Prüfen +
Genehmigen
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Ausrüstungen - Testen, Prüfen und Genehmigen
Die Sicherheit auf dem Wasser hängt wesentlich vom
zuverlässigen Funktionieren der Navigations- und
Funkausrüstung an Bord ab, genauso wie auch von
der reibungslosen Kommunikation der Schiffe unter
einander sowie der Zusammenarbeit der Verkehrs
zentralen an Land mit der Schifffahrt. Durch eine gut
funktionierende Logistik an Bord, die den Menschen
bei der Schiffsführung unterstützt, können Schiffsun
fälle, wie Kollisionen und Grundberührungen, eher
vermieden werden.
Das BSH ist in Deutschland nach dem Seeaufgaben
gesetz zuständig für die Zulassung und Besichtigung
von Navigations- und Funkausrüstungen sowie be
stimmter Rettungsmittel und ist Benannte Stelle der
EU für Konformitätsbewertungsverfahren. Im Rahmen
der Internationalen Seeschifffahrt-Organisation (IMO)
und der internationalen Normungsgremien arbeitet
das BSH konsequent an der Entwicklung und Ein
führung modernster Navigationstechnik mit.
Arbeit als Benannte Stelle der EU
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
wurde nach der europäischen Richtlinie 96/98/EG
über Schiffsausrüstung die gegenseitige Anerken
nung von EG-Baumusterprüfungen und Zulassungen
eingeführt. Als in Deutschland zuständige Benannte
Stelle der Europäischen Union führt das BSH
EG-Konformitätsbewertungsverfahren im Rahmen der
o.g. Richtlinie an Navigations- und Funkausrüstung
durch. In diesem Zusammenhang werden auch
Qualitätssicherungssysteme von Herstellern begut
achtet und zugelassen. Mit diesen Maßnahmen
wurde ein weiterer Schritt der Einbeziehung der Wirt
schaft in ehemals rein staatliche Aufgaben vollzogen.
Die EG-Richtlinie über Schiffsausrüstung (seit
1.1.1999 in Kraft) hat sich bewährt und leistet einen
wichtigen Beitrag zum Gelingen des gemeinsamen
europäischen Binnenmarktes. Zur ständigen Verbes
serung und Aktualisierung der Richtlinie arbeitet das
BSH in den Organisationen der EU-Kommission mit.
Vertreten ist das BSH auch in der MarED-Gruppe
(Marine Equipment Directive) der Benannten Stellen,
die für eine harmonisierte Anwendung der Richtlinie
eintritt. Einen Schwerpunkt bildet hierbei die Arbeits
gruppe Navigationsausrüstung, die unter dem Vorsitz
des BSH steht. Die Arbeitsgruppe sorgt für eine kon
tinuierliche Aktualisierung des Anhanges A der EG-
Richtlinie, so dass für Geräteneuentwicklungen wie
AIS, VDR und ECDIS auch europäische Zulassungen
erteilt werden können.
Änderung des
SOLAS- Übereinkommens
Am 1.7.2002 traten wesentliche Änderungen zum
SOLAS-Übereinkommen (Safety of Life at Sea) in
Kraft. Schwerpunkte waren die Einführung neuer
Ausrüstungsanforderungen im neuen Kapitel V für
z.B. Funkortungsempfänger, Radarreflektoren,
Schallsignal-Empfangsanlagen, AIS und VDR. Die
allgemeine Grenze für den Beginn einer Aus
rüstungspflicht mit Navigationsausrüstung wurde ge
senkt, so dass nunmehr prinzipiell alle Fahrzeuge
nach Maßgabe des SOLAS-Übereinkommens einer
Ausrüstungspflicht unterliegen. Damit verbunden
waren neue Anforderungen an die ergonomische
Gestaltung der Navigationsausrüstung und die elek
tromagnetische Verträglichkeit aller Gegenstände der
Brückenausrüstung. Im Rahmen der Zulassung von
Navigationsausrüstungen müssen nunmehr auch
deren Hersteller über ein anerkanntes Qualitätssiche
rungssystem ihrer Produktion verfügen, um im Sinne
der Schiffssicherheit eine gleichbleibende Qualität
von in Serie produzierten Geräten und die Überein
stimmung mit dem zugelassenen Geräteprototypen
sicherzustellen.