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Identifizierung von Offshore-Windparks für Sammelanbindungen
insbesondere dem Zweck des § 1 EnWG, eine effiziente und kostengünstige Versorgung der
Allgemeinheit mit Elektrizität, Rechnung getragen.
Zudem kann der Bedarf an benötigten Kabelmengen - der nicht in jeder Hinsicht dem Stand der
Technik entsprechenden Gleichstromübertragungstechnologie - nicht ohne weiteres gedeckt
werden. Die Lieferzeiten für entsprechende Kabel sind lang und erhöhen sich durch
entsprechend erforderlich werdende Kabelmehrlängen.
Begrenzte Fertigungskapazitäten und begrenzte Verfügbarkeit von Schiffen
Die Fertigungsstätten für Kabel sind derzeit nicht in der Lage, Kabel in ihrer Gesamtlänge in
einem Stück herzustellen. Das heißt, bereits im Rahmen der Fertigung wird der Einsatz von
Muffen erforderlich, die die Fehleranfälligkeit der Kabel erhöhen. Je größer die Anzahl der
erforderlich werdenden Muffen ist, desto höher wird die Fehleranfälligkeit.
Zudem sind die derzeit zur Verfügung stehenden Schiffe hinsichtlich der Kapazität nicht in der
Lage, die erforderlich werdenden Kabelmehrlängen zu transportieren. Dies erfordert den
zusätzlichen Einsatz einer erhöhten Anzahl von Muffen, was wiederum die Fehleranfälligkeit
steigert. Die Fehleranfälligkeit von Kabeln muss aus Gründen der Systemsicherheit und damit
in Übereinstimmung mit dem Zweck des § 1 EnWG, eine sichere Versorgung der Allgemeinheit
mit Elektrizität, so weit wie möglich vermieden werden.
Begrenzte Anlandungsmöglichkeiten
Anlandungsmöglichkeiten für Seekabelsysteme im Küstenmeer sind aufgrund raumordnerischer
Belange sowie aus naturschutzfachlichen und geomorphologischen Gründen stark
eingeschränkt. Durch eine Einbeziehung aller beim BSH anhängigen Anträge für Windpark-
Vorhaben würde dies auf der Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse zu einer kaum zu
bewältigenden Aufgabe der Trassen- und Standortfindung im Küstenmeer und Landbereich
führen.
Daher sollten vorrangig bestehende und bekannte Trassen für küstennähere Vorhaben durch
weitere parallele und gebündelte Verlegungen genutzt werden, bevor zusätzliche Trassen
insbesondere in Bereichen ausgewiesen werden, für welche keine belastbare Datengrundlage
vorhanden ist.
Erhöhte Errichtungs-, Verlege- und Wartungszeiten sowie -kosten durch logistischen
Mehraufwand
Kosten für Errichtung, Verlegung und Wartung werden durch den logistischen Mehraufwand
erheblich gesteigert. Bei Küstenentfernungen von über ca. 180 km (Luftlinie) müssten
zusätzliche Versorgungsstationen geschaffen werden (z. B. Tankstelle für Helikopter,
Aufenthaltsplattformen für das Personal des Windparkentwicklers und des Netzbetreibers).
Wartungs- und Reparaturzeiten sowie deren Kosten (durch z.B. längere Schiffszeiten) erhöhen
sich bereits aufgrund der großen Küstenentfernung. Zudem müssten Rettungsstationen
(„Krankenhäuser“) vorgesehen werden, um die Sicherheit des Personals in der
Küstenentfernung gewährleisten zu können.
Die genannten Punkte widersprechen daher insgesamt dem Zweck des § 1 EnWG, eine
möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche
leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität sicherzustellen.