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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks 
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5.2 Konverterplattformen 
Unter einer Konverterplattform ist eine Plattform des Übertragungsnetzbetreibers zu 
verstehen, auf welcher der von den Umspannwerken der Windparks ankommende Strom 
gebündelt, umgespannt und umgerichtet wird. 
5.2.1 Standardisierte Technikvorgaben 
Zusammenfassung 
• Gleichstromsystem: Selbstgeführt, Übertragungsspannung +/- 320 kV, Standardleistung 
900 MW 
• Errichtung von zwei Plattformen in unmittelbarer Nähe zueinander 
• Drehstromsystem: Übertragungsspannung 155 kV 
• Anforderung an Art und Anzahl vorzuhaltender Schaltfelder 
• Voraussetzungen für Verbindungen untereinander schaffen 
5.2.1.1 Einsatz Gleichstromtechnologie 
Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks werden als Hochspannungsgleichstrom 
übertragung (HGÜ) ausgeführt 
Wegen der Begründung wird auf die Begründung zur standardisierten Technikvorgabe 5.1.1.1 
verwiesen. 
5.2.1.2 Gleichstromsystem: Selbstgeführte Technologie 
Das Gleichstromsystem auf der Konverterplattform wird als selbstgeführte 
Hochspannungsgleichstromübertragung ausgeführt. 
Wegen der Begründung wird auf die Begründung zur standardisierten Technikvorgabe 5.1.1.2 
verwiesen. 
5.2.1.3 Gleichstromsystem: Übertragungsspannung +/- 320 kV 
Das Gleichstrom-System auf der Konverterplattform wird mit einer einheitlichen 
Spannungsebene von +/- 320 kV ausgeführt. 
Wegen der Begründung wird auf die Begründung zur standardisierten Technikvorgabe 5.1.1.3 
verwiesen. 
5.2.1.4 Gleichstromsystem: Standardleistung 900 MW 
Das Gleichstrom-System der Konverterplattform wird mit einer Standardleistung von 
900 MW ausgeführt. 
Wegen der Begründung wird auf die Begründung zur standardisierten Technikvorgabe 5.1.1.4 
verwiesen. 
5.2.1.5 Errichtung von zwei Plattformen in unmittelbarer Nähe zueinander 
Konverterplattformen werden nach einem sog. „Mutter-Tochter-Konzept“ entwickelt, so 
dass je zwei Plattformen in unmittelbarer Nähe zueinander errichtet und über eine Brücke 
verbunden werden. 
Die Standorte von Konverterplattformen werden sowohl in Bezug auf die Leistung als auch die 
räumliche Planung auf Grundlage der bestehenden Windparkplanungen in den entsprechenden 
Clustern festgelegt. Um technische sowie logistische Synergien nutzen zu können, sollen - wo 
möglich - jeweils zwei Konverterplattformen in unmittelbar räumlicher Nähe von ca. 30 m bis 
50 m Entfernung zueinander errichtet werden. Diese beiden Plattformen sollen sowohl baulich
	        
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