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Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks
Schiffswracks ist bekannt und in der Unterwasserdatenbank des BSH verzeichnet. Die bei den
zuständigen Stellen vorhandenen Informationen sollten bei der Auswahl der konkreten
Trassenführung für Seekabelsysteme berücksichtigt werden. Es ist allerdings nicht
auszuschließen, dass bei näheren Untersuchungen einer geeigneten Trasse oder bei der
Verlegung von Seekabelsystemen bisher nicht bekannte Kulturgüter aufgefunden werden. Um
diese nicht zu beschädigen, sollen in diesem Falle in Absprache mit der zuständigen Behörde
(unter Einbindung von Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden) geeignete Sicherungs
maßnahmen durchgeführt werden. Die Funde sind wissenschaftlich zu untersuchen und zu
dokumentieren. Gegenstände archäologischer oder historischer Art sollen entweder an Ort und
Stelle oder durch Bergung erhalten und bewahrt werden können. Die Erhaltung des kulturellen
Erbes, insbesondere des archäologischen Erbes unter Wasser, ist im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 2
Nr. 3 SeeAnlV im öffentlichen Interesse. Gemäß Artikel 149 SRÜ sind gefundene Gegenstände
archäologischer oder historischer Art zum Nutzen der gesamten Menschheit zu bewahren oder
zu verwenden. Unter Maßgabe dieses Planungsgrundsatzes ist auch im Rahmen der
strategischen Umweltprüfung nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung dieses Schutzgutes
auszugehen.
5.3.2.13 Berücksichtigung von Fundstellen von Kampfmitteln
Bei der Standortwahl sollen bekannte Fundstellen von Kampfmitteln vermieden werden.
Sollten bei der Planung oder Errichtung von Gleichstrom-Seekabelsystemen bisher nicht
bekannte im Meeresboden befindliche Kampfmittel aufgefunden werden, sind
entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Im Jahr 2011 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Bericht zur Munitionsbelastung im Meer
veröffentlicht. Die Belastung der deutschen Nordsee mit Kampfmitteln nach derzeitigem
Kenntnisstand auf bis zu 1,3 Mio. t geschätzt, wobei sich abgesehen von einem 15 sm westlich
Sylts gelegenen Munitionsversenkungsgebiet alle derzeit bekannten munitionsbelasteten
Flächen innerhalb der deutschen Küstengewässer befinden. Es wird im Bericht auf eine
unzureichende Datenlage hingewiesen, so dass davon auszugehen ist, dass auch im Bereich
der deutschen AWZ vereinzelt Kampfmittelvorkommen zu erwarten sind. Auf Basis derzeit
vorliegender Informationen ist die Wahrscheinlichkeit des Auffindens chemischer Kampfmittel
im Bereich der deutschen Nordseegewässer als deutlich geringer als die der Auffindung
konventioneller Kampfmittel einzustufen, kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die
entsprechenden Einzelheiten zu ggf. erforderlich werdenden Schutzmaßnahmen werden in den
einzelnen Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren geregelt.
5.3.2.14 Rückbaupflicht
Gleichstrom-Seekabelsysteme sind nach Aufgabe der Nutzung zurück zu bauen.
Verursacht der Rückbau größere nachteilige Umweltauswirkungen als der Verbleib, ist
von ihm ganz oder teilweise abzusehen, es sei denn, der Rückbau ist aus Gründen der
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erforderlich. Für den Fall eines Verbleibs sollen
geeignete Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich möglicher künftiger Gefährdungen
vorgesehen werden.
Die Festlegung setzt das Ziel der Raumordnung 3.3.1 (5) um, nach dem Rohrleitungen und
Seekabel sind nach Aufgabe der Nutzung grundsätzlich zurück zu bauen sind. Verursacht
jedoch der Rückbau größere nachteilige Umweltauswirkungen als der Verbleib, ist von ihm
ganz oder teilweise abzusehen, es sei denn, der Rückbau ist aus Gründen der Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs erforderlich.
Entsprechend der raumordnerischen Leitlinie, dass ortsfeste Nutzungen reversibel sein sollen,
d. h. möglichst nur vorübergehend und zeitlich begrenzt stattfinden dürfen, sind
Seekabelsysteme nach Aufgabe der Nutzung zurück zu bauen. Somit wird auch einer
Behinderung einer etwaigen weiteren planmäßigen Nutzung dieser Fläche entgegengewirkt.
Die Anordnung sowie die Ausgestaltung des Rückbaus im Einzelfall obliegen der zuständigen
Fachbehörde. Für den Fall, dass der Rückbau größere nachteilige Umweltauswirkungen