Identifizierung von Offshore-Windparks für Sammelanbindungen
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Cluster 7 liegt nördlich des Verkehrstrennungsgebiets „German Bight Western Approach“. Es
wird westlich durch das Vorbehaltsgebiet Schifffahrt 12 und nordöstlich durch das
Vorbehaltsgebiet für Rohrleitungen („Norpipe“) begrenzt.
In Cluster 7 befindet sich ein genehmigtes Vorhaben.
Cluster 8 entspricht dem im Raumordnungsplan festgelegten Vorranggebiet Windenergie
„Östlich Austerngrund“. Westlich wird das Cluster durch das Vorbehaltsgebiet für Rohrleitungen
(Europipe 1) begrenzt, östlich und nördlich durch die Schifffahrtsrouten 4, 5 und 6.
Für Cluster 8 ist eine Anbindungsleitung (BorWin3) mit einer Übertragungsleistung von 900 MW
beim BSH beantragt und durch den Netzbetreiber vergeben. Im Cluster befinden sich vier
genehmigte Offshore-Windparks, wobei ein Vorhaben derzeit an den errichteten Netzanschluss
„BorWin2 und BorWin beta“ in Cluster 6 angeschlossen ist (s.o.).
Cluster 9 wird durch die Schifffahrtsrouten 6 und 10 sowie das Vorbehaltsgebiet für
Rohrleitungen („Norpipe“) abgegrenzt.
Cluster 10 liegt zwischen den Schifffahrtsrouten 4, 6 und 10 sowie dem Vorbehaltsgebiet
Rohrleitung („Europipe 1“).
Im Cluster liegt ein genehmigtes Offshore-Windenergievorhaben.
Cluster 11 wird durch die Schifffahrtsrouten 4, 5, und 6, das grenzüberschreitende
Seekabelsystem „NorNed“ sowie das FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ begrenzt.
Cluster 12 wird durch die Schifffahrtsrouten 4 und 10 und das grenzüberschreitende
Seekabelsystem „NorNed“ abgegrenzt.
Cluster 13 wird durch die Schifffahrtsroute 10, das FFFI-Gebiet „Sylter Außenriff“ sowie das
Flauptverbreitungsgebiet für Seetaucher begrenzt.
4.2.2 Kartographische Darstellung der einbezogenen Cluster
HVDftOCRAPMIE
Geodätisches Datum: WGS 84
Kartenprojektion: Mercator (54°N)
BSH/M5 - Juri 2015
Büsum
pv«
Cuxhaven
Cluster für Offshore-Windparks
Grenzen
— 12-Seemeilenzone/Küstenme^r
— Festlandsockel/AWZ
Norden
Wi he mshaven
Bremerhaven
Abbildung 1 : Cluster für Offshore Windparks