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Identifizierung von Offshore-Windparks für Sammelanbindungen
Cluster 1 befindet sich zwischen den Verkehrstrennungsgebieten „German Bight Western
Approach“ und „Terschelling German Bight“. Das Cluster ist nördlich des FFH-Gebiets „Borkum
Riffgrund“ angesiedelt. Östlich des Clusters liegt das Vorranggebiet 3 für Schifffahrt. Auf der
westlichen Seite des Clusters verläuft die AWZ-Grenze zu den Niederlanden. Das Cluster liegt
in dem raumordnerisch festgelegten Vorranggebiet für Windenergie „Nördlich Borkum“.
In Cluster 1 liegen zwei genehmigte Offshore-Windparkvorhaben.
Cluster 2 liegt nordöstlich des FFFI-Gebietes „Borkum Riffgrund“ und wird im nordöstlichen
Bereich durch die Rohrleitung „Norpipe“ begrenzt. Nach Süden bzw. Norden ist es durch die
parallel zu den Verkehrstrennungsgebieten liegenden Vorbehaltsgebiete für Schifffahrt
begrenzt. Entsprechendes gilt für die östliche Seite. Das Cluster liegt in dem raumordnerisch
festgelegten Vorranggebiet für Windenergie „Nördlich Borkum“.
In diesem Cluster sind zwei Netzanbindungen, „DolWinl“ (800 MW) und das
Drehstromanbindungssystem des Windparks „alpha ventus“ (60 MW), bereits errichtet. Eine
weitere Anbindungsleitung (DolWin3) mit einer Übertragungsleistung von 900 MW ist beim BSFI
beantragt und durch den Netzbetreiber vergeben. Insgesamt liegen in Cluster 2 fünf
genehmigten Vorhaben.
Cluster 3 befindet ebenfalls zwischen den beiden Verkehrstrennungsgebieten westlich des
raumordnerisch festgelegten Vorranggebietes für Rohrleitungen „Europipe 2“. Die westliche
Hälfte des Clusters liegt im raumordnerisch festgelegten Vorranggebiet für Windenergie
„Nördlich Borkum“. Durch das Cluster verläuft in nordöstlicher Richtung die Rohrleitung
„Europipe 1“, die durch entsprechende Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohrleitungen gesichert
ist.
Ein Netzanbindungssystem mit einer Leistung von 900 MW („DolWin2“) befindet sich in
Cluster 3 im Bau, derzeit sind acht Offshore-Windparks zugelassen.
Cluster 4 ist ca. 22 km nördlich von Flelgoland angesiedelt. An der östlichen Seite grenzt es an
das Vogelschutzgebiet „Östliche deutsche Bucht“. Das Cluster entspricht dem im
Raumordnungsplan festgelegten Vorranggebiet Windenergie „Südlich Amrumbank“.
In dem Cluster sind die Netzanschlüsse „HelWin 1 und FlelWin alpha“ mit einer Leistung von
576 MW und „FlelWin2 und FlelWin beta“ mit einer Leistung von 690 MW bereits errichtet,
insgesamt drei Offshore-Windparks sind genehmigt.
Cluster 5 liegt westlich von Sylt im bzw. am Rand des FFFI-Gebiets „Sylter Außenriff“.
Im Cluster ist das Netzanbindungssystem „SylWinl“ mit einer Leistung von 864 MW bereits
errichtet. Cluster 5 umfasst vier genehmigte Vorhaben.
Cluster 6 befindet sich nördlich des Verkehrstrennungsgebietes „German Bight Western
Approach“. In östlicher Richtung wird das Cluster durch das Vorbehaltsgebiet Schifffahrt 12 und
in nördlicher Richtung durch die Schifffahrtsroute 6 begrenzt. Westlich des Clusters verläuft die
AWZ-Grenze zu den Niederlanden.
In diesem Cluster sind die beiden Netzanbindungssysteme „BorWinl“ und „BorWin2“ mit einer
Gesamtleistung von 1200 MW bereits errichtet. In Cluster 6 befinden sich drei zugelassene
Vorhaben. Zudem wird an das Anbindungssystem „BorWin2 und BorWin beta“ derzeit
zusätzlich ein in Cluster 8 belegener Offshore-Windpark angeschlossen. 6
6 Laut der vorläufigen Prüfungsergebnisse der Bundesnetzagentur zum O-NEP 2014, führt die Bundesnetzagentur
derzeit ein Verfahren zur Kapazitätsverlagerung eines OWP in Cluster 8 durch. Gegenstand des Verfahrens ist die
Verlagerung von Anbindungskapazität von der Anbindungsleitung BorWin2 auf die Anbindungsleitung BorWin3.
Hierdurch würde Kapazität auf BorWin2 frei, die durch einen anderen OWP in Cluster 6 genutzt werden könnte, für
den bislang das Anbindungssystem BorWin4 vorgesehen ist. Etwaige Entscheidungen zur Verlagerung bzw.
Kapazitätszuweisung werden im Rahmen zukünftiger Fortschreibungen dieses Plans berücksichtigt.