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Full text: Jahresbericht 2002

Prüfen + 
Genehmigen 
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Ausrüstungen - Testen, Prüfen und Genehmigen 
Die Sicherheit auf dem Wasser hängt wesentlich vom 
zuverlässigen Funktionieren der Navigations- und 
Funkausrüstung an Bord ab, genauso wie auch von 
der reibungslosen Kommunikation der Schiffe unter 
einander sowie der Zusammenarbeit der Verkehrs 
zentralen an Land mit der Schifffahrt. Durch eine gut 
funktionierende Logistik an Bord, die den Menschen 
bei der Schiffsführung unterstützt, können Schiffsun 
fälle, wie Kollisionen und Grundberührungen, eher 
vermieden werden. 
Das BSH ist in Deutschland nach dem Seeaufgaben 
gesetz zuständig für die Zulassung und Besichtigung 
von Navigations- und Funkausrüstungen sowie be 
stimmter Rettungsmittel und ist Benannte Stelle der 
EU für Konformitätsbewertungsverfahren. Im Rahmen 
der Internationalen Seeschifffahrt-Organisation (IMO) 
und der internationalen Normungsgremien arbeitet 
das BSH konsequent an der Entwicklung und Ein 
führung modernster Navigationstechnik mit. 
Arbeit als Benannte Stelle der EU 
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union 
wurde nach der europäischen Richtlinie 96/98/EG 
über Schiffsausrüstung die gegenseitige Anerken 
nung von EG-Baumusterprüfungen und Zulassungen 
eingeführt. Als in Deutschland zuständige Benannte 
Stelle der Europäischen Union führt das BSH 
EG-Konformitätsbewertungsverfahren im Rahmen der 
o.g. Richtlinie an Navigations- und Funkausrüstung 
durch. In diesem Zusammenhang werden auch 
Qualitätssicherungssysteme von Herstellern begut 
achtet und zugelassen. Mit diesen Maßnahmen 
wurde ein weiterer Schritt der Einbeziehung der Wirt 
schaft in ehemals rein staatliche Aufgaben vollzogen. 
Die EG-Richtlinie über Schiffsausrüstung (seit 
1.1.1999 in Kraft) hat sich bewährt und leistet einen 
wichtigen Beitrag zum Gelingen des gemeinsamen 
europäischen Binnenmarktes. Zur ständigen Verbes 
serung und Aktualisierung der Richtlinie arbeitet das 
BSH in den Organisationen der EU-Kommission mit. 
Vertreten ist das BSH auch in der MarED-Gruppe 
(Marine Equipment Directive) der Benannten Stellen, 
die für eine harmonisierte Anwendung der Richtlinie 
eintritt. Einen Schwerpunkt bildet hierbei die Arbeits 
gruppe Navigationsausrüstung, die unter dem Vorsitz 
des BSH steht. Die Arbeitsgruppe sorgt für eine kon 
tinuierliche Aktualisierung des Anhanges A der EG- 
Richtlinie, so dass für Geräteneuentwicklungen wie 
AIS, VDR und ECDIS auch europäische Zulassungen 
erteilt werden können. 
Änderung des 
SOLAS- Übereinkommens 
Am 1.7.2002 traten wesentliche Änderungen zum 
SOLAS-Übereinkommen (Safety of Life at Sea) in 
Kraft. Schwerpunkte waren die Einführung neuer 
Ausrüstungsanforderungen im neuen Kapitel V für 
z.B. Funkortungsempfänger, Radarreflektoren, 
Schallsignal-Empfangsanlagen, AIS und VDR. Die 
allgemeine Grenze für den Beginn einer Aus 
rüstungspflicht mit Navigationsausrüstung wurde ge 
senkt, so dass nunmehr prinzipiell alle Fahrzeuge 
nach Maßgabe des SOLAS-Übereinkommens einer 
Ausrüstungspflicht unterliegen. Damit verbunden 
waren neue Anforderungen an die ergonomische 
Gestaltung der Navigationsausrüstung und die elek 
tromagnetische Verträglichkeit aller Gegenstände der 
Brückenausrüstung. Im Rahmen der Zulassung von 
Navigationsausrüstungen müssen nunmehr auch 
deren Hersteller über ein anerkanntes Qualitätssiche 
rungssystem ihrer Produktion verfügen, um im Sinne 
der Schiffssicherheit eine gleichbleibende Qualität 
von in Serie produzierten Geräten und die Überein 
stimmung mit dem zugelassenen Geräteprototypen 
sicherzustellen.
	        
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