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Teil C: Mindestanforderungen G e о t e c h n i s c h e Untersuchungen
2.2 Aufschlussverfahren
Bei den Aufschlussverfahren werden Im Folgenden direkte und Indirekte Aufschlussverfahren unter
schieden.
2.2.1 Bohrungen
In DIN EN ISO 22475-1 Ist eine Übersicht über geeignete Bohrverfahren an Land gegeben, die bei
Einsatz von Hubinseln als Arbeitsplattform auch Im Offshore-Berelch angewendet werden können. Die
Einsatzgrenzen der zur Zelt verfügbaren Hubinseln sind auf Wassertiefen bis maximal ca. 30 bis 35 m
begrenzt. Neben der Wassertiefe muss dabei u. a. auch die Eindringtiefe der Hublnselbelne, der Ab
stand zur Küste sowie die Höhe der signifikanten Wellenhöhe berücksichtigt werden.
Für größere Wassertiefen stehen Bohrschiffe zur Verfügung. Die bei Einsatz von Bohrschiffen üblichen
Bohrverfahren können z. B. McClelland and Reifel [1986] entnommen werden.
2.2.2 Sondierungen
Bel Drucksondierungen (CPT) werden der Sondierspitzendruck und die lokale Mantelreibung gemes
sen. Spezielle Sonden können zusätzlich den Porenwasserdruck messen (CPTu). Eine Übersicht über
weitere anwendungsreife Drucksondierverfahren (Flügelsonde, Presslometersonde, Seismiksonde,
Temperatursonde u. a.) liefern Balthes et al. [2005].
Drucksondierungen werden entweder als kontinuierliche Sondierungen ab dem Gewässerboden (Bal
last-Block, Wheeldrlve) oder als diskontinuierliche Sondierung ab Bohrlochsohle ausgeführt. Nach Art
der Kraftübertragung unterscheidet man Top-Drive und Wheeldrlve-Verfahren.
Regelungen zur Durchführung und Auswertung von Drucksondierungen sind In DIN 4094-1 enthalten.
Die Bohrlochrammsondierung (BDP), früher als Standard Penetration Test (SPT) bezeichnet, Ist eine
Rammsondierung Im Bohrloch. Bel Durchführung nach ASTM D 1586-99 werden aus nlchtblndlgen und
blndlgen Böden Proben durch Einrammen eines Entnahmestutzens gewonnen und die dafür erforder
liche Schlagzahl gemessen. Nach DIN 4094-2 Ist der Entnahmestutzen durch eine Kegelspitze ersetzt,
d. h. es können keine Bodenproben entnommen werden.
2.2.3 Bodenprobenentnahme
Der Sachverständige für Geotechnik legt die Häufigkeit der Probenentnahme In Abhängigkeit der an
getroffenen Baugrundschichtung fest (gern. DIN 4020; ggf. In Anlehnung an z. B. Fugro-McClelland Ltd.
[1993], McClelland and Reifel [1986], API RP 2A-WSD, Offshore Standard DNV-OS-J101, Classifica
tion Notes No. 30.4 von DNV).
Die Bohrverfahren sind so auszuwählen, dass bei blndlgen Böden Bodenproben mindestens der GK 2
nach DIN EN ISO 22475-1 gewonnen werden können. Die entnommenen Bodenproben müssen also
mindestens hinsichtlich Ihrer Zusammensetzung, Ihres Wassergehalts, Ihrer Dichte sowie Ihrer Durch
lässigkeit unverändert sein. Kann dies mit den zur Verfügung stehenden Bohrverfahren GK 2 nicht er
reicht werden, besteht die Möglichkeit, aus der Bohrlochsohle Sonderproben nach DIN EN ISO 22475-1
zu entnehmen. Bel nlchtblndlgen Böden müssen mindestens Bodenproben der GK4 gewonnen wer
den, die mindestens hinsichtlich Ihrer Zusammensetzung unverändert sind. Die Gewinnung von Bo
denproben der GK 3 oder 2 Ist anzustreben, aber In der Regel nur bei besonderen Bodenverhältnissen
möglich.