiete eine dauerhafte Überdeckung 
von 1,5 m für seine Kabelsysteme herzustellen. Die BAW empfiehlt in Bezug auf die Gefahr 
durch Ankerwurf ebenfalls eine Überdeckung von mindestens 1,5 m als Richtwert für die 
Festlegung von erforderlichen Seekabelüberdeckungen. 
Auf Basis der Erkenntnisse des Ankerzugversuchs sowie der Empfehlung der BAW erachten 
das BSH sowie die zuständigen Außenstellen der GDWS eine dauerhafte Mindestüberdeckung 
von 1,5 m als geeignete Grundlage zur Festlegung eines Planungsgrundsatzes im BFO-N 
sowie für kommende Genehmigungsentscheidungen. Nach Ansicht des BSH werden mit dieser 
Verlegetiefe auch die Belange der Fischerei sowie der Meeresumwelt grundsätzlich 
ausreichend berücksichtigt. Die Einhaltung des Planungsgrundsatzes 5.3.2.9 zur 
Sedimenterwärmung ist im Einzelverfahren dennoch separat nachzuweisen. 
5.3.2.8 Verlegung außerhalb der Natura2000-Gebiete und geschützter Biotopstrukturen 
Bei der Verlegung von Gleichstrom-Seekabelsystemen sollen mögliche Beeinträch 
tigungen der Meeresumwelt minimiert werden. Dazu sollten die Gleichstrom- 
Seekabelsysteme möglichst außerhalb von Natura2000-Gebieten verlegt werden. 
Bekannte Vorkommen geschützter Biotope nach § 30 BNatSchG oder entsprechende 
Strukturen sind möglichst zu umgehen. 
Die Vorgaben des § 45 WHG sind zu beachten, die beste Umweltpraxis („best 
environmental practice“) gemäß OSPAR-Übereinkommen sowie der jeweilige Stand der 
Technik sollen berücksichtigt und im Einzelverfahren konkretisiert werden. 
Diese Festlegung leitet sich aus dem Ziel der Raumordnung 3.3.1 (7) und dem Grundsatz der 
Raumordnung 3.3.1 (8) ab, nach dem die Verlegung von Seekabeln in sensiblen Habitaten 
sowie die nachteiligen Auswirkungen auf die Meeresumwelt durch das Verlegen, Betreiben, 
Instandhalten sowie den etwaigen Verbleib nach Aufgabe des Betriebes oder den Rückbau zu 
vermeiden sind. 
12 Maushake, C., Lambers-Huesmann, M. & P. Hümbs, 2013: Untersuchung des Eindringverhaltens von 
Schiffsankern mittels Ankerzugversuchen. Bericht zur Vermessung der Ankereindringtiefe. Bundesanstalt für 
Wasserbau im Auftrag der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Nordwest. 
13 Luger, D. & M.Harkes, 2013: Anchor Test German Blght. Test set-up and results. Deltares im Auftrag der TenneT 
Offshore GmbH
	        
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