Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks
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5.2.1.6 Drehstromsystem: Übertragungsspannung 155 kV
Die Drehstromseite der Konverterplattform wird auf eine einheitliche Spannungsebene
von 155 kV ausgelegt.
Wegen der Begründung wird auf die Begründung zur standardisierten Technikvorgabe 5.1.1.5
verwiesen.
5.2.1.7 Anforderung an Art und Anzahl vorzuhaltender Schaltfelder
Die Konverterplattformen haben zusätzlich zu den Schaltfeldern für den Anschluss der
Gleichstrom-Seekabelsysteme mindestens sechs Schaltfelder für Windparkanschlüsse,
zwei Reserveschaltfelder und zwei Schaltfelder für Verbindungen untereinander
vorzusehen.
Schaltfelder dienen zum Anschluss der Drehstrom-Seekabelsysteme von den Umspannwerken
der Offshore-Windparks oder der Drehstromverbindung von Anbindungsleitungen
untereinander. Diese Schaltfelder müssen, insbesondere in Bezug auf die notwendige
Blindleistungskompensation, auf den jeweiligen Einsatzfall ausgelegt werden. Gleichzeitig hat
die Anzahl und die Konfiguration der Schaltfelder entscheidenden Einfluss auf die
Dimensionierung der Plattform. Daher wird eine Minimalauslegung der Plattform vorgegeben.
Gleichwohl wird eine vollumfängliche Standardisierung der Schaltfelder auch zukünftig nicht
möglich sein.
Als Standard wird eine Mindestanzahl von Schaltfeldern vorgegeben, um durch eine
standardisierte Konfiguration der Konverterplattformen z. B. in Bezug auf die Windpark
anschlüsse hinreichend flexibel auf Änderungen von Anschlussszenarien, Störungen oder die
Notwendigkeit von Interimslösungen reagieren zu können. Um Drehstromverbindungen
zwischen den Konverterplattformen der Anbindungsleitungen zu ermöglichen, müssen auf der
Konverterplattform eine ausreichende Anzahl Schaltfelder sowie Aufstell- und
Anschlussmöglichkeiten für Kompensationsspulen vorgesehen werden.
Als Standard sollen auf den Plattformen mindestens folgende Schaltfelder vorgehalten werden:
• 2 Anschlüsse für das Gleichstrom-Seekabelsystem
• 6 Felder für Drehstrom-Seekabelsysteme von Offshore-Windparks
• 2 Felder zur Drehstrom-Verbindung von Anbindungsleitungen untereinander
• 2 Reserveschaltfelder
Zusätzlich sind ggf. plattformspezifisch Schaltfelder für die Verbindung zwischen Mutter- und
Tochter-Plattformen sowie weitere absehbar notwendige Anschlüsse vorzusehen. Die
Standardplattform muss in Bezug auf Raum und Gewicht so ausgelegt sein, dass die
notwendige Kabelkompensation installiert werden kann. Der Kompensationsbedarf wird dabei
durch den Planungsgrundsatz 5.4.2.5, nach dem die Länge des Drehstromkabels 20 km
möglichst nicht überschreiten soll, begrenzt.
Die genaue Ausgestaltung z. B. in Bezug auf die jeweils notwendige Blindleistungskompen
sation muss im Rahmen der einzelnen Zulassungsverfahren bzw. in den Fortschreibungen des
BFO-N an die konkreten Anforderungen der Einzelplattform angepasst werden.
5.2.1.8 Voraussetzungen für Verbindungen untereinander schaffen
Bei Planung und Errichtung von Konverterplattformen ist zu berücksichtigen, dass die
Voraussetzungen für Verbindungen der Anbindungsleitungen untereinander geschaffen
werden.
Im Plan sollen Verbindungen untereinander dargestellt werden, die zur Gewährleistung der
Systemsicherheit beitragen können und mit einem effizienten Netzausbau vereinbar sind. Es
sollen Trassen oder Trassenkorridore zu oder für mögliche Verbindungen von Offshore-
Anlagen, Trassen für Anbindungsleitungen, Standorten von Konverterplattformen sowie
grenzüberschreitenden Stromleitungen untereinander festgelegt werden. Grundsätzlich kommt