70 Klima und Meeresumweltschutz schuss für eine ganze Reihe globaler und regionaler Meeresschutzübereinkommen wie zum Beispiel die London-Konvention (Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbrin gen von Abfällen und anderen Stoffen - 1972), das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL - 1973), das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ - 1994), das überarbeitete Übereinkommen zum Schutz der Meeres umwelt des Nordostatlantiks (OSPAR, ehemals OSCOM und PARCOM - 1992), die Helsinki-Konvention (1974) und die überarbeitete Helsinki-Konvention (Über einkommen zum Schutz der Meeresum welt des Ostseegebietes - 1992) und die Stockholm-Konvention (1974) für Skandi navische Gewässer. Alle Übereinkommen verlangen eine Überwachung der Meere, in welcher das Ökosystem Meer und dessen Beeinflussungen In Ihrer Gesamt heit und mit Ihren jeweiligen Verknüpfun gen betrachtet werden (Ökosysteman satz). Das Internationale See rechtsübereinkommen 1994 - In dem gleichen Jahr, In dem Deutschland den Umweltschutz als Staatsziel im Grundgesetz aufnahm - trat das Seerechtsübereinkommen der Verein ten Nationen (United Natlons Convention on the Law of the Sea - UNCLOS) in Kraft. Es regelt die Zuständigkeiten und Befug nisse der Staaten auf See sowie in seinem 12. Teil die allgemeinen Pflichten zum Meeresumweltschutz. Damit schreibt es das Völkergewohnheitsrecht fest. Dieses Völkergewohnheitsrecht hat den Inhalt der bereits genannten regionalen Übereinkom men wie HELCOM und OSPAR maßgeb lich geprägt.