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Full text: 48: Öl im Meer - Risiken, Vorsorge und Bekämpfung

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Strafverfolgung im nationalen und internationalen Rahmen 
Die Initiative für die Übersendung eines solchen Ersuchens geht in der Praxis sogar häufig vom Hafenstaat 
aus, dem bei einer MARPOL-Kontrolle Unregelmäßigkeiten aufgefallen sind, die auf eine Gewässerverunrei 
nigung hindeuten. Auch die deutsche Rechtsprechung hat die Zulässigkeit solcher unmittelbaren Kontakte 
zwischen Ermittlungsstellen bestätigt und argumentiert, dass in den Fällen des Art. 218 Abs. 2 SRÜ ein von 
der zuständigen Polizei- oder Schifffahrtsbehörde ausgehendes Ermittlungsersuchen ausreiche. Die Ermitt 
lungsbehörde werde in diesen Fällen stellvertretend für das Außenministerium des betreffenden 
Küstenstaates tätig. 34 35 Eine derart enge und erfolgreiche Zusammenarbeit, bei der betroffene Küstenstaat 
einem fremden Hafenstaat sogar seinen Strafanspruch überlässt, wird jedoch nur dann möglich sein, wenn 
dafür zuvor eine ausreichende vertrauensvolle Basis geschaffen worden ist. 
V. Ausblick 
Der angesprochene Rückgang von Gewässerverunreinigungen ist ermutigend und zumindest teilweise 
auch Ergebnis engagierter Strafverfolgung. Sicher darf man jedoch die bestehenden Gefahren für den 
Schutz der Meeresumwelt nicht unterschätzen: Risiken bei der Rohstoffförderung im Meer, Zunahme des 
Schiffsverkehrs und auch die Zunahme gefährlicher Ladungstransporte. 36 Insoweit ist es weiterhin auch 
nötig, ansteigende Gefahren auf Schifffahrtsstraßen (z.B. der Kadettrinne in der Ostsee) anzusprechen. 37 
Vieles ist auf dem richtigen Weg: Ein engmaschiges Überwachungsnetz ist installiert und Ermittler arbeiten 
mit technisch und wissenschaftlich deutlich verbesserten Instrumenten auf hohem Niveau. Unverzichtbar 
für effizienten Meeresschutz ist die fortzusetzende Angleichung der unterschiedlichen nationalen Rechts 
systeme. Ziel muss es weiter sein, die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbe 
hörden auszubauen und insbesondere auch die Flaggenstaaten ferner Länder in die aufgezeigten Verfol 
gungsstrategien einzubinden. 
34 Landgericht Hamburg, Urteil vom 09.01.2002 - 713 Ns 19/01 
35 Deutscher (Fn. 21), a.a.O. 
36 Dazu in diesem Band: Ziebarth, Marine Ölverschmutzungen aus Sicht einer Umweltorganisation, S. 102 ff
	        
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