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Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks
Durch die Rückbaupflicht können langfristige Optionen der Flächennutzung offen gehalten
werden, da Nachnutzungen erleichtert werden und somit ein Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet
werden kann. Überdies dient sie dem Schutz der Meeresumwelt. Die genauen Festlegungen
zum Rückbau bleiben dem Einzelverfahren Vorbehalten, um die Anforderungen u. a. an den
entsprechenden Standort anzupassen.
5.2.3 Räumliche Festlegungen
Bei der Fortschreibung des BFO-N wurden die bereits genehmigten bzw. gebauten
Konverterplattformen des ÜNB berücksichtigt. Dies sind in Cluster 2 die Konverterplattform
„DolWin alpha“ mit 800 MW (im Probebetrieb) sowie das Umspannwerk des Windparks „alpha
ventus“ mit 60 MW (Drehstrom-Seekabelsystem im Probebetrieb). In Cluster 3 wurde die
Konverterplattform „DolWin beta“ planfestgestellt. In Cluster 4 sind die Konverterplattformen
„HelWin alpha“ (576 MW) und „HelWin beta“ (690 MW) erreichtet und befinden sich derzeit im
Probebetrieb bzw. in der Inbetriebnahmephase. In Cluster 5 wurde die Plattform „SylWin alpha“
mit 864 MW genehmigt und befindet sich ebenfalls im Probebetrieb. In Cluster 6 bestehen
Genehmigungen für „BorWin alpha“ (400 MW, im Probebetrieb) und „BorWin beta“ (800 MW, im
Probebetrieb).
Aufgrund vorliegender unbedingter Netzanschlusszusagen und daraufhin getätigter
Investitionen des Netzbetreibers wurde der vom ÜNB geplante Konverterstandort in Cluster 8
(„BorWin gamma“) übernommen.
Darüber hinaus werden in diesem Plan 17 weitere Plattformen vorgesehen. Diese sind über
wiegend so angeordnet, dass z. B. durch die Lage an Schifffahrtsrouten bzw. Natura2000-
Gebieten eine Seite der Plattform nicht verbaut werden kann, um die Erreichbarkeit mittels
Schiff und Helikopter sicherzustellen. Die Plattformstandorte sind so geplant, dass sie sich in
die Windparkplanungen integrieren und nicht als mögliche exponierte Hindernisse ggf. höheren
Risiken ausgesetzt werden. Die einzigen nicht an einer Schifffahrtsroute oder einem
Natura2000-Gebiet liegenden Plattformen befinden sich in Cluster 12. Hier liegen die
Plattformen in nord-südlicher Ausrichtung mittig im Cluster westlich neben dem bereits
bestehenden grenzüberschreitenden Seekabelsystem „NorNed“. Dementsprechend sind für
diesen Standort Korridore für den Schiffs- und Flugverkehr vorzusehen. An der Mehrzahl der
Standorte werden zwei Plattformen in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander (vgl. Kapitel
5.2.1.5) vorgesehen. Hiervon wird insbesondere in den Clustern abgewichen, in denen nur eine
Plattform erforderlich ist (Cluster 1, 8, 10). In Cluster 6 wird die dritte erforderliche Plattform
alleinstehend etwa 6 km südlich der Plattformstandorte von „BorWin alpha“ und „BorWin beta“
vorgesehen. In Cluster 3 werden entsprechend der bisherigen Planungen des ÜNB drei
Plattformen nebeneinander geplant. Aufgrund der Ausrichtung der Einrichtungen auf der ersten
Plattform „DolWin beta“ müssen in diesem Cluster alle weiteren Plattformen westlich der
bisherigen Plattform geplant werden.
In Cluster 1 wurde im Rahmen von Clustergesprächen ein vom BFO-N 2012 abweichender
Standort für die Konverterplattform festgelegt. Dieser befindet sich im nördlichen Bereich des
Clusters westlich der nordwestlichen Ecke des genehmigten Windparks und wurde in diesen
BFO-N übernommen.