Vorwort
5
Internationale Regelungen und Maßnahmen
Zuständig für u. a. Umweltübereinkommen im Seeverkehr, die jeweils für alle Flaggenstaaten verbindlich
sind, ist die Internationale Schifffahrtsorganisation IMO. Das entscheidende Umweltübereinkommen Ist das
„internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL 73/78)“.
Die Verhütung der Verschmutzung durch Öl ist in MARPOL, Annex I geregelt.
Abb. 2: MARPOL-Regelungen zur Verhütung
der Meeresverschmutzung durch Schiffe
Aus Unfällen wurden Lehren gezogen:
Nach dem Unfall der „Exxon Valdez“ 1998 wurde 1992 mit der 1. Revision des Übereinkommens u.a. die
verpflichtende Einführung der Doppelhülle für neugebaute Tanker vorgeschrleben.
Die 2. und 3. Revision In 2001 und 2003 befasste sich weiterhin mit der Ausphasung der Einhüllentanker,
regionalen Verboten des Transports von Schwerölen In Einhüllentankern und regionalen Anlaufverboten
dieser Schiffe.
Tankerunfälle, wie die der „Erika“ 1999 und der „Prestige“ 2002 gaben aber auch Anstoß für neue Umwelt
vorschriften In der Europäischen Union (z. B. sog. Erika-Pakete).
Als Folge all dieser Maßnahmen zeigt sich weltweit ein deutlicher Rückgang der Unfälle von Tankern.
Zur Durchsetzung des MARPOL-Übereinkommens in Bezug auf Öl-Elnleitungen aus dem alltäglichen
Schiffsbetrieb werden Im nationalen und Internationalen Rahmen Spezialflugzeuge zur Ölerkennung ein
gesetzt. Eine Erhebung von Ölverschmutzungen über einen längeren Zeitraum - hier die Zusammenfas
sungen der Ergebnisse einer Studie im Autrag des Umweltbundesamtes aus den Jahren 1998 bis 2004 In
Abbildung 3 - zeigt, dass sich die entdeckten Ölfilme auf den Hauptschifffahrtsstraßen konzentrieren. Auch
deshalb hat sich Deutschland zusammen mit anderen Staaten bei der IMO für die Verbesserung der
Dualität von Schiffstreibstoffen eingesetzt.