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Full text: Jahresbericht 2015 - 25 Jahre Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie im wiedervereinigten Deutschland

70 Klima und Meeresumweltschutz 
schuss für eine ganze Reihe globaler und 
regionaler Meeresschutzübereinkommen 
wie zum Beispiel die London-Konvention 
(Übereinkommen über die Verhütung der 
Meeresverschmutzung durch das Einbrin 
gen von Abfällen und anderen Stoffen - 
1972), das Internationale Übereinkommen 
zur Verhütung der Meeresverschmutzung 
durch Schiffe (MARPOL - 1973), das 
Seerechtsübereinkommen der Vereinten 
Nationen (SRÜ - 1994), das überarbeitete 
Übereinkommen zum Schutz der Meeres 
umwelt des Nordostatlantiks (OSPAR, 
ehemals OSCOM und PARCOM - 1992), 
die Helsinki-Konvention (1974) und die 
überarbeitete Helsinki-Konvention (Über 
einkommen zum Schutz der Meeresum 
welt des Ostseegebietes - 1992) und die 
Stockholm-Konvention (1974) für Skandi 
navische Gewässer. Alle Übereinkommen 
verlangen eine Überwachung der Meere, 
in welcher das Ökosystem Meer und 
dessen Beeinflussungen In Ihrer Gesamt 
heit und mit Ihren jeweiligen Verknüpfun 
gen betrachtet werden (Ökosysteman 
satz). 
Das Internationale See 
rechtsübereinkommen 
1994 - In dem gleichen Jahr, In dem 
Deutschland den Umweltschutz als 
Staatsziel im Grundgesetz aufnahm - trat 
das Seerechtsübereinkommen der Verein 
ten Nationen (United Natlons Convention 
on the Law of the Sea - UNCLOS) in Kraft. 
Es regelt die Zuständigkeiten und Befug 
nisse der Staaten auf See sowie in seinem 
12. Teil die allgemeinen Pflichten zum 
Meeresumweltschutz. Damit schreibt es 
das Völkergewohnheitsrecht fest. Dieses 
Völkergewohnheitsrecht hat den Inhalt der 
bereits genannten regionalen Übereinkom 
men wie HELCOM und OSPAR maßgeb 
lich geprägt.
	        
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