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Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks
5.4.2.4 Kreuzungen
Kreuzungen von Drehstrom-Seekabelsystemen zur Verbindung der Konverterplattform
mit dem Umspannwerk sollen sowohl untereinander als auch mit anderen bestehenden
Rohrleitungen und geplanten oder im Rahmen dieses Plans festgelegten Seekabeln so
weit wie möglich vermieden werden. Wenn Kreuzungen nicht vermieden werden können
sind diese nach dem jeweiligen Stand der Technik und möglichst rechtwinklig
auszuführen.
Für den Fall, dass das nicht zu vermeidende Kreuzungsbauwerk nicht rechtwinklig
ausgeführt werden kann, sollte der Kreuzungswinkel 45° nicht unterschreiten sowie
zwischen den erforderlich werdenden Wendepunkten ein Abstand von mindestens 250 m
vorgesehen werden.
Wegen der Begründung wird auf die Begründung des Grundsatzes 5.3.2.6 verwiesen.
Ergänzend wird festgelegt, dass grundsätzlich eine kreuzungsfreie Trassenführung zwischen
Umspannwerk und Konverter vorzusehen und die parkinterne Verkabelung in den Offshore-
Windparks entsprechend auszulegen ist.
5.4.2.5 Begrenzung der Länge des Drehstrom-Kabelsystems
Die Kabellänge zwischen Konverterplattform und Umspannwerk sollte möglichst 20 km
nicht überschreiten.
Die Längen der Drehstrom-Seekabelsysteme zur Verbindung der Konverterplattform mit dem
Umspannwerk sollen möglichst gering gehalten werden. Der Standort der Konverterplattform
beinhaltet daher auch immer eine Abwägung in Bezug auf die Länge der verschiedenen Kabel.
Dabei soll die Länge der Drehstrom-Seekabelsysteme zur Verbindung der Konverterplattform
mit dem Umspannwerk (Drehstrom-Seekabelsystem) aufgrund ihrer Verluste und der damit
einhergehenden Erwärmung des Bodens möglichst minimiert werden (vgl. Planungsgrundsatz
5.3.2.9). Die Kabelführung sollte auf kürzestem Weg und möglichst geradlinig erfolgen.
Zusätzlich hat die Länge der Stromleitungen zur Verbindung der Konverterplattform mit dem
Umspannwerk direkten Einfluss auf Größe und Dimensionierung der Umspann- und
Konverterplattformen, da Größe und Gewicht der erforderlichen Drosselspulen mit der
Kabellänge steigen. Die Verluste des Drehstrom-Seekabelsystems zwischen Umspannwerk
und Konverter werden minimiert. Durch den Grundsatz des Anschlusses vorrangig im eigenen
Cluster (vgl. Grundsatz 5.4.2.6) werden zudem Kreuzungen mit Drittinfrastrukturen oder
Schifffahrtswegen vermieden.
5.4.2.6 Gebot, Windparks an den Konverter, der für das Cluster vorgesehen ist,
anzuschließen
Mit den Drehstrom-Seekabelsystemen zur Verbindung der Konverterplattform mit dem
Umspannwerk sind vorrangig Windparks des gleichen Clusters anschließen.
Der Grundsatz des Gebotes des Anschlusses vorrangig im eigenen Cluster dient im engeren
Sinne einer systematischen und koordinierten Gesamtplanung. Durch den Grundsatz werden
weitestgehend Kreuzungen mit Drittinfrastrukturen und Schifffahrtswegen vermieden und die
Länge der Drehstrom-Seekabelsysteme (vgl. Planungsgrundsatz 5.4.2.5) soweit möglich
reduziert. Die Leistung des Netzanbindungssystems ist bestmöglich durch die
anzuschließenden Windparks zu nutzen.
Eine Abweichung von dem gegenständlichen Grundsatz erscheint im Einzelfall allenfalls dann
sinnvoll und möglich, wenn die clusterübergreifende Anbindung zur Gewährleistung einer
dauerhaft effizienten Nutzung errichteter Netzanbindungskapazitäten erforderlich ist und etwaig
auftretende Nutzungskonflikte gelöst werden können bzw. die Umsetzung gesetzlicher
Anforderungen dies erfordern. Die Grundzüge der Planung sollen bestehen bleiben.