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Leitlinie für den Umgang mit verölten Vögeln
unfähige Vögel müssen daher Im Rahmen der Beseitigung der Schadstoffe von der Küste auch entfernt
werden.
Unabhängig von der Frage „Retten oder Töten“ ist es sehr wichtig zu begreifen, dass wir, mit oder ohne Be
teiligung der Tierschutzorganisationen (d. h. mit oder ohne den Schritt Rehabilitation) ein Plan zur Bergung
und Tötung noch lebender Tiere haben müssen.
Es kann viele Situationen geben, bei denen entweder die Tierschutzorganisationen der Situation nicht
handlungsfähig sind (z. B. zu viele Tiere auf einmal) oder bei denen ihre Mitarbeiter aus Sicherheitsgründen
nicht in die Gefahrenzone gelassen werden. In diesen Situationen müssen ggf. die Kräfte der Gefahrenab
wehr die lebenden Tiere bergen und vom Strand wegtransportieren und es muss parallel dazu ein System
geben, um die Tiere von ihrem Leid zu lösen.
Der Leitungsstab Gefahrenabwehr entscheidet, ob und welche Arbeitskräfte die Bergung lebender verölter
Vögel übernehmen sollen. Beim Einsammein verölter Seevögel dürfen aber nur geschulte Helfer einge
setzt werden, da das Einsammein mit potentiellen Gesundheitsrisiken verbunden Ist. Es wird sich nur um
moribunde und bewegungsunfähige Tiere handeln. Eine „aktive“ Bergung quicklebendiger Tiere durch die
Fachkräfte der Gefahrenabwehr (THW, Feuerwehr, Ordnungsämter, LKN) Ist nicht beabsichtigt.
Wie wird vorgegangen?
An der Küste befinden sich verölte, lebende und tote Tiere. Sie werden durch die Lageerkundung ermittelt.
Lebende Tiere werden geborgen und zu Sammelstellen gebracht. Dort findet eine Auswahl statt: die Tiere
werden entweder getötet oder, wenn Kapazitäten da sind und sie eine reale Chance auf Rettung haben, zu
Rehabilitationszentren gebracht. Dort werden sie gewaschen, gepflegt und nach Erfolg freigelassen. Dort
werden aber auch Tiere getötet werden müssen und ein Teil wird die Strapazen der Pflege nicht überleben.
Die toten Tiere werden gesammelt, zu Umschlagplätzen gebracht und von dort entsorgt.