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Strafverfolgung im nationalen und internationalen Rahmen
Die Initiative für die Übersendung eines solchen Ersuchens geht in der Praxis sogar häufig vom Hafenstaat
aus, dem bei einer MARPOL-Kontrolle Unregelmäßigkeiten aufgefallen sind, die auf eine Gewässerverunrei
nigung hindeuten. Auch die deutsche Rechtsprechung hat die Zulässigkeit solcher unmittelbaren Kontakte
zwischen Ermittlungsstellen bestätigt und argumentiert, dass in den Fällen des Art. 218 Abs. 2 SRÜ ein von
der zuständigen Polizei- oder Schifffahrtsbehörde ausgehendes Ermittlungsersuchen ausreiche. Die Ermitt
lungsbehörde werde in diesen Fällen stellvertretend für das Außenministerium des betreffenden
Küstenstaates tätig. 34 35 Eine derart enge und erfolgreiche Zusammenarbeit, bei der betroffene Küstenstaat
einem fremden Hafenstaat sogar seinen Strafanspruch überlässt, wird jedoch nur dann möglich sein, wenn
dafür zuvor eine ausreichende vertrauensvolle Basis geschaffen worden ist.
V. Ausblick
Der angesprochene Rückgang von Gewässerverunreinigungen ist ermutigend und zumindest teilweise
auch Ergebnis engagierter Strafverfolgung. Sicher darf man jedoch die bestehenden Gefahren für den
Schutz der Meeresumwelt nicht unterschätzen: Risiken bei der Rohstoffförderung im Meer, Zunahme des
Schiffsverkehrs und auch die Zunahme gefährlicher Ladungstransporte. 36 Insoweit ist es weiterhin auch
nötig, ansteigende Gefahren auf Schifffahrtsstraßen (z.B. der Kadettrinne in der Ostsee) anzusprechen. 37
Vieles ist auf dem richtigen Weg: Ein engmaschiges Überwachungsnetz ist installiert und Ermittler arbeiten
mit technisch und wissenschaftlich deutlich verbesserten Instrumenten auf hohem Niveau. Unverzichtbar
für effizienten Meeresschutz ist die fortzusetzende Angleichung der unterschiedlichen nationalen Rechts
systeme. Ziel muss es weiter sein, die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbe
hörden auszubauen und insbesondere auch die Flaggenstaaten ferner Länder in die aufgezeigten Verfol
gungsstrategien einzubinden.
34 Landgericht Hamburg, Urteil vom 09.01.2002 - 713 Ns 19/01
35 Deutscher (Fn. 21), a.a.O.
36 Dazu in diesem Band: Ziebarth, Marine Ölverschmutzungen aus Sicht einer Umweltorganisation, S. 102 ff