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Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks
als auch elektrisch durch ein Drehstrom-Kabelsystem über eine Brücke miteinander verbunden
werden. Dies entspricht den Planungsgrundlagen des ÜNB, der das „Mutter-Tochter-Konzept“
entwickelt und in das Verfahren eingebracht hat.
Durch die bauliche Verbindung können die vorzuhaltenden und auch zu unterhaltenden
Hilfssysteme, wie beispielsweise das Helikopterdeck oder Unterkünfte, gemeinsam genutzt und
müssen nur auf einer der Plattformen vorgesehen werden, wodurch für den Netzbetreiber
Vorteile in Bezug auf Investitions- und Betriebskosten bestehen.
Mit der Verbindung der eigentlich getrennten Netzanschlusssysteme der jeweiligen
Konverterplattform durch Drehstromkabel können die Zuverlässigkeit bzw. Verfügbarkeit des
Gesamtsystems erhöht und somit (Teil-) Redundanzen im System realisiert werden. Diese
schaffen gegenüber der einzelnen Anbindungsleitung einen ersten Schritt in Richtung höherer
Ausfallsicherheit der Offshore-Netzanschlüsse. So kann beim Ausfall eines Gleichstromsystems
z. B. durch Wartung oder einen Fehler je nach Einspeisesituation freie Kapazität der benach
barten Anbindungsleitung genutzt oder zumindest eine Notstromversorgung der
angeschlossenen Offshore-Windparks gewährleistet werden.
Auf Grundlage des Mutter-Tochter-Konzepts sollen an den jeweils dafür vorgesehenen
Standorten möglichst einheitliche Standortlayouts umgesetzt werden. Die jeweiligen Plattformen
können somit soweit möglich technisch standardisiert werden. In Bezug auf den Einsatz des
Mutter-Tochter-Konzepts muss dabei eine grundsätzliche technisch-wirtschaftliche Abwägung
zwischen den Vorteilen durch die beschriebenen Effizienzen und den entstehenden Nachteilen
gegenüber Einzelstandorten stattfinden. So ergeben sich z. B. tendenziell längere Drehstrom
verbindungen zwischen den Umspannplattformen der Windparks und der Konverterplattform.
Zudem fehlen noch praktische Erfahrungen, z. B. in Bezug auf die Logistik. Da sich zudem bei
einem Unfall (z. B. Brand oder Schiffshavarie) Nachteile aufgrund der Errichtung zweier
Plattformen in unmittelbarer Nähe zueinander ergeben können, sollen im Rahmen der
Fortschreibung Maßnahmen geprüft und ggf. implementiert werden, um diese Risiken zu
mindern. Selbiges gilt entsprechend für einen Plattformstandort mit mehreren Töchtern, bei dem
das Unfallrisiko sehr ernsthaft geprüft werden müsste.
Um Alternativen vorzuhalten, falls sich zukünftig zeigen sollte, dass sich das Mutter-Tochter-
Konzept nicht oder nicht durchgängig realisieren lässt bzw. im Einzelfall nicht von Vorteil sein
sollte, werden mittels der am 15. Juni 2015 erlassenen Verlängerung und Änderung der
Veränderungssperre vom 15. Juni 2012 und ggf. anzupassenden Veränderungssperre
vorsorglich im räumlichen Umgriff des Clusters vorhandene Gebiete für entsprechende
Standorte kleinräumig gesichert.
Alternative Standorte werden zum Beispiel in den Clustern vorgesehen, in welchen noch keine
konkreten Planungen und damit verbundene Baugrunderkundungen des ÜNB vorliegen. In
Cluster 7 wird über die Veränderungssperre ein alternativer Konverterstandort südlich der
Gleichstrom-Seekabelsysteme „BorWinl“ und „BorWin2“ an der westlichen Seite des Clusters
vorgesehen. In Cluster 9 wird etwa mittig an der nordwestlichen Seite des Clusters
(Schifffahrtsroute 10) eine entsprechende Fläche freigehalten. In den Clustern 11 und 12
werden Alternativstandorte direkt nebeneinander am grenzüberschreitenden Seekabel
„NorNed“ über die Veränderungssperre räumlich gesichert.
In Cluster 3 (vgl. Kapitel 5.2.3) werden entgegen des Mutter-Tochter-Grundsatzes nicht nur
zwei, sondern drei Konverterplattformen in unmittelbarer Nähe zueinander errichtet. In diesem
Cluster sind die Windparkplanungen bereits so weit verfestigt, dass im Cluster kein
ausreichender Platz für einen weiteren Standort vorhanden ist. Zudem ermöglicht die Lage am
südlichen Rand des Clusters eine möglichst kurze Trasse des stromabführenden Kabels.