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Peter Ehlers
Nachdem wir in einer Seminarveranstaltung im April dieses Jahres bereits ein
zelne Aspekte des Seerechtsübereinkommens diskutiert haben - Sie können dies
in dem Tagungsband nachlesen, den wir soeben in der Reihe "Berichte des Bun
desamtes für Seeschiffahrt und Hydrographie" fertiggestellt haben - sollen nun
vor allem die nationalen Folgerungen aus dem Seerechtsübereinkommen bei die
sem 2. Rostocker Seerechtsgespräch näher untersucht werden.
Entstanden ist diese Gesprächsreihe im vergangenen Jahr, als sie mit dem The
ma "Aktuelle Probleme der Haftung für Schäden aus der Meeresverschmutzung"
begann. Die Ergebnisse dieses Gesprächs liegen inzwischen in der Schriftenreihe
des Deutschen Vereins für internationales Seerecht vor, der gemeinsam mit dem
Ostseeinstitut für Seerecht und Umweltrecht das 1. Gespräch ausgerichtet hat.
In diesem Jahr hat das Ostseeinstitut meine Behörde, das Bundesamt für See
schiffahrt und Hydrographie, eingeladen, die Veranstaltung mitzutragen. Ich ha
be diese Aufgabe sehr gerne übernommen. Seit der deutschen Einigung ist das
BSH, das seit langem in Hamburg ansässig ist, auch in Rostock präsent. Der
Rostocker Standort wird weiter ausgebaut. Seit diesem Jahr ist Rostock gleich
berechtigter Dienstsitz des BSH. Künftig soll der gesamte nautisch
hydrographische Dienst von hier aus wahrgenommen werden. Als in Rostock
beheimatete Behörde ist es unser Anliegen, zur Stärkung dieses maritimen
Standortes beizutragen. Da wir neben vielen anderen Aufgaben auch wissen
schaftlich ausgerichtete Tätigkeiten wahrnehmen, liegt uns naturgemäß an einer
engen Zusammenarbeit mit korrespondierenden Universitätseinrichtungen. Seit
längerem schon arbeiten wir eng mit dem Institut für Ostseeforschung, Warne
münde, zusammen, das in unserem Auftrag meereskundliche Aufgaben durch
führt. Inzwischen haben wir nun auch die Kontakte mit dem Ostseeinstitut für
Seerecht und Umweltrecht intensiviert. Denn seerechtliche Fragen einschließlich
des Meeresumweltschutzes spielen bei unserer Arbeit in vieler Hinsicht eine her
ausgehobene Rolle. So besteht durchaus ein Sachbezug zur Arbeit des BSH,
wenn wir bei diesem heutigen 2. Rostocker Seerechtsgespräch als Mitveranstal
ter auftreten.
Lassen Sie mich einige wenige einleitende Worte zum Ablauf der Veranstaltung
sagen. Wir haben zunächst 5 Kurzreferate vorgesehen, mit denen verschiedene
Bereiche des Seerechtsübereinkommens erfaßt werden sollen. Daß wir dabei
natürlich nicht das Übereinkommen erschöpfend behandeln können, ist uns
bewußt. Es entspricht dem Charakter eines Gesprächs, exemplarisch nur ein
zelne Themen anzureißen. Die Veranstaltung soll sich aber nicht in Referaten er
schöpfen. Mir liegt sehr daran, daß es tatsächlich zu einem Dialog kommt. Nach
jedem Vortrag ist deshalb etwas Zeit reserviert, um mit der Diskussion zu begin
nen, die dann, breiter angelegt, nachmittags nach den Referaten fortgesetzt wer
den soll.
Ich hoffe sehr, daß dieses 2. Rostocker Seerechtsgespräch das erfüllt, was wir
alle uns vorstellen. Zum einen erwarten wir die aktuellsten Informationen zum
Seerechtsübereinkommen, zum anderen erhoffe ich mir aber, daß es nicht bei
einer bloßen Informationsvermittlung bleibt, sondern noch offene Probleme dis
kutiert und zumindest Lösungsansätze entwickelt werden.