Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks
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Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und das BSH unter Hinzuziehung der
Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) als Gutachter Ankerzugversuche auf drei für die beplanten
Gebiete in der AWZ der Nordsee repräsentativen Bodentypen durchgeführt. Aus den in diesen
Versuchen gewonnenen Erkenntnissen sollten dann konkret Rückschlüsse zur notwendigen
Überdeckung auf den im BFO-N beplanten Trassen gezogen werden. Die Ergebnisse des
Feldversuchs wurden durch die BAW und Deltares ausgewertet und unter den an den
Versuchen beteiligten Akteuren intensiv diskutiert.
Die Ergebnisse der Versuche zeigen, dass Anker in für die beplanten Kabeltrassen
repräsentativen Bodentypen weniger tief eindringen als bisher erwartet. Bei keinem der
durchgeführten Ankerzüge konnte ein Eindringen der Versuchsanker in den Meeresboden von
mehr als einem Meter festgestellt werden 12 . Die erzielten Ergebnisse werden von den
beteiligten Institutionen als robust und belastbar angesehen. Unter Berücksichtigung von im
Verkehrsgebiet ebenfalls eingesetzten Ankern, die ein höheres Gewicht und größere Abmaße
aufweisen, als die im Versuch verwendeten Anker, sowie den durch den Versuchsaufbau
bedingte Abweichungen von realen Ankermanövern, sind Aufschläge auf die gemessenen
Eindringtiefen zu berücksichtigen, um auf die maximal zu erwartenden Eindringtiefen schließen
zu können. 13
Unter Berücksichtigung der im Versuch gemessenen Eindringtiefen sowie der zu
berücksichtigenden Aufschläge hat der zuständige Netzbetreiber vorgeschlagen, zukünftig für
die gesamte AWZ einschließlich der Verkehrstrennungsgebiete eine dauerhafte Überdeckung
von 1,5 m für seine Kabelsysteme herzustellen. Die BAW empfiehlt in Bezug auf die Gefahr
durch Ankerwurf ebenfalls eine Überdeckung von mindestens 1,5 m als Richtwert für die
Festlegung von erforderlichen Seekabelüberdeckungen.
Auf Basis der Erkenntnisse des Ankerzugversuchs sowie der Empfehlung der BAW erachten
das BSH sowie die zuständigen Außenstellen der GDWS eine dauerhafte Mindestüberdeckung
von 1,5 m als geeignete Grundlage zur Festlegung eines Planungsgrundsatzes im BFO-N
sowie für kommende Genehmigungsentscheidungen. Nach Ansicht des BSH werden mit dieser
Verlegetiefe auch die Belange der Fischerei sowie der Meeresumwelt grundsätzlich
ausreichend berücksichtigt. Die Einhaltung des Planungsgrundsatzes 5.3.2.9 zur
Sedimenterwärmung ist im Einzelverfahren dennoch separat nachzuweisen.
5.3.2.8 Verlegung außerhalb der Natura2000-Gebiete und geschützter Biotopstrukturen
Bei der Verlegung von Gleichstrom-Seekabelsystemen sollen mögliche Beeinträch
tigungen der Meeresumwelt minimiert werden. Dazu sollten die Gleichstrom-
Seekabelsysteme möglichst außerhalb von Natura2000-Gebieten verlegt werden.
Bekannte Vorkommen geschützter Biotope nach § 30 BNatSchG oder entsprechende
Strukturen sind möglichst zu umgehen.
Die Vorgaben des § 45 WHG sind zu beachten, die beste Umweltpraxis („best
environmental practice“) gemäß OSPAR-Übereinkommen sowie der jeweilige Stand der
Technik sollen berücksichtigt und im Einzelverfahren konkretisiert werden.
Diese Festlegung leitet sich aus dem Ziel der Raumordnung 3.3.1 (7) und dem Grundsatz der
Raumordnung 3.3.1 (8) ab, nach dem die Verlegung von Seekabeln in sensiblen Habitaten
sowie die nachteiligen Auswirkungen auf die Meeresumwelt durch das Verlegen, Betreiben,
Instandhalten sowie den etwaigen Verbleib nach Aufgabe des Betriebes oder den Rückbau zu
vermeiden sind.
12 Maushake, C., Lambers-Huesmann, M. & P. Hümbs, 2013: Untersuchung des Eindringverhaltens von
Schiffsankern mittels Ankerzugversuchen. Bericht zur Vermessung der Ankereindringtiefe. Bundesanstalt für
Wasserbau im Auftrag der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Nordwest.
13 Luger, D. & M.Harkes, 2013: Anchor Test German Blght. Test set-up and results. Deltares im Auftrag der TenneT
Offshore GmbH