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Full text: 5: Nationale Folgerungen aus dem Inkrafttreten des UN- Seerechtsübereinkommens

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Peter Ehlers 
Nachdem wir in einer Seminarveranstaltung im April dieses Jahres bereits ein 
zelne Aspekte des Seerechtsübereinkommens diskutiert haben - Sie können dies 
in dem Tagungsband nachlesen, den wir soeben in der Reihe "Berichte des Bun 
desamtes für Seeschiffahrt und Hydrographie" fertiggestellt haben - sollen nun 
vor allem die nationalen Folgerungen aus dem Seerechtsübereinkommen bei die 
sem 2. Rostocker Seerechtsgespräch näher untersucht werden. 
Entstanden ist diese Gesprächsreihe im vergangenen Jahr, als sie mit dem The 
ma "Aktuelle Probleme der Haftung für Schäden aus der Meeresverschmutzung" 
begann. Die Ergebnisse dieses Gesprächs liegen inzwischen in der Schriftenreihe 
des Deutschen Vereins für internationales Seerecht vor, der gemeinsam mit dem 
Ostseeinstitut für Seerecht und Umweltrecht das 1. Gespräch ausgerichtet hat. 
In diesem Jahr hat das Ostseeinstitut meine Behörde, das Bundesamt für See 
schiffahrt und Hydrographie, eingeladen, die Veranstaltung mitzutragen. Ich ha 
be diese Aufgabe sehr gerne übernommen. Seit der deutschen Einigung ist das 
BSH, das seit langem in Hamburg ansässig ist, auch in Rostock präsent. Der 
Rostocker Standort wird weiter ausgebaut. Seit diesem Jahr ist Rostock gleich 
berechtigter Dienstsitz des BSH. Künftig soll der gesamte nautisch 
hydrographische Dienst von hier aus wahrgenommen werden. Als in Rostock 
beheimatete Behörde ist es unser Anliegen, zur Stärkung dieses maritimen 
Standortes beizutragen. Da wir neben vielen anderen Aufgaben auch wissen 
schaftlich ausgerichtete Tätigkeiten wahrnehmen, liegt uns naturgemäß an einer 
engen Zusammenarbeit mit korrespondierenden Universitätseinrichtungen. Seit 
längerem schon arbeiten wir eng mit dem Institut für Ostseeforschung, Warne 
münde, zusammen, das in unserem Auftrag meereskundliche Aufgaben durch 
führt. Inzwischen haben wir nun auch die Kontakte mit dem Ostseeinstitut für 
Seerecht und Umweltrecht intensiviert. Denn seerechtliche Fragen einschließlich 
des Meeresumweltschutzes spielen bei unserer Arbeit in vieler Hinsicht eine her 
ausgehobene Rolle. So besteht durchaus ein Sachbezug zur Arbeit des BSH, 
wenn wir bei diesem heutigen 2. Rostocker Seerechtsgespräch als Mitveranstal 
ter auftreten. 
Lassen Sie mich einige wenige einleitende Worte zum Ablauf der Veranstaltung 
sagen. Wir haben zunächst 5 Kurzreferate vorgesehen, mit denen verschiedene 
Bereiche des Seerechtsübereinkommens erfaßt werden sollen. Daß wir dabei 
natürlich nicht das Übereinkommen erschöpfend behandeln können, ist uns 
bewußt. Es entspricht dem Charakter eines Gesprächs, exemplarisch nur ein 
zelne Themen anzureißen. Die Veranstaltung soll sich aber nicht in Referaten er 
schöpfen. Mir liegt sehr daran, daß es tatsächlich zu einem Dialog kommt. Nach 
jedem Vortrag ist deshalb etwas Zeit reserviert, um mit der Diskussion zu begin 
nen, die dann, breiter angelegt, nachmittags nach den Referaten fortgesetzt wer 
den soll. 
Ich hoffe sehr, daß dieses 2. Rostocker Seerechtsgespräch das erfüllt, was wir 
alle uns vorstellen. Zum einen erwarten wir die aktuellsten Informationen zum 
Seerechtsübereinkommen, zum anderen erhoffe ich mir aber, daß es nicht bei 
einer bloßen Informationsvermittlung bleibt, sondern noch offene Probleme dis 
kutiert und zumindest Lösungsansätze entwickelt werden.
	        
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