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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

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Abwägung 
verändert hat und bittet um Berücksichtigung des neuen Trassenverlaufes. Soweit dies nicht 
den Grundsätzen des BFO widersprach wurde der Trassenverlauf angepasst. Eine 
Verschiebung des Grenzkorridors an der deutsch-dänischen Grenze in ein Vorbehaltsgebiet 
Schifffahrt erfolgte jedoch nicht. Bezüglich der Alternativtrasse parallel zu Schifffahrtsroute 10 
wurde sowohl die Beibehaltung der Trasse (durch das BFN) als auch die Streichung der Trasse 
(von einem Windparkentwickler) gefordert. Letzterer schlug alternativ vor, für diese Trasse die 
Planungsgrundsätze bezüglich des Abstandes zur Schifffahrtsroute und zu parallel 
angrenzenden Kabeln deutlich zu minimieren. Da der betreffende Windpark nicht 
planungsrechtlich verfestigt ist, in den nächsten Jahren gern. O-NEP nicht mit einem 
Netzanschluss zu rechnen ist und die anderen 8 Projekte entlang der Trasse keine 
Verschiebung forderten, kann dieser Forderung nicht nachgekommen werden. Die 
Trassenplanung im BFO entspricht den festgelegten Grundsätzen. 
Im Rahmen der Konsultation fordert der NABU die Führung des Interkonnektors Nord.Link 
außerhalb der FFH-Gebiete. Dieser Interkonnektor wurde jedoch am 02.10.2014 genehmigt. Im 
BFO ist entsprechend die genehmigte Trasse dargestellt. 
Der NABU fordert, die Festlegungen der Grenzkorridore mehrere Kilometer breit als Suchraum 
auszuweisen. Auch fehlt dem NABU eine Begründung, warum überhaupt Grenzkorridore 
notwendig sind und wie sich deren Bedarf ermittelt. 
Neben den Grenzkorridoren wurden zusätzlich Korridore am Rand der AWZ zu den 
Nachbarländern ausgewiesen. Diese Ausweisung erfolgt, da die tatsächliche Festlegung 
einzelner Trassen für grenzüberschreitende Kabel gesetzlich gefordert ist, innerhalb der AWZ 
aber ohne grundlegende Stromnetzplanungen, beispielsweise durch den TYNDP, nicht 
konkretisiert werden können. Soweit Planungen für grenzüberschreitende Systeme vorliegen, 
wurden auch diese Übergabestellen gesichert. Dieses Vorgehen wurde von den 
Nachbarländern akzeptiert, da dort, ebenso wie im Küstenmeer, die Planungen nicht so weit 
fortgeschritten sind, dass eine Planung eines nordseeweiten Netzes zum jetzigen Zeitpunkt 
möglich wäre. 
9.4 Verbindungen untereinander 
Hinsichtlich der Festlegungen zu Verbindungen untereinander hat ein Konsultationsteilnehmer 
dahingehend Stellung genommen, dass sich der BFO-N als vorgelagerte Planungsebene zum 
O-NEP verstärkt auch mit möglichen alternativen Trassenkorridoren zur Erstellung eines 
vermaschten Netzes auseinandersetzen sollte. 
Der BFO-N sichert umfangreiche Trassenkorridore und legt standardisierte Technikvorgaben 
fest. Mit diesen sollen die grundlegenden räumlichen sowie technischen Voraussetzungen für 
eine Vermaschung der Netzanbindungssysteme geschaffen werden. Dabei erfolgt auf der 
gegenständlichen Ebene der räumlichen Planung keine Bewertung oder gar Vorfestlegung über 
deren tatsächliche Nutzung. Hierfür erscheint vielmehr die Bewertung auf Grundlage des 
energiewirtschaftlichen Bedarfs erforderlich. Die Entscheidung darüber „ob“ und „wann“ einer 
Verbindung untereinander umgesetzt wird, wird im Einzelfall im Rahmen eines der BNetzA von 
den Netzbetreibern vorzulegenden Schadensminderungskonzepts festgelegt 
9.4.1 Standardisierte Technikvorgaben 
Wegen der Einwendungen zu den standardisierten Technikvorgaben wird aufgrund der 
inhaltlichen Übertragbarkeit auf die Abwägung der standardisierten Technikvorgaben zu 
Anbindungsleitungen verwiesen. 
9.4.2 Planungsgrundsätze 
Wegen der Einwendungen zu den Planungsgrundsätzen wird aufgrund der inhaltlichen Über 
tragbarkeit auf die Abwägung der Planungsgrundsätze zu Anbindungsleitungen verwiesen.
	        
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