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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

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Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks 
Durch die Rückbaupflicht können langfristige Optionen der Flächennutzung offen gehalten 
werden, da Nachnutzungen erleichtert werden und somit ein Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet 
werden kann. Überdies dient sie dem Schutz der Meeresumwelt. Die genauen Festlegungen 
zum Rückbau bleiben dem Einzelverfahren Vorbehalten, um die Anforderungen u. a. an den 
entsprechenden Standort anzupassen. 
5.2.3 Räumliche Festlegungen 
Bei der Fortschreibung des BFO-N wurden die bereits genehmigten bzw. gebauten 
Konverterplattformen des ÜNB berücksichtigt. Dies sind in Cluster 2 die Konverterplattform 
„DolWin alpha“ mit 800 MW (im Probebetrieb) sowie das Umspannwerk des Windparks „alpha 
ventus“ mit 60 MW (Drehstrom-Seekabelsystem im Probebetrieb). In Cluster 3 wurde die 
Konverterplattform „DolWin beta“ planfestgestellt. In Cluster 4 sind die Konverterplattformen 
„HelWin alpha“ (576 MW) und „HelWin beta“ (690 MW) erreichtet und befinden sich derzeit im 
Probebetrieb bzw. in der Inbetriebnahmephase. In Cluster 5 wurde die Plattform „SylWin alpha“ 
mit 864 MW genehmigt und befindet sich ebenfalls im Probebetrieb. In Cluster 6 bestehen 
Genehmigungen für „BorWin alpha“ (400 MW, im Probebetrieb) und „BorWin beta“ (800 MW, im 
Probebetrieb). 
Aufgrund vorliegender unbedingter Netzanschlusszusagen und daraufhin getätigter 
Investitionen des Netzbetreibers wurde der vom ÜNB geplante Konverterstandort in Cluster 8 
(„BorWin gamma“) übernommen. 
Darüber hinaus werden in diesem Plan 17 weitere Plattformen vorgesehen. Diese sind über 
wiegend so angeordnet, dass z. B. durch die Lage an Schifffahrtsrouten bzw. Natura2000- 
Gebieten eine Seite der Plattform nicht verbaut werden kann, um die Erreichbarkeit mittels 
Schiff und Helikopter sicherzustellen. Die Plattformstandorte sind so geplant, dass sie sich in 
die Windparkplanungen integrieren und nicht als mögliche exponierte Hindernisse ggf. höheren 
Risiken ausgesetzt werden. Die einzigen nicht an einer Schifffahrtsroute oder einem 
Natura2000-Gebiet liegenden Plattformen befinden sich in Cluster 12. Hier liegen die 
Plattformen in nord-südlicher Ausrichtung mittig im Cluster westlich neben dem bereits 
bestehenden grenzüberschreitenden Seekabelsystem „NorNed“. Dementsprechend sind für 
diesen Standort Korridore für den Schiffs- und Flugverkehr vorzusehen. An der Mehrzahl der 
Standorte werden zwei Plattformen in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander (vgl. Kapitel 
5.2.1.5) vorgesehen. Hiervon wird insbesondere in den Clustern abgewichen, in denen nur eine 
Plattform erforderlich ist (Cluster 1, 8, 10). In Cluster 6 wird die dritte erforderliche Plattform 
alleinstehend etwa 6 km südlich der Plattformstandorte von „BorWin alpha“ und „BorWin beta“ 
vorgesehen. In Cluster 3 werden entsprechend der bisherigen Planungen des ÜNB drei 
Plattformen nebeneinander geplant. Aufgrund der Ausrichtung der Einrichtungen auf der ersten 
Plattform „DolWin beta“ müssen in diesem Cluster alle weiteren Plattformen westlich der 
bisherigen Plattform geplant werden. 
In Cluster 1 wurde im Rahmen von Clustergesprächen ein vom BFO-N 2012 abweichender 
Standort für die Konverterplattform festgelegt. Dieser befindet sich im nördlichen Bereich des 
Clusters westlich der nordwestlichen Ecke des genehmigten Windparks und wurde in diesen 
BFO-N übernommen.
	        
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