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Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks
5.1.1.3 Gleichstromsystem: Übertragungsspannung +/- 320 kV
Das Gleichstrom-System auf der Konverterplattform wird mit einer einheitlichen
Spannungsebene von +/- 320 kV ausgeführt.
Die Festlegung einer einheitlichen Spannungsebene für das Gleichstromsystem (bestehend aus
dem Umrichter auf der Konverterplattform und dem Gleichstrom-Seekabelsystem) soll zur
Schaffung eines Standards für die Anschlusssysteme, speziell auch die Konverterplattform
dienen. Aufbauend auf der Festlegung von Rahmenparametern können Fiersteller und
Netzbetreiber standardisierte Lösungen entwickeln und perspektivisch die Planungen frühzeitig
- ggf. auch standortunabhängig - vorantreiben. Diese Festlegung kommt gleichzeitig dem
Wunsch der Branche nach einer Standardisierung der Anbindungsleitungen nach 9 , die sich
davon eine Beschleunigung und Kostenreduktion der Netzanbindung der Offshore-Windparks
erwartet. Ziel ist, durch standardisierende Vorgaben eine gewisse Vereinheitlichung bei der
Planung der Anlagen zu erreichen und so das Planungsverfahren zu beschleunigen,
Planungssicherheit für Netz- und Windparkbetreiber sowie Zulieferer zu erreichen und ggf.
Kosten zu senken. Eine einheitliche Spannungsebene bereitet zudem eine mögliche
Verbindung der Offshore-Anbindungsleitungen untereinander vor und ermöglicht damit ein
zukünftiges, vermaschtes Offshore-Netz.
Um eine möglichst raumverträgliche Planung und Umsetzung des Offshore-Netzes zu
ermöglichen, wird eine möglichst hohe Leistung des Gleichstromsystems und daher auch eine
möglichst hohe Systemspannung angestrebt. Wie auch die letzten Ausschreibungsergebnisse
des zuständigen Netzbetreibers zeigen, hat sich am Markt ein herstellerunabhängiges
Maximum der Übertragungsspannung von +/- 320 kV entwickelt.
Beschränkungen der Leistung ergeben sich vor allem aus der verfügbaren Kabeltechnologie.
Kunststoffkabel können aktuell nur bis zu einer Spannung von +/- 320 kV eingesetzt werden.
Eine höhere Spannungsebene ist zwar bei selbstgeführter HGÜ unter Einsatz von Ml-Kabeln
bereits möglich, jedoch sind die Installations- und Fertigungszeiten nicht mit denen von
Kunststoff kabeln vergleichbar. Aufgrund der Vielzahl von Projekten, die zur Erreichung der Ziele
der Bundesregierung im Bundesfachplan angelegt sind, wird eine Spannungsebene, die allein
auf Ml-Kabel angewiesen ist, den Anforderungen an eine standardisierte Technikvorgabe nicht
gerecht. Die dafür notwendigen Komponenten müssen am Markt auch in der notwendigen
Lieferfrist verfügbar sein und von einer ausreichenden Anzahl an Lieferanten sowie mit
ausreichenden Produktionskapazitäten angeboten werden. Trotzdem kann im Rahmen der
Fortschreibung des Plans aufgrund möglicher spezifischer Anforderungen in einem Cluster die
Anbindung mit einer höheren Spannung und somit Leistung unter Einsatz von Ml-Kabeln im
Einzelfall erwogen werden.
Die Festlegung der einheitlichen Spannungsebene von +/- 320 kV soll - ebenso wie die
folgenden standardisierten Technikvorgaben - grundsätzlich für die nächsten Fortschreibungen
des Bundesfachplans Bestand haben.
Gleichwohl ist die selbstgeführte HGÜ eine noch relativ junge Technologie, die in den
vergangenen Jahren eine dynamische Entwicklung erfahren hat. So zeichnet sich derzeit am
Markt, zumindest von einzelnen Herstellern, die Entwicklung in Richtung höherer
Übertragungsspannungen auch bei Einsatz von VPE-Kabeln ab.
Um den technischen Fortschritt nicht auszubremsen, wird die Entwicklung der HGÜ daher im
Rahmen der Fortschreibung des Plans weiter beobachtet und die Technikvorgaben ggf.
angepasst. Dabei wird zu prüfen sein, ob und ggf. mit welchem Vorlauf Anpassungen möglich
und sinnvoll sind. Kriterien für die Überprüfung und ggf. Anpassung stellen u.a. die Einsatzreife,
technische Vorteilhaftigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie die räumlichen Auswirkungen dar, die
jeweils mit den Nachteilen einer weiteren, mit den bestehenden Systemen nicht
übereinstimmenden Spannungsebene abgewogen werden müssen.
vgl. z. B. „Lösungsvorschläge“ der AG Beschleunigung vom 22.03.2012.