Leitlinie für den Umgang mit verölten Vögeln
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Beispielsweise der Konflikt zwischen Tierschutzorganisationen, die so viele Tiere wie möglich fangen,
waschen und pflegen wollen und anderen Gruppierungen, die es tierschutzgerechter finden, die Tiere so
schnell wie möglich zu töten, um sie von Ihrem Leid zu erlösen.
Die Erstellung der Leitlinie war auch wichtig, weil 2007 die Gefahrenabwehr des Landes neu organisiert
wurde. Der Leitungsstab Gefahrenabwehr wurde am 1. Januar 2008 errichtet. Die Gefahrenabwehr und
somit die Arbeit des Leitungsstabes umfassen auch den Umgang mit verölten Tieren.
Ziel der neuen Leitlinie ist es, für Schleswig-Holstein den Umgang mit verölten Vögeln umfassend zu regeln -
insbesondere bei komplexen Schadstoffunfällen, wenn die Zahl der verölten Tiere außergewöhnlich groß ist.
Was beinhaltet die Leitlinie?
Die Leitlinie umfasst die Öffentlichkeitsarbeit, die Lageerkundung, die Bergung toter und lebender Tiere,
Ihren Transport, die Tötung und Entsorgung oder die Rehabilitation der Tiere sowie die Dokumentation. Der
gesamte Ablauf von den ersten gesichteten Vögeln bis zur Entsorgung der Kadaver bzw. Freilassung der
gereinigten Tiere wird geregelt.
Die Leitlinie ist ein Kompromiss
Die Leitlinie ist ein Entgegenkommen zwischen den Forderungen der Tierschutzorganisationen, die die
Tiere waschen und behandeln wollen, und der tierschutzrechtlichen Auffassung des Landes sowie der Not
wendigkeit, die Tiere im Rahmen der Gefahrenabwehr von der Küste zu entfernen.
Eine Rehabilitation verölter Vögel soll In Schleswig-Holstein bis auf weiteres über die Kapazitäten der bei
den genehmigten Stationen hinaus nur stattfinden, wenn die Tierschutzorganisationen bestimmte Anforde
rungen der Leitlinie erfüllt haben.
Zusammengefasst muss folgendes erfüllt werden:
• Es muss eine enge Zusammenarbeit mit dem Leitungsstab und der für
das Veterinärwesen zuständigen Behörde geben.
• Für Deutschland abgestimmte Behandlungsstandards müssen eingehalten werden.
• Arbeitssicherheitsstandards müssen eingehalten werden.
• Ein koordinierter Ablauf des Rehabllltatlonsprozesses muss gewährleistet werden.
Die Bergung lebend verölter Vögel
Ganz neu für Schleswig-Holstein sind die Regelungen für die Bergung lebender Vögel.
Wenn Tiere verölt am Strand liegen, sind wir verpflichtet sie von Ihrem Leid zu lösen, d. h. retten oder töten.
Diese Verpflichtung leitet sich aus dem Tierschutzgesetz bzw. Jagdgesetz ab. Moribunde und bewegungs