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Full text: Standard - Ground Investigations for Offshore Wind Farms

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Teil C: Mindestanforderungen G e о t e c h n i s c h e Untersuchungen 
2.2 Aufschlussverfahren 
Bei den Aufschlussverfahren werden Im Folgenden direkte und Indirekte Aufschlussverfahren unter 
schieden. 
2.2.1 Bohrungen 
In DIN EN ISO 22475-1 Ist eine Übersicht über geeignete Bohrverfahren an Land gegeben, die bei 
Einsatz von Hubinseln als Arbeitsplattform auch Im Offshore-Berelch angewendet werden können. Die 
Einsatzgrenzen der zur Zelt verfügbaren Hubinseln sind auf Wassertiefen bis maximal ca. 30 bis 35 m 
begrenzt. Neben der Wassertiefe muss dabei u. a. auch die Eindringtiefe der Hublnselbelne, der Ab 
stand zur Küste sowie die Höhe der signifikanten Wellenhöhe berücksichtigt werden. 
Für größere Wassertiefen stehen Bohrschiffe zur Verfügung. Die bei Einsatz von Bohrschiffen üblichen 
Bohrverfahren können z. B. McClelland and Reifel [1986] entnommen werden. 
2.2.2 Sondierungen 
Bel Drucksondierungen (CPT) werden der Sondierspitzendruck und die lokale Mantelreibung gemes 
sen. Spezielle Sonden können zusätzlich den Porenwasserdruck messen (CPTu). Eine Übersicht über 
weitere anwendungsreife Drucksondierverfahren (Flügelsonde, Presslometersonde, Seismiksonde, 
Temperatursonde u. a.) liefern Balthes et al. [2005]. 
Drucksondierungen werden entweder als kontinuierliche Sondierungen ab dem Gewässerboden (Bal 
last-Block, Wheeldrlve) oder als diskontinuierliche Sondierung ab Bohrlochsohle ausgeführt. Nach Art 
der Kraftübertragung unterscheidet man Top-Drive und Wheeldrlve-Verfahren. 
Regelungen zur Durchführung und Auswertung von Drucksondierungen sind In DIN 4094-1 enthalten. 
Die Bohrlochrammsondierung (BDP), früher als Standard Penetration Test (SPT) bezeichnet, Ist eine 
Rammsondierung Im Bohrloch. Bel Durchführung nach ASTM D 1586-99 werden aus nlchtblndlgen und 
blndlgen Böden Proben durch Einrammen eines Entnahmestutzens gewonnen und die dafür erforder 
liche Schlagzahl gemessen. Nach DIN 4094-2 Ist der Entnahmestutzen durch eine Kegelspitze ersetzt, 
d. h. es können keine Bodenproben entnommen werden. 
2.2.3 Bodenprobenentnahme 
Der Sachverständige für Geotechnik legt die Häufigkeit der Probenentnahme In Abhängigkeit der an 
getroffenen Baugrundschichtung fest (gern. DIN 4020; ggf. In Anlehnung an z. B. Fugro-McClelland Ltd. 
[1993], McClelland and Reifel [1986], API RP 2A-WSD, Offshore Standard DNV-OS-J101, Classifica 
tion Notes No. 30.4 von DNV). 
Die Bohrverfahren sind so auszuwählen, dass bei blndlgen Böden Bodenproben mindestens der GK 2 
nach DIN EN ISO 22475-1 gewonnen werden können. Die entnommenen Bodenproben müssen also 
mindestens hinsichtlich Ihrer Zusammensetzung, Ihres Wassergehalts, Ihrer Dichte sowie Ihrer Durch 
lässigkeit unverändert sein. Kann dies mit den zur Verfügung stehenden Bohrverfahren GK 2 nicht er 
reicht werden, besteht die Möglichkeit, aus der Bohrlochsohle Sonderproben nach DIN EN ISO 22475-1 
zu entnehmen. Bel nlchtblndlgen Böden müssen mindestens Bodenproben der GK4 gewonnen wer 
den, die mindestens hinsichtlich Ihrer Zusammensetzung unverändert sind. Die Gewinnung von Bo 
denproben der GK 3 oder 2 Ist anzustreben, aber In der Regel nur bei besonderen Bodenverhältnissen 
möglich.
	        
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