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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks 
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Im Meeresboden können sich Kulturgüter von archäologischem Wert befinden, wie z. B. 
Bodendenkmäler, Siedlungsreste oder historische Schiffswracks. Eine große Anzahl solcher 
Wesentlichen Einfluss auf das Ausmaß der Sedimenterwärmung haben neben der 
Umgebungstemperatur im Bereich der Seekabelsysteme und dem thermischen Widerstand des 
Sediments die Übertragungsleistung und der Kabeltyp. Die Einhaltung des 2 K-Kriteriums ist 
dementsprechend bei der Dimensionierung der Kabel sicherzustellen Für die 
Temperaturentwicklung in der oberflächennahen Sedimentschicht ist zudem die Tiefenlage 
bzw. Überdeckung der Kabelsysteme entscheidend. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen 
Mindestüberdeckung von 1,50 m (vgl. Planungsgrundsatz 5.3.2.7) erscheint nach derzeitigem 
Kenntnisstand für die im Bereich der geplanten Kabeltrassen erwarteten Sedimentverhältnisse 
die Einhaltung des 2 K-Kriteriums gewährleistet. 
Die Einhaltung des 2 K-Kriteriums ist im Rahmen des Einzelzulassungsverfahrens zu prüfen 
und entsprechend nachzuweisen. Die Berechnung der Sedimenterwärmung hat gemäß den 
Vorgaben der Ergänzung des StUK4 zum Schutzgut Benthos, Tabelle 1.7 zu erfolgen. 
5.3.2.10 Schonendes Verlegeverfahren 
Zum Schutz der Meeresumwelt soll bei der Verlegung von Gleichstrom-Seekabel 
systemen ein möglichst schonendes Verlegeverfahren gewählt werden. 
Die Festlegung entspricht dem Grundsatz der Raumordnung 3.3.1 (14) nach dem zum Schutz 
der Meeresumwelt bei der Verlegung von Seekabeln zur Ableitung in der AWZ erzeugter 
Energie ein möglichst schonendes Verlegeverfahren gewählt werden soll. 
Um mögliche negative Auswirkungen auf die Meeresumwelt durch die Verlegung von 
Gleichstrom-Seekabelsystemen zu minimieren, soll im Einzelverfahren insbesondere in 
Abhängigkeit der geologischen Gegebenheiten ein Verlegeverfahren gewählt werden, welches 
bei sicherer Erreichung der im Planungsgrundsatz 5.3.2.7 festgelegten Mindestüberdeckung die 
geringsten Eingriffe und Auswirkungen auf die Meeresumwelt erwarten lässt. 
5.3.2.11 Zeitliche Gesamtkoordinierung der Verlegearbeiten 
Zur Vermeidung bzw. Verminderung kumulativer Auswirkungen soll eine zeitliche 
Gesamtkoordination der Verlegearbeiten von Gleichstrom-Seekabelsystemen vorge 
sehen werden. 
Die Festlegung entspricht dem Grundsatz der Raumordnung 3.3.1 (13) nach dem zur 
Vermeidung bzw. Verminderung kumulativer Auswirkungen eine zeitliche Gesamtkoordination 
der Verlegearbeiten von Seekabeln zur Ableitung in der AWZ erzeugter Energie vorgesehen 
werden soll. 
Für die Verlegearbeiten von Kabelsystemen, die in räumlicher Nähe zueinander liegen, soll eine 
zeitliche Gesamtkoordination angestrebt werden. Auf diese Weise können die Anzahl der 
erheblichen Eingriffe reduziert und mögliche kumulative Auswirkungen vermieden bzw. 
vermindert werden. 
5.3.2.12 Berücksichtigung von Kulturgütern 
Bei der Trassenwahl sollen bekannte Fundstellen von Kulturgütern berücksichtigt 
werden. Sollten bei der Planung oder Verlegung von Gleichstrom-Seekabelsystemen 
bisher nicht bekannte im Meeresboden befindliche Kulturgüter aufgefunden werden, 
sollen entsprechende Maßnahmen zur Sicherung des Kulturgutes getroffen werden. 
Die Festlegung entspricht dem Grundsatz der Raumordnung 3.3.1 (9), nach dem bei der 
Trassenwahl für die Verlegung von Rohrleitungen und Seekabeln bekannte Fundstellen für 
Kulturgüter berücksichtigt werden sollen und für den Fall, dass bei der Planung oder Verlegung 
von Rohrleitungen und Seekabeln bisher nicht bekannte im Meeresboden befindliche 
Kulturgüter aufgefunden werden, entsprechende Maßnahmen zur Sicherung des Kulturgutes 
getroffen werden sollen.
	        
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