Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks
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5.2 Konverterplattformen
Unter einer Konverterplattform ist eine Plattform des Übertragungsnetzbetreibers zu
verstehen, auf welcher der von den Umspannwerken der Windparks ankommende Strom
gebündelt, umgespannt und umgerichtet wird.
5.2.1 Standardisierte Technikvorgaben
Zusammenfassung
• Gleichstromsystem: Selbstgeführt, Übertragungsspannung +/- 320 kV, Standardleistung
900 MW
• Errichtung von zwei Plattformen in unmittelbarer Nähe zueinander
• Drehstromsystem: Übertragungsspannung 155 kV
• Anforderung an Art und Anzahl vorzuhaltender Schaltfelder
• Voraussetzungen für Verbindungen untereinander schaffen
5.2.1.1 Einsatz Gleichstromtechnologie
Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks werden als Hochspannungsgleichstrom
übertragung (HGÜ) ausgeführt
Wegen der Begründung wird auf die Begründung zur standardisierten Technikvorgabe 5.1.1.1
verwiesen.
5.2.1.2 Gleichstromsystem: Selbstgeführte Technologie
Das Gleichstromsystem auf der Konverterplattform wird als selbstgeführte
Hochspannungsgleichstromübertragung ausgeführt.
Wegen der Begründung wird auf die Begründung zur standardisierten Technikvorgabe 5.1.1.2
verwiesen.
5.2.1.3 Gleichstromsystem: Übertragungsspannung +/- 320 kV
Das Gleichstrom-System auf der Konverterplattform wird mit einer einheitlichen
Spannungsebene von +/- 320 kV ausgeführt.
Wegen der Begründung wird auf die Begründung zur standardisierten Technikvorgabe 5.1.1.3
verwiesen.
5.2.1.4 Gleichstromsystem: Standardleistung 900 MW
Das Gleichstrom-System der Konverterplattform wird mit einer Standardleistung von
900 MW ausgeführt.
Wegen der Begründung wird auf die Begründung zur standardisierten Technikvorgabe 5.1.1.4
verwiesen.
5.2.1.5 Errichtung von zwei Plattformen in unmittelbarer Nähe zueinander
Konverterplattformen werden nach einem sog. „Mutter-Tochter-Konzept“ entwickelt, so
dass je zwei Plattformen in unmittelbarer Nähe zueinander errichtet und über eine Brücke
verbunden werden.
Die Standorte von Konverterplattformen werden sowohl in Bezug auf die Leistung als auch die
räumliche Planung auf Grundlage der bestehenden Windparkplanungen in den entsprechenden
Clustern festgelegt. Um technische sowie logistische Synergien nutzen zu können, sollen - wo
möglich - jeweils zwei Konverterplattformen in unmittelbar räumlicher Nähe von ca. 30 m bis
50 m Entfernung zueinander errichtet werden. Diese beiden Plattformen sollen sowohl baulich