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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

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Abwägung 
bedinge eine Gefährdung des „günstigen Erhaltungszustands“ (Art. 1 e FFH-Richtlinie) der Art 
im angrenzenden FFFI-Gebiet. 
Cluster 4 liege fast vollständig im Flauptkonzentrationsgebiet Schweinswal und Seetaucher 
(BMU, 2013; BFO-N Abb. 13). Für die Seetaucher sei durch den spezifischen Meidungsraum 
von 2 km um einen Windpark (MENDEL & GARTFIE, 2010) ein Flächenverlust von deutlich 
über 5 % Prozent im Konzentrationsgebiet nördlich von Helgoland und beeinträchtige ebenso 
Teile des EU-VSG Östliche Deutsche Bucht. Ausführungen zur Berücksichtigung der 
Seetaucher (BFO-N S. 13) fänden bedauerlicherweise keinen Bezug, da die 
Schutzvorkehrungen keine bis 2009 erteilten Genehmigungen berührten. 
Zwei der drei Windparkgruppen des Clusters 5 belasteten die angrenzenden bzw. direkt 
beanspruchten FFH- und Vogelschutzgebiete durch ihre Lage in den 
Hauptkonzentrationsgebieten der genannten geschützten Arten. Sowohl die einzelnen Parks als 
auch das Cluster hätten aus Sicht des Konsultationsteilnehmers hier nicht genehmigt werden 
dürfen. Ferner wird auf ein anhängiges Gerichtsverfahren zu dieser Thematik verwiesen. 
Dem BSH liegen derzeit keine Anhaltspunkte vor, dass die erteilten Genehmigungen in den 
angesprochenen Clustern rechtswidrig sind. Die Ausweisung der Cluster erfolgte in Bezug auf 
das Thema Seetaucher unter Anwendung des Positionspapiers des BMU zur Bewertung des 
kumulativen Habitatverlustes von Seetauchern. 
Bei den in den Clustern 4 und 5 bereits errichteten bzw. in der Errichtung befindlichen 
Windparks handelt es sich um Genehmigungen, die bereits vor 2009 erteilt wurden. Etwaige 
Habitatverluste für Seetaucher aufgrund der genehmigten Windparks in den Clustern 4 und 5 
wurden im Rahmen der Festsetzung des Hauptverbreitungsgebiets der Seetaucher 
berücksichtigt (BMU, 2009). Gemäß dem Positionspapier zur Festlegung des 
Hauptverbreitungsgebietes ergibt sich für die Rastpopulationen der Seetaucher in der 
deutschen Nordsee durch weitere Offshore-Windparkvorhaben auch bei einer kumulativen 
Betrachtung grundsätzlich keine erhebliche Störung i.S.v. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG 2010. 
Für den Bereich des Hauptkonzentrationsgebietes der Seetaucher sind keine Windpark(cluster) 
in den Plan aufgenommen worden, die nicht auch bisher bereits Bestandteil formal genehmigter 
Vorhaben sind und der Abgrenzung des Gebietes insofern auch zugrunde lagen (vgl. Kapitel 
4.4 Umweltbericht). 
Im Hinblick auf Schweinswale gelten die strengen Anforderungen des Schallschutzkonzeptes 
des BMUB (2013). Seit Dezember 2013 wird bei der Realisierung von Offshore- 
Windparkvorhaben das Schallschutzkonzept des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, 
Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) für den Schweinswal (BMU, 2013) angewendet. Gemäß 
dem Schallschutzkonzept des BMUB (2013) ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebiets 
anzunehmen, wenn sich mindestens zehn Prozent der Gebietsfläche innerhalb eines Störradius 
von acht Kilometern befinden (bei Einhaltung des Grenzwertes des Schallereignispegels (SEL) 
von 160 dB re 1 pPa 2 s bzw. Spitzenschalldruckpegels (SPL) von 190 dB re 1 pPa in 750 m 
Entfernung). Um den Vorgaben aus dem Schallschutzkonzept Rechnung zu tragen, werden 
sämtliche Rammarbeiten - bei der Gründung von Windenergieanlagen wie auch bei der 
Gründung von Konverterplattformen - derart zeitlich koordiniert, dass sich der Schalleintrag im 
FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“ bzw. „Borkum Riffgrund“ stets auf weniger als zehn Prozent der 
Gebietsfläche auswirkt. In der besonders sensiblen Zeit vom 1. Mai bis zum 31. August darf die 
Beeinträchtigung ein Prozent der Fläche des Schutzgebiets „Sylter Außenriff“ nicht 
überschreiten. 
Zudem werden bei allen Gründungsarbeiten Schallminderungssysteme eingesetzt, die einzeln 
oder in Kombination die Einhaltung der Grenzwerte gewährleisten und sogar signifikant 
unterschreiten. Die Ergebnisse aus aktuellen Bauvorhaben liefern den Nachweis, dass 
Schallminderungssysteme entwickelt wurden, die ein sehr deutliches 
Schallminderungspotenzial aufweisen und auf diese Weise dazu beitragen, dass die 
Anforderungen aus dem Arten- und Gebietsschutz erfüllt werden können.
	        
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