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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

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Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks 
5.4.2.4 Kreuzungen 
Kreuzungen von Drehstrom-Seekabelsystemen zur Verbindung der Konverterplattform 
mit dem Umspannwerk sollen sowohl untereinander als auch mit anderen bestehenden 
Rohrleitungen und geplanten oder im Rahmen dieses Plans festgelegten Seekabeln so 
weit wie möglich vermieden werden. Wenn Kreuzungen nicht vermieden werden können 
sind diese nach dem jeweiligen Stand der Technik und möglichst rechtwinklig 
auszuführen. 
Für den Fall, dass das nicht zu vermeidende Kreuzungsbauwerk nicht rechtwinklig 
ausgeführt werden kann, sollte der Kreuzungswinkel 45° nicht unterschreiten sowie 
zwischen den erforderlich werdenden Wendepunkten ein Abstand von mindestens 250 m 
vorgesehen werden. 
Wegen der Begründung wird auf die Begründung des Grundsatzes 5.3.2.6 verwiesen. 
Ergänzend wird festgelegt, dass grundsätzlich eine kreuzungsfreie Trassenführung zwischen 
Umspannwerk und Konverter vorzusehen und die parkinterne Verkabelung in den Offshore- 
Windparks entsprechend auszulegen ist. 
5.4.2.5 Begrenzung der Länge des Drehstrom-Kabelsystems 
Die Kabellänge zwischen Konverterplattform und Umspannwerk sollte möglichst 20 km 
nicht überschreiten. 
Die Längen der Drehstrom-Seekabelsysteme zur Verbindung der Konverterplattform mit dem 
Umspannwerk sollen möglichst gering gehalten werden. Der Standort der Konverterplattform 
beinhaltet daher auch immer eine Abwägung in Bezug auf die Länge der verschiedenen Kabel. 
Dabei soll die Länge der Drehstrom-Seekabelsysteme zur Verbindung der Konverterplattform 
mit dem Umspannwerk (Drehstrom-Seekabelsystem) aufgrund ihrer Verluste und der damit 
einhergehenden Erwärmung des Bodens möglichst minimiert werden (vgl. Planungsgrundsatz 
5.3.2.9). Die Kabelführung sollte auf kürzestem Weg und möglichst geradlinig erfolgen. 
Zusätzlich hat die Länge der Stromleitungen zur Verbindung der Konverterplattform mit dem 
Umspannwerk direkten Einfluss auf Größe und Dimensionierung der Umspann- und 
Konverterplattformen, da Größe und Gewicht der erforderlichen Drosselspulen mit der 
Kabellänge steigen. Die Verluste des Drehstrom-Seekabelsystems zwischen Umspannwerk 
und Konverter werden minimiert. Durch den Grundsatz des Anschlusses vorrangig im eigenen 
Cluster (vgl. Grundsatz 5.4.2.6) werden zudem Kreuzungen mit Drittinfrastrukturen oder 
Schifffahrtswegen vermieden. 
5.4.2.6 Gebot, Windparks an den Konverter, der für das Cluster vorgesehen ist, 
anzuschließen 
Mit den Drehstrom-Seekabelsystemen zur Verbindung der Konverterplattform mit dem 
Umspannwerk sind vorrangig Windparks des gleichen Clusters anschließen. 
Der Grundsatz des Gebotes des Anschlusses vorrangig im eigenen Cluster dient im engeren 
Sinne einer systematischen und koordinierten Gesamtplanung. Durch den Grundsatz werden 
weitestgehend Kreuzungen mit Drittinfrastrukturen und Schifffahrtswegen vermieden und die 
Länge der Drehstrom-Seekabelsysteme (vgl. Planungsgrundsatz 5.4.2.5) soweit möglich 
reduziert. Die Leistung des Netzanbindungssystems ist bestmöglich durch die 
anzuschließenden Windparks zu nutzen. 
Eine Abweichung von dem gegenständlichen Grundsatz erscheint im Einzelfall allenfalls dann 
sinnvoll und möglich, wenn die clusterübergreifende Anbindung zur Gewährleistung einer 
dauerhaft effizienten Nutzung errichteter Netzanbindungskapazitäten erforderlich ist und etwaig 
auftretende Nutzungskonflikte gelöst werden können bzw. die Umsetzung gesetzlicher 
Anforderungen dies erfordern. Die Grundzüge der Planung sollen bestehen bleiben.
	        
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