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Abwägung
verändert hat und bittet um Berücksichtigung des neuen Trassenverlaufes. Soweit dies nicht
den Grundsätzen des BFO widersprach wurde der Trassenverlauf angepasst. Eine
Verschiebung des Grenzkorridors an der deutsch-dänischen Grenze in ein Vorbehaltsgebiet
Schifffahrt erfolgte jedoch nicht. Bezüglich der Alternativtrasse parallel zu Schifffahrtsroute 10
wurde sowohl die Beibehaltung der Trasse (durch das BFN) als auch die Streichung der Trasse
(von einem Windparkentwickler) gefordert. Letzterer schlug alternativ vor, für diese Trasse die
Planungsgrundsätze bezüglich des Abstandes zur Schifffahrtsroute und zu parallel
angrenzenden Kabeln deutlich zu minimieren. Da der betreffende Windpark nicht
planungsrechtlich verfestigt ist, in den nächsten Jahren gern. O-NEP nicht mit einem
Netzanschluss zu rechnen ist und die anderen 8 Projekte entlang der Trasse keine
Verschiebung forderten, kann dieser Forderung nicht nachgekommen werden. Die
Trassenplanung im BFO entspricht den festgelegten Grundsätzen.
Im Rahmen der Konsultation fordert der NABU die Führung des Interkonnektors Nord.Link
außerhalb der FFH-Gebiete. Dieser Interkonnektor wurde jedoch am 02.10.2014 genehmigt. Im
BFO ist entsprechend die genehmigte Trasse dargestellt.
Der NABU fordert, die Festlegungen der Grenzkorridore mehrere Kilometer breit als Suchraum
auszuweisen. Auch fehlt dem NABU eine Begründung, warum überhaupt Grenzkorridore
notwendig sind und wie sich deren Bedarf ermittelt.
Neben den Grenzkorridoren wurden zusätzlich Korridore am Rand der AWZ zu den
Nachbarländern ausgewiesen. Diese Ausweisung erfolgt, da die tatsächliche Festlegung
einzelner Trassen für grenzüberschreitende Kabel gesetzlich gefordert ist, innerhalb der AWZ
aber ohne grundlegende Stromnetzplanungen, beispielsweise durch den TYNDP, nicht
konkretisiert werden können. Soweit Planungen für grenzüberschreitende Systeme vorliegen,
wurden auch diese Übergabestellen gesichert. Dieses Vorgehen wurde von den
Nachbarländern akzeptiert, da dort, ebenso wie im Küstenmeer, die Planungen nicht so weit
fortgeschritten sind, dass eine Planung eines nordseeweiten Netzes zum jetzigen Zeitpunkt
möglich wäre.
9.4 Verbindungen untereinander
Hinsichtlich der Festlegungen zu Verbindungen untereinander hat ein Konsultationsteilnehmer
dahingehend Stellung genommen, dass sich der BFO-N als vorgelagerte Planungsebene zum
O-NEP verstärkt auch mit möglichen alternativen Trassenkorridoren zur Erstellung eines
vermaschten Netzes auseinandersetzen sollte.
Der BFO-N sichert umfangreiche Trassenkorridore und legt standardisierte Technikvorgaben
fest. Mit diesen sollen die grundlegenden räumlichen sowie technischen Voraussetzungen für
eine Vermaschung der Netzanbindungssysteme geschaffen werden. Dabei erfolgt auf der
gegenständlichen Ebene der räumlichen Planung keine Bewertung oder gar Vorfestlegung über
deren tatsächliche Nutzung. Hierfür erscheint vielmehr die Bewertung auf Grundlage des
energiewirtschaftlichen Bedarfs erforderlich. Die Entscheidung darüber „ob“ und „wann“ einer
Verbindung untereinander umgesetzt wird, wird im Einzelfall im Rahmen eines der BNetzA von
den Netzbetreibern vorzulegenden Schadensminderungskonzepts festgelegt
9.4.1 Standardisierte Technikvorgaben
Wegen der Einwendungen zu den standardisierten Technikvorgaben wird aufgrund der
inhaltlichen Übertragbarkeit auf die Abwägung der standardisierten Technikvorgaben zu
Anbindungsleitungen verwiesen.
9.4.2 Planungsgrundsätze
Wegen der Einwendungen zu den Planungsgrundsätzen wird aufgrund der inhaltlichen Über
tragbarkeit auf die Abwägung der Planungsgrundsätze zu Anbindungsleitungen verwiesen.