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Full text: Jahresbericht 2002

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Umweltschutz 
Verfolgung von Umweltverstößen 
Das BSH verfolgt und ahndet als Ordnungswidrig 
keltenbehörde Verstöße der Seeschifffahrt gegen 
Internationale Übereinkommen und nationale Vor 
schriften zum Schutze der Meeresumwelt, soweit es 
sich nicht um Straftaten handelt. 
Ordnungswidrigkeiten nach 
MARPOL 
Der Schwerpunkt der Einzeltätigkelten lag In der 
Überwachung der Einhaltung der Regelungen des 
Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der 
Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL). 
Nach der Verordnung über Zuwiderhandlungen 
gegen MARPOL (MARPOL-OWI-VO) handelt ord 
nungswidrig, wer als Verantwortlicher an Bord eines 
Seeschiffes Öl-, Ladungs- und Mülltagebücher nicht 
ordnungsgemäß führt oder die Elnleltvorschrlften 
des MARPOL- Übereinkommens nicht beachtet. 
Zudem wird das Vorhandensein Illegaler Rohrleitun 
gen von den Ölschlammtanks nach außenbords als 
Ordnungswidrigkeit geahndet. 
2002 stellten die Wasserschutzpolizeibehörden der 
Küstenländer bei Insgesamt 6320 Überprüfungen 
von Schiffen In 1606 Lällen Mängel fest. Wegen ge 
ringfügiger Verstöße wurden gegen die betroffenen 
Kapitäne, Ingenieure und Maschinisten durch die 
Wasserschutzpolizei Verwarnungen ausgesprochen, 
bei denen z.T. ein Verwarngeld bis zu 35,00 € ver 
hängt wurde. 315 Lälle wurden zur weiteren Verfol 
gung an das BSH abgegeben. 
Bel Schiffen unter ausländischer Llagge wurden 33 
Lälle, die aufgrund bestehender Verfahrenshinder 
nisse nicht In Deutschland geahndet werden konn 
ten, an den Llaggenstaat zur weiteren Verfolgung ge 
meldet. 
Das BSH führt eine Gesamtstatistik über Gewässer 
verunreinigungen Im Küstenmeer, In der ausschließ 
lichen Wirtschaftszone und auf den Seeschifffahrts 
straßen (Innere Gewässer). Von der Küstenwache 
(Bundesgrenzschutz See, Zoll, Vollzugsorgane der 
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Llscherelaufslcht 
des Bundesamts für Ernährung und Lortwlrtschaft), 
der Marine, der Wasserschutzpolizei sowie durch 
private Dritte wurden 269 (2001: 300; 2000: 399) 
Verunreinigungen gemeldet. In 34 Lällen konnte der 
mutmaßliche Verursacher festgestellt werden. Eine 
Verschmutzung der Gewässer durch Chemikalien 
Das BSH führte 2002 gegen 248 Betroffene Ordnungswidrigkeiten durch. 
Verfahren 
Bußgelder 
Summe (€) 
Einstellungen 
Anlage I, Regel 17 
(verbotene Rohrleitungen) 
46 
44 
53 210,00 
2 
Anlage I, Regel 20 
(Öltagebuch) 
191 
180 
257 181,00 
11 
Anlage II 
(Ladungsbuch) 
1 
1 
148,50 
— 
Anlage V 
(Mülltagebuch) 
10 
8 
1 027,00 
2 
Gesamt: 
248 
233 
311 556,50 
15 
Durchschnittliche Bußgeldhöhe 
1 337,00
	        
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