Skip to main content

Full text: 48: Öl im Meer - Risiken, Vorsorge und Bekämpfung

Dispergatoren - Pro und Contra 
43 
> Natürliche Bedingungen: 
Wellenenergie, Wassertiefe, Wassertemperatur, Salinität, Windstärke und Windrichtung 
> Ölverunreinigung: 
Ölsorte, Effektivität des Dispergators, Ausbreitung, Viskosität 
> Applikation des Dispergators: 
begrenztes Zeltfenster, vorh. Applikationsmethoden, Tageszeit 
> Ökologische Aspekte: 
Toxizität, Schutzziele, Küstennähe und -ausblldung, Schutzgebiete 
Tabelle 3: Faktoren und Rand parameter, die beim Einsatz von Dispergatoren zu berücksichtigen sind 
In Deutschland Ist bei schweren Havarien und komplexen 
Schadenslagen das Havarlekommando (HK) bzw. das 
Maritime Lagezentrum (MLZ) für das Unfallmanagement 
zuständig. Von hier werden sowohl Einsatzkräfte alsauch 
die einzusetzenden Bekämpfungsstrategien koordiniert. 
Bel Ölverschmutzungen Im größeren Ausmaß werden Im 
nationalen Bereich mechanische Maßnahmen als primäre 
Bekämpfungsstrategien zur Ölwehr eingesetzt. 
In Sonderfällen Ist ein Einsatz von Dispergatoren möglich, 
jedoch nur wenn die Dispergatoren tatsächlich wirksam sein 
können und der Einsatz ökologisch sinnvoll Ist. Die Nordsee 
Ist bezüglich einer möglichen Anwendung In drei Zonen un 
terteilt (Abbildung 11): Zone I - ein Einsatz Ist problematisch 
und Im Regelfall nicht vorgesehen; Zone II - ein Einsatz 
von Dispergatoren Ist Im beschränktem Maße möglich und 
Zone III - ein Einsatz Ist ohne quantitative Beschränkungen 
möglich. 
Für den Bereich der Ostsee Ist ein Einsatz von Dispergatoren generell nicht vorgesehen. Er wird aus ver 
schiedenen Gründen nicht als zielführend erachtet, da es sich bei der Ostsee um ein flaches Binnenmeer 
mit geringem Wasseraustausch und geringer Wellenenergie handelt. Die Ostsee hat eine geringe Salinität, 
niedrige Wassertemperaturen und der Wasserkörper weist saisonal Schichtungen auf. 
In Internationalen Abkommen, wie dem Helslnkl-Überelkommen wurde für die Ostsee der Verzicht auf 
Dispersionsmittel bei der Unfallbekämpfung beschlossen. Neben der Helsinki-Übereinkunft Ist Deutschland 
In weitere Internationale Vereinbarungen zur Unfallbekämpfung und zum Meeresschutz eingebunden, die 
für den europäischen Bereich In Abbildung 12 schematisch dargestellt sind. 
Abb. 11: Zonierung der Nordsee für den Einsatz 
von Dispergatoren 
(Umweltbundesamt, Bericht 102 04 216/05)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.