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Internationale Programme und Übereinkommen
Aktionsplan des BONN-Übereinkommens (BAAP)
Im Rahmen der 22. Sitzung der Vertragsstaaten des BONN-Übereinkommens am 24.11.2010 in Dublin
ist beabsichtigt, auf einer Minister-Konferenz eine politische Erklärung zur verbesserten und erweiterten
Zusammenarbeit bei der Schadstoffbekämpfung im Nordseegebiet („Dublin Declaration“) zu beschließen,
den Aktionsplan (Bonn-Agreement-Action-Plan) zu verabschieden sowie den erfolgten Beitritt Irlands zum
BONN-Übereinkommen entsprechend zu würdigen.
Angesichts der Erfahrungen, die bisher aus der Umweltkatastrophe „Deepwater Horizon“ im Golf von
Mexiko gewonnen werden konnten, wird u. a. als eine wichtige Maßnahme im BAAP für das erweiterte
Nordseegebiet eine auf Risikoanalysen beruhende Notfallstrategie formuliert. Dies ist erforderlich, da trotz
rückläufiger Zahlen der beobachteten (auf Unfällen beruhenden oder absichtlich herbeigeführten) Ölver
schmutzungen im Vertragsgebiet die am meisten befahrenen Schifffahrtsrouten liegen und Unfall- bzw.
Verschmutzungsrisiken niemals völlig ausgeschlossen werden können. Hinzu kommen die Risiken aus einer
intensiven Öl- und Gasförderung off shore sowie der erhebliche Ausbau der Offshore-Windkraftanlagen.
Geänderte Rahmenbedingungen, wie z. B. durch die Schiffssicherheitspakete der EU, der Aufbau der
EMSA, die europäische integrierte Meerespolitik und die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie Überle
gungen zur strategischen Entwicklung des Bonn-Übereinkommens für den Zeitraum nach 2010 (41. Jubilä
um des BONN-Übereinkommens) haben dazu geführt, als Antwort einen Aktionsplan (BAAP) der Nordsee
anrainer zu entwickeln.
Die Vision des Bonn-Übereinkommens gemäß Aktionsplan ist:
Die Nordsee und ihre angrenzenden Bereiche von illegaler und unfallbedingter Verschmutzung durch
Schifffahrt und andere maritime Aktivitäten frei zu halten.
Zur Verwirklichung dieses Leitkonzeptes wurden strategische Ziele in den Bereichen A. Vermeidung (Pre
vention), B. Notfallvorsorge (Preparedness) und G. Bekämpfung (Response) vereinbart.
Die strategischen Ziele lauten:
A. Vermeidung illegaler oder unfall
bedingter Verschmutzung durch
Zusammenarbeit und Beitrag zur
Überwachung von Vorschriften
und Normen auf dem Gebiet der
Meeresverschmutzung
B. Förderung und Aufbau eines
leistungsfähigen Notfallvorsorge-
systems
G. Aufbau bestmöglicher Bekämp
fungskapazitäten
BAAP Mafinahme mit Federführung DEU
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NMzwflrtou zur löinlffizi* rung von
ölwrac^irjizung;in (OS INET):
Verbesserung des Wissens- und
ErfahaingMuslausehes öei Vergdeiehs-
messungen von iLoboraionen zur
(denlifizemng von G'verechmulzungen,
einschließlich übuftgsrnaGnahmen,
Weierenttticklungi gemeinsamer analytischer
Verfahren und Refmnsn«hoden;
emschliefiich Entnahmen von Ölproben im
Zuge der HaiensEaaEfcontrolle
Ergänzt durch 12 operative Zielvorgaben legt der BAAP für den Zeitraum 2010-2013 insgesamt
34 Maßnahmen fest, um Richtlinien und Schwerpunkte für die Arbeit der Vertragsparteien zu setzen.