70 Klima und Meeresumweltschutz
schuss für eine ganze Reihe globaler und
regionaler Meeresschutzübereinkommen
wie zum Beispiel die London-Konvention
(Übereinkommen über die Verhütung der
Meeresverschmutzung durch das Einbrin
gen von Abfällen und anderen Stoffen -
1972), das Internationale Übereinkommen
zur Verhütung der Meeresverschmutzung
durch Schiffe (MARPOL - 1973), das
Seerechtsübereinkommen der Vereinten
Nationen (SRÜ - 1994), das überarbeitete
Übereinkommen zum Schutz der Meeres
umwelt des Nordostatlantiks (OSPAR,
ehemals OSCOM und PARCOM - 1992),
die Helsinki-Konvention (1974) und die
überarbeitete Helsinki-Konvention (Über
einkommen zum Schutz der Meeresum
welt des Ostseegebietes - 1992) und die
Stockholm-Konvention (1974) für Skandi
navische Gewässer. Alle Übereinkommen
verlangen eine Überwachung der Meere,
in welcher das Ökosystem Meer und
dessen Beeinflussungen In Ihrer Gesamt
heit und mit Ihren jeweiligen Verknüpfun
gen betrachtet werden (Ökosysteman
satz).
Das Internationale See
rechtsübereinkommen
1994 - In dem gleichen Jahr, In dem
Deutschland den Umweltschutz als
Staatsziel im Grundgesetz aufnahm - trat
das Seerechtsübereinkommen der Verein
ten Nationen (United Natlons Convention
on the Law of the Sea - UNCLOS) in Kraft.
Es regelt die Zuständigkeiten und Befug
nisse der Staaten auf See sowie in seinem
12. Teil die allgemeinen Pflichten zum
Meeresumweltschutz. Damit schreibt es
das Völkergewohnheitsrecht fest. Dieses
Völkergewohnheitsrecht hat den Inhalt der
bereits genannten regionalen Übereinkom
men wie HELCOM und OSPAR maßgeb
lich geprägt.