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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks 
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5.2.1.6 Drehstromsystem: Übertragungsspannung 155 kV 
Die Drehstromseite der Konverterplattform wird auf eine einheitliche Spannungsebene 
von 155 kV ausgelegt. 
Wegen der Begründung wird auf die Begründung zur standardisierten Technikvorgabe 5.1.1.5 
verwiesen. 
5.2.1.7 Anforderung an Art und Anzahl vorzuhaltender Schaltfelder 
Die Konverterplattformen haben zusätzlich zu den Schaltfeldern für den Anschluss der 
Gleichstrom-Seekabelsysteme mindestens sechs Schaltfelder für Windparkanschlüsse, 
zwei Reserveschaltfelder und zwei Schaltfelder für Verbindungen untereinander 
vorzusehen. 
Schaltfelder dienen zum Anschluss der Drehstrom-Seekabelsysteme von den Umspannwerken 
der Offshore-Windparks oder der Drehstromverbindung von Anbindungsleitungen 
untereinander. Diese Schaltfelder müssen, insbesondere in Bezug auf die notwendige 
Blindleistungskompensation, auf den jeweiligen Einsatzfall ausgelegt werden. Gleichzeitig hat 
die Anzahl und die Konfiguration der Schaltfelder entscheidenden Einfluss auf die 
Dimensionierung der Plattform. Daher wird eine Minimalauslegung der Plattform vorgegeben. 
Gleichwohl wird eine vollumfängliche Standardisierung der Schaltfelder auch zukünftig nicht 
möglich sein. 
Als Standard wird eine Mindestanzahl von Schaltfeldern vorgegeben, um durch eine 
standardisierte Konfiguration der Konverterplattformen z. B. in Bezug auf die Windpark 
anschlüsse hinreichend flexibel auf Änderungen von Anschlussszenarien, Störungen oder die 
Notwendigkeit von Interimslösungen reagieren zu können. Um Drehstromverbindungen 
zwischen den Konverterplattformen der Anbindungsleitungen zu ermöglichen, müssen auf der 
Konverterplattform eine ausreichende Anzahl Schaltfelder sowie Aufstell- und 
Anschlussmöglichkeiten für Kompensationsspulen vorgesehen werden. 
Als Standard sollen auf den Plattformen mindestens folgende Schaltfelder vorgehalten werden: 
• 2 Anschlüsse für das Gleichstrom-Seekabelsystem 
• 6 Felder für Drehstrom-Seekabelsysteme von Offshore-Windparks 
• 2 Felder zur Drehstrom-Verbindung von Anbindungsleitungen untereinander 
• 2 Reserveschaltfelder 
Zusätzlich sind ggf. plattformspezifisch Schaltfelder für die Verbindung zwischen Mutter- und 
Tochter-Plattformen sowie weitere absehbar notwendige Anschlüsse vorzusehen. Die 
Standardplattform muss in Bezug auf Raum und Gewicht so ausgelegt sein, dass die 
notwendige Kabelkompensation installiert werden kann. Der Kompensationsbedarf wird dabei 
durch den Planungsgrundsatz 5.4.2.5, nach dem die Länge des Drehstromkabels 20 km 
möglichst nicht überschreiten soll, begrenzt. 
Die genaue Ausgestaltung z. B. in Bezug auf die jeweils notwendige Blindleistungskompen 
sation muss im Rahmen der einzelnen Zulassungsverfahren bzw. in den Fortschreibungen des 
BFO-N an die konkreten Anforderungen der Einzelplattform angepasst werden. 
5.2.1.8 Voraussetzungen für Verbindungen untereinander schaffen 
Bei Planung und Errichtung von Konverterplattformen ist zu berücksichtigen, dass die 
Voraussetzungen für Verbindungen der Anbindungsleitungen untereinander geschaffen 
werden. 
Im Plan sollen Verbindungen untereinander dargestellt werden, die zur Gewährleistung der 
Systemsicherheit beitragen können und mit einem effizienten Netzausbau vereinbar sind. Es 
sollen Trassen oder Trassenkorridore zu oder für mögliche Verbindungen von Offshore- 
Anlagen, Trassen für Anbindungsleitungen, Standorten von Konverterplattformen sowie 
grenzüberschreitenden Stromleitungen untereinander festgelegt werden. Grundsätzlich kommt
	        
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