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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

Identifizierung von Offshore-Windparks für Sammelanbindungen 
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Verfahrensstand der Vorhaben im Nordwesten der AWZ 
Zudem befinden sich die meisten der Windpark-Planungen nordwestlich der Schifffahrtsroute 
10 in einem frühen Verfahrensstadium. Bei der überwiegenden Anzahl der Verfahren (24 von 
26) wurde keine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) eingereicht. Das heißt, bei einem Großteil 
der Verfahren wurde lediglich ein erster Antrag gestellt, zu welchem maximal eine 
Antragskonferenz stattgefunden hat. Lediglich in zwei Verfahren nordwestlich der 
Schifffahrtsroute 10 wurde jeweils eine UVS eingereicht. Diese beiden Vorhaben stehen unter 
besonderer Beobachtung. Eine kartographische Darstellung dieser Vorhaben befindet sich als 
Anlage nachrichtlich in Kapitel 11. 
Die Frage, ob und wann die Verfahren weiter bearbeitet werden, bleibt dem Einzelverfahren 
Vorbehalten. Nichtsdestotrotz ist durch den BFO insoweit keine nachteilige Wirkung für 
bestimmte Einzelprojekte intendiert. Dies gilt insbesondere für im Plan nicht berücksichtigte 
Vorhaben, die bereits vor einiger Zeit beim BSH eine Umweltverträglichkeitsstudie eingereicht 
haben, aber bis dato noch nicht im Zulassungsverfahren behandelt wurden. 
Grundsätzlich fehlt es der Einbeziehung aller Vorhaben im Nordwesten der AWZ über den 
dargestellten Planungshorizont hinaus derzeit im Vorgriff auf einen noch nicht absehbaren 
Bedarf an der erforderlichen Rechtfertigung. 
4.2.3.3 Möglichkeit der Einbeziehung weiterer Vorhaben 
Eine Reihe von möglichen Clustern, in denen Zulassungsanträge gestellt sind, sind aufgrund 
der nach derzeitigem Wissensstand vorgenommenen Bewertung anhand einzelner oder 
mehrerer der oben beschriebenen Kriterien in den beiden Planungshorizonten nicht dargestellt 
worden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass sich im Laufe der Zeit diese Bewertung 
ändert, weil beispielsweise neuere Erkenntnisse eine andere Einschätzung erfordern oder sich 
potentielle Zulassungshindernisse in Einzelverfahren als überwunden erweisen. 
In diesem Zusammenhang sind insbesondere auch im Plan nicht berücksichtigte Vorhaben zu 
identifizieren, die bereits vor einiger Zeit beim BSH eine Umweltverträglichkeitsstudie 
eingereicht haben, welche aus unterschiedlichen Gründen bis dato noch nicht im 
Zulassungsverfahren behandelt wurden. Die diesbezügliche Auswertung hat ergeben, dass 
zwei einzelne Verfahren nordwestlich der Schifffahrtsroute 10 in einer Küstenentfernung von 
180 km bis 220 km, bei denen jeweils 80 einzelne WEA beantragt wurden, diese Kriterien 
erfüllen. 
Die Gründe, die gegen eine Einbeziehung aller Vorhaben nordwestlich der Schifffahrtsroute 10 
sprechen, konnten im Rahmen der Erstaufstellung des BFO-N in ihrer Gesamtheit nicht 
widerlegt werden. Eine andere Bewertung ist auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht 
gerechtfertigt. 
Das Cluster, in welchem sich diese beiden Vorhaben befinden, steht nach wie vor als sog. 
„Cluster 14“ in einer hervorgehobenen Kategorie der besonderen Beobachtung. Eine 
kartographische Darstellung dieser Vorhaben befindet sich als Anlage in Kapitel 11. 
Damit die Einbeziehung von Vorhaben nordwestlich der Schifffahrtsroute 10 - auch in ferner 
Zukunft - überhaupt möglich bleibt, werden die für Anbindungskabelsysteme notwendigen 
Flächen weiterhin räumlich gesichert, indem diese von Bebauung freigehalten werden. Das 
heißt, es werden vorsorglich mögliche Trassen für Anbindungsleitungen für Planungen von 
Offshore-Windparks nordwestlich der Schifffahrtsroute 10 mittels der am 16. Juni 2015 in Kraft 
getretenen Verlängerung und Änderung der Veränderungssperre von 15. Juni 2012 räumlich 
gesichert. Eine Anbindung dieser Cluster würde überwiegend in den durch die 
Veränderungssperre gesicherten Seegebieten zwischen den beiden Vorranggebieten für 
Rohrleitungen „Norpipe“ und „Europipe 1“ über einen parallelen Verlauf zum Vorbehaltsgebiet 
Schifffahrt bis zu dem in diesem Plan vorgesehenen Grenzkorridor III (Europipe 2) erfolgen. 
Zudem werden Trassen für solche Anbindungsleitungen in Seegebieten zwischen den Clustern 
12 und 13 bis zu dem Grenzkorridor III (Europipe 2) räumlich gesichert.
	        
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