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Abwägung
Bezüglich der Forderung nach Trassenführungen durch Windparks bzw. geringeren Abständen
zu den Windenergieanlagen, wird auf die Grundsätze zu den Abständen bei Parallelverlegung
(vgl. 5.3.2.2), zu Drittinfrastruktur (vgl. 0) und zu Kreuzungen (vgl. 5.3.2.6) verwiesen. Aus
verlegetechnischen Gründen und Gründen der Systemsicherheit der Stromversorgung sind zu
den Windenergieanlagen und zwischen den zu verlegenden Kabeln Sicherheitsabstände
einzuhalten. Zudem wäre eine Verlegung durch einen Windpark nur mit einer Vielzahl an
zusätzlichen Kreuzungen der parkinternen Verkabelung möglich. Da die Windmühlen in der
Regel in den Clustern 1 bis 3 deutlich weniger als 1000 m auseinanderstehen, ist die
gebündelte Verlegung mehrerer Kabel innerhalb der bereits errichteten Windparks praktisch
nicht mehr möglich. Auch eine Verlegung zwischen zwei Projekten ist aufgrund der zu geringen
Abstände nahezu auszuschließen. Das BfN hat auf eine Unstimmigkeit bezüglich der Aussagen
zu Grenzkorridor I hingewiesen. In der räumlichen Beschreibung zu Grenzkorridor I wird
ausgeführt, dass im Küstenmeer im Bereich der Westerems nur 3 Systeme technisch machbar
sind, im BFO würde aber zusätzlich der Interkonnektor COBRA über diesen Grenzkorridor
ausgewiesen.
Dies ist jedoch kein Widerspruch, da die COBRA-Trasse im Bereich des Küstenmeeres nicht
über die gleiche Trasse in der Westerems nach Emden geführt wird sondern auf einer eigenen
Trasse auf der niederländischen Seite der Ems Richtung Emshaven. Zur Verdeutlichung wurde
der derzeit beantragte Trassenbereich im Küstenmeer nachrichtlich mit dargestellt.
9.2.6.3 Gleichstrom-Seekabelsysteme
Im Rahmen der Stellungnahme wurde vom Übertragungsnetzbetreiber TenneT um zahlreiche
Anpassungen der Kabelverläufe gebeten. Diese hätten sich im Wesentlichen aus den
Änderungen zwischen den ersten und zweiten Entwurf des O-NEP ergeben, beispielsweise
durch die Änderung der Reihenfolge der Entwicklung und den Tausch von
Netzverknüpfungspunkten und damit auch der Grenzkorridore. Zudem sieht TenneT es als
kaum realisierbar an, Kabel „auf Lücke“ zu legen. Hierzu wird u.a. auch ausgeführt, dass damit
räumliche Konflikte mit einem bestehenden, in Betrieb befindlichen Datenkabel zeitlich früher
auftreten und bereits durchgeführte Trassensurveys im Küstenmeer nicht mehr nutzbar wären.
Ob eine Verlegung auf Lücke möglich wäre, ließe sich nur mit einer geophysikalischen
Untersuchung des gesamten Korridors klären. Zudem würde sich bei schlechtem Wetter bei der
Verlegung der nachfolgenden Kabel innerhalb der Lücke das Risiko der Beschädigung für die
Bestandskabel erhöhen, das das Verlegeschiff im Notfall über diesen Ankern müsste. Auch die
Verlegung im Flachwasserbereich würde deutlich schwieriger.
Für Projekte, die nicht in den nächsten 10 Jahren umgesetzt werden, kann aufgrund noch nicht
abgeschlossener Diskussionen über mögliche Landtrassen derzeit nicht sicher ein
Netzverknüpfungspunkt festgelegt werden, der maßgeblich für die Zuordnung zum
Grenzkorridor ist. Auch die Reihenfolge der Entwicklung der Cluster, insbesondere in Zone 3
des O-NEP, hat sich in der Vergangenheit geändert. Insoweit erscheint eine zuverlässige
Planung einschließlich der Reihenfolge der Systeme an den Grenzkorridoren derzeit, zumindest
für nicht im Bestätigungsentwurf der BNetzA vorgesehene Systeme, nicht möglich.
Entsprechend wurde bei der Trassenplanung im BFO der Schwerpunkt auf die Einhaltung der
Planungsgrundsätze gelegt. Sollte sich nach einer genauen Prüfung der Trasse eine Verlegung
auf Lücke, auch bei ggf. größeren Abständen, als nicht umsetzbar erweisen, kann im Rahmen
der jeweiligen Einzelzulassungsverfahren einer detaillierten Betrachtung erfolgen.
Durch einen Konsultationsteilnehmer wurde angeregt, die Trassen der Cluster 11 und 12 mit
dem geplanten grenzüberschreitenden System NorGer zu bündeln.
Sowohl die Anbindungsleitungen von Cluster 11 und 12 als auch das grenzüberschreitende
System NorGer werden in den nächsten Jahren nicht umgesetzt. Eine Bündelung der Trassen
des Clusters 12 zu NorGer würde zu einer deutlichen Verlängerung der Trassen führen, da eine
Führung durch Cluster 11 derzeit nicht sinnvoll erscheint. Zudem würde durch eine Bündelung
zu NorGer ein deutlich größerer Korridor am Rand des Schutzgebietes entstehen. Eine
Bündelung erscheint spätestens bei Betrachtung der ggf. erforderlichen Leitungen für Projekte