Identifizierung von Offshore-Windparks für Sammelanbindungen
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Verfahrensstand der Vorhaben im Nordwesten der AWZ
Zudem befinden sich die meisten der Windpark-Planungen nordwestlich der Schifffahrtsroute
10 in einem frühen Verfahrensstadium. Bei der überwiegenden Anzahl der Verfahren (24 von
26) wurde keine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) eingereicht. Das heißt, bei einem Großteil
der Verfahren wurde lediglich ein erster Antrag gestellt, zu welchem maximal eine
Antragskonferenz stattgefunden hat. Lediglich in zwei Verfahren nordwestlich der
Schifffahrtsroute 10 wurde jeweils eine UVS eingereicht. Diese beiden Vorhaben stehen unter
besonderer Beobachtung. Eine kartographische Darstellung dieser Vorhaben befindet sich als
Anlage nachrichtlich in Kapitel 11.
Die Frage, ob und wann die Verfahren weiter bearbeitet werden, bleibt dem Einzelverfahren
Vorbehalten. Nichtsdestotrotz ist durch den BFO insoweit keine nachteilige Wirkung für
bestimmte Einzelprojekte intendiert. Dies gilt insbesondere für im Plan nicht berücksichtigte
Vorhaben, die bereits vor einiger Zeit beim BSH eine Umweltverträglichkeitsstudie eingereicht
haben, aber bis dato noch nicht im Zulassungsverfahren behandelt wurden.
Grundsätzlich fehlt es der Einbeziehung aller Vorhaben im Nordwesten der AWZ über den
dargestellten Planungshorizont hinaus derzeit im Vorgriff auf einen noch nicht absehbaren
Bedarf an der erforderlichen Rechtfertigung.
4.2.3.3 Möglichkeit der Einbeziehung weiterer Vorhaben
Eine Reihe von möglichen Clustern, in denen Zulassungsanträge gestellt sind, sind aufgrund
der nach derzeitigem Wissensstand vorgenommenen Bewertung anhand einzelner oder
mehrerer der oben beschriebenen Kriterien in den beiden Planungshorizonten nicht dargestellt
worden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass sich im Laufe der Zeit diese Bewertung
ändert, weil beispielsweise neuere Erkenntnisse eine andere Einschätzung erfordern oder sich
potentielle Zulassungshindernisse in Einzelverfahren als überwunden erweisen.
In diesem Zusammenhang sind insbesondere auch im Plan nicht berücksichtigte Vorhaben zu
identifizieren, die bereits vor einiger Zeit beim BSH eine Umweltverträglichkeitsstudie
eingereicht haben, welche aus unterschiedlichen Gründen bis dato noch nicht im
Zulassungsverfahren behandelt wurden. Die diesbezügliche Auswertung hat ergeben, dass
zwei einzelne Verfahren nordwestlich der Schifffahrtsroute 10 in einer Küstenentfernung von
180 km bis 220 km, bei denen jeweils 80 einzelne WEA beantragt wurden, diese Kriterien
erfüllen.
Die Gründe, die gegen eine Einbeziehung aller Vorhaben nordwestlich der Schifffahrtsroute 10
sprechen, konnten im Rahmen der Erstaufstellung des BFO-N in ihrer Gesamtheit nicht
widerlegt werden. Eine andere Bewertung ist auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
gerechtfertigt.
Das Cluster, in welchem sich diese beiden Vorhaben befinden, steht nach wie vor als sog.
„Cluster 14“ in einer hervorgehobenen Kategorie der besonderen Beobachtung. Eine
kartographische Darstellung dieser Vorhaben befindet sich als Anlage in Kapitel 11.
Damit die Einbeziehung von Vorhaben nordwestlich der Schifffahrtsroute 10 - auch in ferner
Zukunft - überhaupt möglich bleibt, werden die für Anbindungskabelsysteme notwendigen
Flächen weiterhin räumlich gesichert, indem diese von Bebauung freigehalten werden. Das
heißt, es werden vorsorglich mögliche Trassen für Anbindungsleitungen für Planungen von
Offshore-Windparks nordwestlich der Schifffahrtsroute 10 mittels der am 16. Juni 2015 in Kraft
getretenen Verlängerung und Änderung der Veränderungssperre von 15. Juni 2012 räumlich
gesichert. Eine Anbindung dieser Cluster würde überwiegend in den durch die
Veränderungssperre gesicherten Seegebieten zwischen den beiden Vorranggebieten für
Rohrleitungen „Norpipe“ und „Europipe 1“ über einen parallelen Verlauf zum Vorbehaltsgebiet
Schifffahrt bis zu dem in diesem Plan vorgesehenen Grenzkorridor III (Europipe 2) erfolgen.
Zudem werden Trassen für solche Anbindungsleitungen in Seegebieten zwischen den Clustern
12 und 13 bis zu dem Grenzkorridor III (Europipe 2) räumlich gesichert.