Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks
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Im Meeresboden können sich Kulturgüter von archäologischem Wert befinden, wie z. B.
Bodendenkmäler, Siedlungsreste oder historische Schiffswracks. Eine große Anzahl solcher
Wesentlichen Einfluss auf das Ausmaß der Sedimenterwärmung haben neben der
Umgebungstemperatur im Bereich der Seekabelsysteme und dem thermischen Widerstand des
Sediments die Übertragungsleistung und der Kabeltyp. Die Einhaltung des 2 K-Kriteriums ist
dementsprechend bei der Dimensionierung der Kabel sicherzustellen Für die
Temperaturentwicklung in der oberflächennahen Sedimentschicht ist zudem die Tiefenlage
bzw. Überdeckung der Kabelsysteme entscheidend. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen
Mindestüberdeckung von 1,50 m (vgl. Planungsgrundsatz 5.3.2.7) erscheint nach derzeitigem
Kenntnisstand für die im Bereich der geplanten Kabeltrassen erwarteten Sedimentverhältnisse
die Einhaltung des 2 K-Kriteriums gewährleistet.
Die Einhaltung des 2 K-Kriteriums ist im Rahmen des Einzelzulassungsverfahrens zu prüfen
und entsprechend nachzuweisen. Die Berechnung der Sedimenterwärmung hat gemäß den
Vorgaben der Ergänzung des StUK4 zum Schutzgut Benthos, Tabelle 1.7 zu erfolgen.
5.3.2.10 Schonendes Verlegeverfahren
Zum Schutz der Meeresumwelt soll bei der Verlegung von Gleichstrom-Seekabel
systemen ein möglichst schonendes Verlegeverfahren gewählt werden.
Die Festlegung entspricht dem Grundsatz der Raumordnung 3.3.1 (14) nach dem zum Schutz
der Meeresumwelt bei der Verlegung von Seekabeln zur Ableitung in der AWZ erzeugter
Energie ein möglichst schonendes Verlegeverfahren gewählt werden soll.
Um mögliche negative Auswirkungen auf die Meeresumwelt durch die Verlegung von
Gleichstrom-Seekabelsystemen zu minimieren, soll im Einzelverfahren insbesondere in
Abhängigkeit der geologischen Gegebenheiten ein Verlegeverfahren gewählt werden, welches
bei sicherer Erreichung der im Planungsgrundsatz 5.3.2.7 festgelegten Mindestüberdeckung die
geringsten Eingriffe und Auswirkungen auf die Meeresumwelt erwarten lässt.
5.3.2.11 Zeitliche Gesamtkoordinierung der Verlegearbeiten
Zur Vermeidung bzw. Verminderung kumulativer Auswirkungen soll eine zeitliche
Gesamtkoordination der Verlegearbeiten von Gleichstrom-Seekabelsystemen vorge
sehen werden.
Die Festlegung entspricht dem Grundsatz der Raumordnung 3.3.1 (13) nach dem zur
Vermeidung bzw. Verminderung kumulativer Auswirkungen eine zeitliche Gesamtkoordination
der Verlegearbeiten von Seekabeln zur Ableitung in der AWZ erzeugter Energie vorgesehen
werden soll.
Für die Verlegearbeiten von Kabelsystemen, die in räumlicher Nähe zueinander liegen, soll eine
zeitliche Gesamtkoordination angestrebt werden. Auf diese Weise können die Anzahl der
erheblichen Eingriffe reduziert und mögliche kumulative Auswirkungen vermieden bzw.
vermindert werden.
5.3.2.12 Berücksichtigung von Kulturgütern
Bei der Trassenwahl sollen bekannte Fundstellen von Kulturgütern berücksichtigt
werden. Sollten bei der Planung oder Verlegung von Gleichstrom-Seekabelsystemen
bisher nicht bekannte im Meeresboden befindliche Kulturgüter aufgefunden werden,
sollen entsprechende Maßnahmen zur Sicherung des Kulturgutes getroffen werden.
Die Festlegung entspricht dem Grundsatz der Raumordnung 3.3.1 (9), nach dem bei der
Trassenwahl für die Verlegung von Rohrleitungen und Seekabeln bekannte Fundstellen für
Kulturgüter berücksichtigt werden sollen und für den Fall, dass bei der Planung oder Verlegung
von Rohrleitungen und Seekabeln bisher nicht bekannte im Meeresboden befindliche
Kulturgüter aufgefunden werden, entsprechende Maßnahmen zur Sicherung des Kulturgutes
getroffen werden sollen.