A. Allgemeiner Bericht,
I. Einleitung.
Das Berichts-Jahr 1891, das siebenzehnte in der Reihe der Jahre seit dem Bestehen der Seewarte r
wird in der Geschichte dieses wissenschaftlichen Institutes eine bedeutsame Stelle einnehmen, indem sich
während desselben Veränderungen vollzogen oder doch angebahnt wurden, welche für die Thätigkeit des
selben zum Theil von sehr einschneidender Natur waren. Hatte bisher — wie es in der Kaiserlichen
Verordnung, welcher das Institut seine Entstehung verdankte, begründet lag — dasselbe in erster Linie den
Interessen der Seefahrt überhaupt und insonderheit jenen des Verkehres, des Handels zur See zu dienen, so
sollten nun solche Einrichtungen innerhalb der Seewarte getroffen werden, welche in ausgesprochenerer
Weise, als dies bisher der Fall, auch den Interessen der Kriegsmarine förderlich zu sein ermöglichten. Es
bezieht sich dies vorzugsweise auf die Arbeiten der Abtheilung I für maritime Meteorologie und auf solche,
welche sich an diese anlehnen können. Der Natur der Sache nach ist die Thätigkeit der Abtheilung III
für Sturmwarnungswesen und Küsten-Meteorologie in gleichem Umfange erspriesslich wirkend für alle Zweige
des maritimen Lebens und der Küsten-Thätigkeit, also auch für die Kriegsmarine, sowie die Abtheilung IV
für die Prüfung von Schiffs-Chronometern in ihrer angestrengten Thätigkeit wesentlich der letzteren zu
Gute kam. Wenn nun eine Erweiterung der Thätigkeit einzutreten hat, so muss dies wesentlich nach der
Richtung hin gesucht werden, die Segelanweisungen und die Segelhandbücher über die verschiedenen Ozeane
auch in Beziehung auf Küstenbeschreibung zu ergänzen und somit den Interessen des deutschen
Seeverkehres in vollständigerer Weise gerecht zu werden. Der Natur der Sache nach fallen Arbeiten der
bezeichneten Art den hydrographischen Aemtern der Staats-Marinen zu, da nur diese das nöthige Material
im Austausche unter einander zur Verfügung haben und von den den Staats-Marinen zufallenden Ver
messungs-Arbeiten die Küstönbeschreibung eigentlich nicht zu trennen ist. Dazu tritt noch der Umstand,
dass nur Offiziere, welche mit den Interessen der Kriegs-Marine genau vertraut sind, sich auch in der
Lage befinden, in den Beschreibungen von Küsten, Häfen, Ankergründen u. s. w. denselben Rechnung zu
tragen. So kommt es auch, dass wir von den hydrographischen Aemtern der einzelnen Kriegs-Marinen die
authentischsten und genauesten Küstenbeschreibungen besitzen, und zwar gilt dies nicht nur hinsichtlich der
heimischen Gestade, wo ja an und für sich die gebotene Diskretion diese wichtigen Arbeiten den Kriegs-
Marinen zuweist, sondern auch von überseeischen Gestaden, gleichgültig, ob dieselben in einem politischen
Verbände oder gänzlich unabhängig sind. Allerdings haben sich, namentlich in England, Privatfirmen in
umfassender Weise mit der Abfassung dieser wichtigen Werke beschäftigt, allein in ihren wesentlichen
Theilen sind sie auf amtliche Quellen zurückzuführen.
Das Hydrographische Amt der Kaiserlich deutschen Marine hat sich durch die Herausgabe von Segel
anweisungen der Ostsee und der Nordsee, ersterer sogar in zweiter Auflage, um den vaterländischen See
verkehr erhebliche Verdienste erworben. Die physikalischen Theile dieser Werke sind von der Deutschen
Seewarte bearbeitet worden und soll nun deren Thätigkeit bei der Herausgabe von Segelhandbüehern und
Küstenbeschreibungen namentlich auch auf diese letzteren ausgedehnt werden. Es bedarf wohl keiner be
sonderen Betonung, dass — soll die Seewarte dieser neuen Aufgabe vollkommen gerecht werden — nicht
unerhebliche Erweiterungen in ihren Einrichtungen und in ihrem Personale unerlässlich sind. Wir werden
Archiv 1891. 1.
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