Internationale Programme und Übereinkommen
31
Gemeinsames Grundprinzip ist auch, dass jeder Küstenstaat zunächst selbst geeignete Vorsorgemaßnah
men ergreift und entsprechende Meldeorganisationen sowie geeignete Kräfte und Mittel vorhält. Darüber
hinaus werden die Vertragspartner verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten entweder allein oder im
Rahmen zwei- oder mehrseitiger Zusammenarbeit einen Grundbestand an dezentral gelagertem und der
jeweiligen Gefahr angemessenem Gerät zur Bekämpfung aus-gelaufenen Öls vorzuhalten.
Alle genannten Abkommen bieten neben der Verpflichtung zur gegenseitigen Information bei Schiffs- und
Schadstoffunfällen über die nationale Meldestelle (in Deutschland: das Maritime Lagezentrum des Hava
riekommandos) die Möglichkeit der gegenseitigen schnellen Hilfeleistung durch Einsatzkräfte und -mittel.
Wesentliche Voraussetzung dieser regionalen und/oder nachbarschaftlichen Hilfe ist die enge Zusammen
arbeit in den entsprechenden Fachgremien auf allen genannten Ebenen und die regelmäßige Durchführung
von Geräteübungen.
Vernetzung mit anderen Aufgabenfeldern
Es ist eine Tendenz der zunehmenden Vernetzung von Instrumenten und Akteuren zur Verbesserung der
Meerespolitik, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes mit denen des Katastro
phenschutzes, der maritimen Notfallvorsorge und des Unfallmanagements (Schadensminimierung, Scha
densbegrenzung, Schadensbeseitigung) erkennbar.
Insbesondere meeresgebietsbezogene Aktionspläne haben sich hier als ein geeignetes Instrument der
Vernetzung etabliert. Auch ein leichterer Zugang zu europäischen Finanzierungsmöglichkeiten spielt dabei
sicherlich eine wichtige Rolle.
Aufgabe:
Integrierte Meerespolitik
Ziele:
ganzheitliche maritime Politik,
übergreifende Vernetzung von
Verkehrssicherheit und
maritimen Umweltschutz
Instrumente
Blaubuch. Entwicklungsplan
Meer
und
Maßnahmen:
Meeresstrategie-
Rahmenrichtlinie (MSRL)
EU Ostseestrategie
Aufgabe:
Verbesserung der Seesicherheit
Ziele:
Verringerung des Unfallgeschehens durch Verbesserung der
Qualität der:
europäischen Flaggen, Klasslflkationsgesellschaften.
Hafenstaatkontrolle. Überwachung d. Schiffsverkehrs. Hilfe für
Schiffe In Not, Unfalluntersuchung, Versicherungspflichten,
Haftungsregelungen
Instrumente
Seesicherheitspaket oder „ERIKA III*
und
Maßnahmen:
neue Meldeverpflichtungen für die Schifffahrt ab 01.01.2011
Maritimer Umweltschutz
Sicherung der Rolle der
Meere für das Ökosystem
MARPOL-Anlagen I-VI
AFS Ük (Bewuchsschutzs.)
Ballastwasser-Ük (zukünftig)
HELCOM-Ostseeaktionsplan
Aktionsplan des BONN-Ük