Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks
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5.3.2.6 Kreuzungen
Kreuzungen von Gleichstrom-Seekabelsystemen sollen sowohl untereinander als auch
mit anderen bestehenden Rohrleitungen und bestehenden oder im Rahmen dieses Plans
festgelegten Seekabeln so weit wie möglich vermieden werden. Wenn Kreuzungen nicht
vermieden werden können sind diese nach dem jeweiligen Stand der Technik und
möglichst rechtwinklig auszuführen.
Für den Fall, dass das nicht zu vermeidende Kreuzungsbauwerk nicht rechtwinklig
ausgeführt werden kann, sollte der Kreuzungswinkel 45° nicht unterschreiten sowie
zwischen den erforderlich werdenden Wendepunkten ein Abstand von mindestens 250 m
vorgesehen werden.
Die Festlegung leitet sich aus dem Grundsatz der Raumordnung 3.3.1 (7) ab, nach dem
Kreuzungen von Seekabeln sowohl untereinander als auch mit anderen bestehenden und
geplanten Rohrleitungen und Seekabeln so weit wie möglich vermieden werden sollen.
In Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Parallelführung sollen Kreuzungen sowohl der
Seekabelsysteme untereinander als auch mit bestehenden Rohrleitungen und bestehenden
oder im Rahmen dieses Planes festgelegten Seekabeln so weit wie möglich vermieden werden.
Beim Bau von Kreuzungen kommt es durch die Errichtung des Kreuzungsbauwerks zu
Unterbrechung bei der Kabelverlegung, da vor der Kabelverlegung erst das Kreuzungsbauwerk
errichtet werden muss. Durch das Kreuzungsbauwerk entstehen Risiken für die bestehende
Infrastruktur, da diese innerhalb des Kreuzungsbauwerks nicht mehr - oder nur schwer - zu
erreichen ist. Dies führt wiederum zu erhöhtem Reparaturaufwand, was ein erhöhtes
Verkehrsaufkommen von Reparaturschiffen zur Folge hat. Zudem wird bei jeder Kreuzung
künstliches Hartsubstrat in den Boden eingebracht. Unter den Aspekten der Minimierung des
Eingriffs in die Meeresumwelt und der Wirtschaftlichkeit sollten daher Kreuzungsbauwerke von
vornherein soweit wie möglich vermieden werden.
Wenn Kreuzungsbauwerke nicht vermieden werden können, sollte die Kreuzung nach dem
jeweiligen Stand der Technik möglichst rechtwinklig ausgeführt werden. Ist dies nicht möglich,
sollte der Kreuzungswinkel 45° nicht unterschreiten. Durch diesen Grundsatz wird die Größe
des Kreuzungsbauwerks reduziert. Innerhalb des Kreuzungsbauwerks werden die beiden sich
kreuzenden Seekabelsysteme im Regelfall durch Stahlbetonmatten voneinander getrennt.
Diese reichen ca. 30 m zu jeder Seite über das zu kreuzende Seekabel hinaus. Je enger der
Kreuzungswinkel wird, desto länger wird das erforderliche Kreuzungsbauwerk. Innerhalb des
Kreuzungsbauwerks ist es aufgrund dieser baulichen Maßnahmen nicht möglich, das untere
Kabelsystem zu reparieren. Bei Fehlstellen im unteren Kabel ist somit ggf. ein neues
Kreuzungsbauwerk erforderlich. Für Kreuzungen sind Kreuzungsverträge zwischen den
betroffenen Parteien festzulegen.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass im Bereich des Kreuzungsbauwerks die geforderte
Überdeckung nicht eingehalten werden kann. Es ist damit zu rechnen, dass bei einer Verlegung
des Kabels in 1,5 m Tiefe bei einem Kreuzungsbauwerk das obere Kabelsystem auf einer
Länge von mind. 100 m zusätzlich überdeckt werden muss. Die ggf. notwendige Überdeckung
des Kreuzungsbauwerks sollte mit inerten natürlichen Materialien erfolgen und überfischbar
bleiben. Zudem sind bei Kreuzungen die Biegeradien des Seekabels mit zu berücksichtigen,
zwischen den Wendepunkten bei zu engen Biegeradien ist ein Abstand von mind. 250 m
erforderlich.