Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks
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5.1.1.4 Gleichstromsystem: Standardleistung 900 MW
Das Gleichstrom-System der Konverterplattform wird mit einer Standardleistung von
900 MW ausgeführt.
Die Festlegung einer standardisierten Übertragungsleistung der Gleichstrom-
Anbindungssysteme bildet die zentrale Grundlage für die räumliche Planung des BFO-N.
Aufbauend auf dieser Standardleistung erfolgt dann - bezogen auf die einzelnen Cluster - die
Ermittlung des Raumbedarfs für die Abführung der unter Kapitel 4.2.1 beschriebenen
Windenergieleistung.
Um die Anzahl und damit den Raum für Konverterplattformen und Trassen zur Abführung der
Windenergieleistung zu minimieren, soll eine möglichst hohe Systemleistung festgelegt werden.
Am Markt hat sich hierfür, wie auch die letzten Ausschreibungsergebnisse des zuständigen
Netzbetreibers zeigen, ein herstellerunabhängiges Maximum der Übertragungsleistung von
900 MW bei einer Übertragungsspannung von +/- 320 kV (s. o.) entwickelt. Diese Größe wird
daher als Standardleistung für die Gleichstromsysteme festgelegt.
Ebenso wie die Festlegung einer einheitlichen Spannungsebene kommt dieser Standard für die
Leistung der Gleichstrom-Anbindungsleitungen dem Wunsch der Branche nach, die sich von
einer Standardisierung eine Beschleunigung und Kostenreduktion der Netzanbindung der
Offshore-Windparks erwartet. Aufbauend auf dieser Vorgabe von Rahmenparametern können
Fiersteller und Netzbetreiber standardisierte Lösungen entwickeln und perspektivisch die
Planungen frühzeitig - ggf. auch standortunabhängig - vorantreiben.
Um den Raumbedarf für die Netzinfrastruktur weiter zu mindern, wird eine Erhöhung der
Systemleistung angestrebt. Um bei einer Beibehaltung der einheitlichen Spannungsebene von
+/- 320 kV die Übertragungsleistung kurz- bis mittelfristig weiter zu erhöhen, ist eine Erhöhung
des Stromflusses notwendig. Diese Erhöhung ist physikalisch durch die Strombelastbarkeit des
Kabels begrenzt. Zudem steigen mit dem Stromfluss auch die Übertragungsverluste und als
Folge die Erwärmung des das Kabel umgebenden Sediments an. Die maximal zu tolerierende
Erwärmung des Erdbodens ist durch einen naturschutzfachlichen Vorsorgewert, das
sogenannte 2 K-Kriterium (vgl. Planungsgrundsatz 5.3.2.9 sowie Kapitel 4.2 Umweltbericht),
festgesetzt, der somit auch eine Begrenzung der Leistung des Gleichstromsystems darstellt.
Die Erwärmung des Erdbodens bei einer Leistung von 900 MW reicht bereits an diesen
Grenzwert heran. Im Rahmen der Fortschreibung soll daher - gemeinsam mit der
Bundesnetzagentur, dem BfN und den Küstenländern - geprüft werden, inwiefern die Leistung
des Gleichstromsystems kurz- bis mittelfristig durch eine Erhöhung des Stromflusses
angehoben werden kann. Im Rahmen der Aufstellung des BFO-N 2012 wurde vorgetragen,
dass die Systemleistung hierdurch bis auf etwa 1.000 MW gesteigert werden könnte.
Mit der standardisierten Leistung von 900 MW (ggf. Anhebung auf 1.000 MW) erscheinen die
ersten Schritte des systematischen Netzausbaues verlässlich realisierbar. Dadurch wird ein
zweckmäßiger modularer Ausbau des Offshore-Netzes möglich, sodass die Anschlüsse in
einem angemessenen, überschaubaren Zeitraum durch anzuschließende Offshore-Windparks
ausgenutzt werden können.
Für eine Steigerung der Systemleistung über 1.000 MW hinaus würde eine Erhöhung der
Spannungsebene sowohl auf der Gleichstromseite als - aufgrund von Begrenzungen der
Schaltanlagentechnik - auch auf der Drehstromseite notwendig machen. Diese Überprüfung
und ggf. Anpassung erfolgt hinsichtlich einer Anhebung der Übertragungsspannung im Rahmen
der Fortschreibung (vgl. auch Kapitel 5.1.1.2). Vor diesem Hintergrund wird auch auf den in
diesen Entwurf aufgenommenen Planungsgrundsatz zur Erwärmung des Meeresbodens (vgl.
auch Kapitel 5.3.2.9) verwiesen.