Identifizierung von Offshore-Windparks für Sammelanbindungen
15
Umweltprüfung nicht vorgenommen werden kann (vgl. Entwurf Umweltbericht, Kapitel 2 und
8 . 2 .)
Zwar gilt dies auch für einige Bereiche südöstlich der Schifffahrtsroute 10, welche noch nicht
sehr weit entwickelt sind - z. B. Cluster 12 sowie Cluster 13. Aus diesem Grund ist es jedoch
gerade gerechtfertigt, dass solche Cluster entwickelt werden, die sich bereits im Bau befinden,
mit dem Bau begonnen haben oder zugelassen sind und sich in unmittelbarer Nähe zu diesen
Vorhaben befinden. Dies hat den entscheidenden Vorteil, dass Erfahrungen zu Umwelt- und
Baugrundverhältnissen effektiv und effizient genutzt werden können.
Das BSH hat kürzlich das Programm im Rahmen eines Projektes im Auftrag des BfN zur
flächendeckenden Erfassung (Kartierung) der Ablagerungen am Meeresboden (Sedimente) in
Nord- und Ostsee gestartet. Die Sedimente werden dabei in einer räumlichen Auflösung von
einem Meter erfasst. Damit wird das BSH zukünftig eine Datenbasis für die Erstellung von
flächendeckenden Biotopkarten liefern können. Auch die in diesem Zusammenhang
gewonnenen Erkenntnisse werden im Rahmen des schrittweisen Netzausbaus effektiv
eingearbeitet. Selbiges gilt auch für die Ergebnisse einiger punktuell vorhandener
Umweltverträglichkeitsstudien.
Nach dem Gesagten sind solche Vorhaben in die Planung aufgenommen worden, bei welchen
die Festlegungen des BFO-N nach der vorliegenden Datengrundlage insbesondere hinsichtlich
möglicher erheblicher Auswirkungen auf die Meeresumwelt sowie die Baugrundverhältnisse auf
der Ebene der strategischen Planung beschrieben und bewertet werden können (vgl. dazu
Kapitel 2 des Entwurfs des Umweltberichts).
Ziele des § 1 EnWG: sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und
umweltverträaliche leitunasaebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität
Die Bereitstellung des Netzanschlusses für Offshore-Windparks stellt eine der größten
Herausforderungen des Ausbaus der Offshore-Windenergie dar. Aufgrund der systematischen
Stellung des § 17 Abs. 2a EnWG (a. F.) bzw. § 17a EnWG (n. F.) zu den Anforderungen des
BFO im EnWG hat die Aufstellung und jährliche Fortschreibung in Übereinstimmung mit dem
Zweck des § 1 EnWG zu erfolgen. Nach § 1 Abs. 1 EnWG ist u.a. Zweck des Gesetzes eine
möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche
leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, die zunehmend auf
erneuerbaren Energien beruht.
Aufgrund der noch nicht ausreichend vorliegenden Erfahrung hinsichtlich der Errichtung und
des Betriebs von Netzanschlusssystemen für Windparks im Offshore-Bereich, der noch nicht
vollumfänglich gegebenen technischen Standardisierung sowie der lediglich begrenzt zur
Verfügung stehenden Ressourcen stellt dieser eine große Herausforderung für alle Beteiligten
dar.
Beispielhaft sind folgende Gründe zu nennen:
Vergleichsweise neue Technologie
Die in der Nordsee nach dem Anbindungskonzept des ÜNB regelmäßig für die Anbindung von
Offshore-Windparks zum Einsatz kommende Hochspannungs-Gleichstromübertragungs
technologie (HGÜ-Technologie) ist für die Anbindung von Windparks im Offshore-Bereich noch
nicht in der Form erprobt, dass diese vorrangig in großer Küstenentfernung einsetzbar ist.
Dementsprechend sollte diese dort auch nicht vorrangig geplant werden. Vergleichbare
Erfahrungswerte zum Betrieb von HGÜ-Systemen (Offshore-Konverterplattform und
Seekabelsystem) mit einer Seekabellänge von über 270 km, die bei Anbindungen der
Windparks nordwestlich der Schifffahrtsroute 10 mindestens erforderlich wären, liegen noch
nicht vor. Insoweit ist eine schrittweise und modulare Weiterentwicklung von Clustern, in denen
Netzanschlusssysteme bereits betrieben werden bzw. sich im Bau befinden, geboten, um
technische Synergien und Erfahrungen effektiv nutzen zu können. Auf diese Weise wird