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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

Identifizierung von Offshore-Windparks für Sammelanbindungen 
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Umweltprüfung nicht vorgenommen werden kann (vgl. Entwurf Umweltbericht, Kapitel 2 und 
8 . 2 .) 
Zwar gilt dies auch für einige Bereiche südöstlich der Schifffahrtsroute 10, welche noch nicht 
sehr weit entwickelt sind - z. B. Cluster 12 sowie Cluster 13. Aus diesem Grund ist es jedoch 
gerade gerechtfertigt, dass solche Cluster entwickelt werden, die sich bereits im Bau befinden, 
mit dem Bau begonnen haben oder zugelassen sind und sich in unmittelbarer Nähe zu diesen 
Vorhaben befinden. Dies hat den entscheidenden Vorteil, dass Erfahrungen zu Umwelt- und 
Baugrundverhältnissen effektiv und effizient genutzt werden können. 
Das BSH hat kürzlich das Programm im Rahmen eines Projektes im Auftrag des BfN zur 
flächendeckenden Erfassung (Kartierung) der Ablagerungen am Meeresboden (Sedimente) in 
Nord- und Ostsee gestartet. Die Sedimente werden dabei in einer räumlichen Auflösung von 
einem Meter erfasst. Damit wird das BSH zukünftig eine Datenbasis für die Erstellung von 
flächendeckenden Biotopkarten liefern können. Auch die in diesem Zusammenhang 
gewonnenen Erkenntnisse werden im Rahmen des schrittweisen Netzausbaus effektiv 
eingearbeitet. Selbiges gilt auch für die Ergebnisse einiger punktuell vorhandener 
Umweltverträglichkeitsstudien. 
Nach dem Gesagten sind solche Vorhaben in die Planung aufgenommen worden, bei welchen 
die Festlegungen des BFO-N nach der vorliegenden Datengrundlage insbesondere hinsichtlich 
möglicher erheblicher Auswirkungen auf die Meeresumwelt sowie die Baugrundverhältnisse auf 
der Ebene der strategischen Planung beschrieben und bewertet werden können (vgl. dazu 
Kapitel 2 des Entwurfs des Umweltberichts). 
Ziele des § 1 EnWG: sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und 
umweltverträaliche leitunasaebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität 
Die Bereitstellung des Netzanschlusses für Offshore-Windparks stellt eine der größten 
Herausforderungen des Ausbaus der Offshore-Windenergie dar. Aufgrund der systematischen 
Stellung des § 17 Abs. 2a EnWG (a. F.) bzw. § 17a EnWG (n. F.) zu den Anforderungen des 
BFO im EnWG hat die Aufstellung und jährliche Fortschreibung in Übereinstimmung mit dem 
Zweck des § 1 EnWG zu erfolgen. Nach § 1 Abs. 1 EnWG ist u.a. Zweck des Gesetzes eine 
möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche 
leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, die zunehmend auf 
erneuerbaren Energien beruht. 
Aufgrund der noch nicht ausreichend vorliegenden Erfahrung hinsichtlich der Errichtung und 
des Betriebs von Netzanschlusssystemen für Windparks im Offshore-Bereich, der noch nicht 
vollumfänglich gegebenen technischen Standardisierung sowie der lediglich begrenzt zur 
Verfügung stehenden Ressourcen stellt dieser eine große Herausforderung für alle Beteiligten 
dar. 
Beispielhaft sind folgende Gründe zu nennen: 
Vergleichsweise neue Technologie 
Die in der Nordsee nach dem Anbindungskonzept des ÜNB regelmäßig für die Anbindung von 
Offshore-Windparks zum Einsatz kommende Hochspannungs-Gleichstromübertragungs 
technologie (HGÜ-Technologie) ist für die Anbindung von Windparks im Offshore-Bereich noch 
nicht in der Form erprobt, dass diese vorrangig in großer Küstenentfernung einsetzbar ist. 
Dementsprechend sollte diese dort auch nicht vorrangig geplant werden. Vergleichbare 
Erfahrungswerte zum Betrieb von HGÜ-Systemen (Offshore-Konverterplattform und 
Seekabelsystem) mit einer Seekabellänge von über 270 km, die bei Anbindungen der 
Windparks nordwestlich der Schifffahrtsroute 10 mindestens erforderlich wären, liegen noch 
nicht vor. Insoweit ist eine schrittweise und modulare Weiterentwicklung von Clustern, in denen 
Netzanschlusssysteme bereits betrieben werden bzw. sich im Bau befinden, geboten, um 
technische Synergien und Erfahrungen effektiv nutzen zu können. Auf diese Weise wird
	        
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