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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

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Identifizierung von Offshore-Windparks für Sammelanbindungen 
insbesondere dem Zweck des § 1 EnWG, eine effiziente und kostengünstige Versorgung der 
Allgemeinheit mit Elektrizität, Rechnung getragen. 
Zudem kann der Bedarf an benötigten Kabelmengen - der nicht in jeder Hinsicht dem Stand der 
Technik entsprechenden Gleichstromübertragungstechnologie - nicht ohne weiteres gedeckt 
werden. Die Lieferzeiten für entsprechende Kabel sind lang und erhöhen sich durch 
entsprechend erforderlich werdende Kabelmehrlängen. 
Begrenzte Fertigungskapazitäten und begrenzte Verfügbarkeit von Schiffen 
Die Fertigungsstätten für Kabel sind derzeit nicht in der Lage, Kabel in ihrer Gesamtlänge in 
einem Stück herzustellen. Das heißt, bereits im Rahmen der Fertigung wird der Einsatz von 
Muffen erforderlich, die die Fehleranfälligkeit der Kabel erhöhen. Je größer die Anzahl der 
erforderlich werdenden Muffen ist, desto höher wird die Fehleranfälligkeit. 
Zudem sind die derzeit zur Verfügung stehenden Schiffe hinsichtlich der Kapazität nicht in der 
Lage, die erforderlich werdenden Kabelmehrlängen zu transportieren. Dies erfordert den 
zusätzlichen Einsatz einer erhöhten Anzahl von Muffen, was wiederum die Fehleranfälligkeit 
steigert. Die Fehleranfälligkeit von Kabeln muss aus Gründen der Systemsicherheit und damit 
in Übereinstimmung mit dem Zweck des § 1 EnWG, eine sichere Versorgung der Allgemeinheit 
mit Elektrizität, so weit wie möglich vermieden werden. 
Begrenzte Anlandungsmöglichkeiten 
Anlandungsmöglichkeiten für Seekabelsysteme im Küstenmeer sind aufgrund raumordnerischer 
Belange sowie aus naturschutzfachlichen und geomorphologischen Gründen stark 
eingeschränkt. Durch eine Einbeziehung aller beim BSH anhängigen Anträge für Windpark- 
Vorhaben würde dies auf der Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse zu einer kaum zu 
bewältigenden Aufgabe der Trassen- und Standortfindung im Küstenmeer und Landbereich 
führen. 
Daher sollten vorrangig bestehende und bekannte Trassen für küstennähere Vorhaben durch 
weitere parallele und gebündelte Verlegungen genutzt werden, bevor zusätzliche Trassen 
insbesondere in Bereichen ausgewiesen werden, für welche keine belastbare Datengrundlage 
vorhanden ist. 
Erhöhte Errichtungs-, Verlege- und Wartungszeiten sowie -kosten durch logistischen 
Mehraufwand 
Kosten für Errichtung, Verlegung und Wartung werden durch den logistischen Mehraufwand 
erheblich gesteigert. Bei Küstenentfernungen von über ca. 180 km (Luftlinie) müssten 
zusätzliche Versorgungsstationen geschaffen werden (z. B. Tankstelle für Helikopter, 
Aufenthaltsplattformen für das Personal des Windparkentwicklers und des Netzbetreibers). 
Wartungs- und Reparaturzeiten sowie deren Kosten (durch z.B. längere Schiffszeiten) erhöhen 
sich bereits aufgrund der großen Küstenentfernung. Zudem müssten Rettungsstationen 
(„Krankenhäuser“) vorgesehen werden, um die Sicherheit des Personals in der 
Küstenentfernung gewährleisten zu können. 
Die genannten Punkte widersprechen daher insgesamt dem Zweck des § 1 EnWG, eine 
möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche 
leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität sicherzustellen.
	        
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