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Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks
Somit werden die Netzanbindungen von Offshore-Windparks für den Bereich der AWZ der
Nordsee in HGÜ ausgeführt.
Die Differenz zwischen der Erzeugungsleistung und der Übertragungsleistung ergibt sich, da
die berücksichtigten individuellen Planungen der Vorhabenträger nicht notwendigerweise mit
der standardisierten Leistung der Netzanbindungssysteme synchronisiert sind.
Die Angabe zum Küstenmeer ist inhaltlich nicht Gegenstand dieses Plans, sondern wird
lediglich nachrichtlich dargestellt.
5 Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks
Nach § 17d Abs. 1 Satz 1 EnWG hat der zuständige ÜNB die Netzanbindung von Offshore-
Windparks sicherzustellen bzw. nach den Vorgaben des durch die BNetzA bestätigten O-NEP
zu errichten und zu betreiben. Aufgabe dieses Plans ist es, die notwendigen Trassen und
Standorte für die gesamte Netztopologie in der AWZ der Nordsee bis zur Grenze der 12 sm-
Zone im Rahmen der bestehenden Rahmenbedingungen räumlich festzulegen.
Zentral für die Ermittlung und Sicherung der für das Netz zur Anbindung der Offshore-
Windparks notwendigen Räume ist vor allem die Festlegung des Anbindungskonzepts. Für die
Komponenten der Anbindungsleitungen erfolgt dann auf Grundlage von standardisierten
Technikvorgaben und Planungsgrundsätzen die räumliche Planung.
5.1 Anbindungskonzept
5.1.1 Standardisierte Technikvorgaben
Zusammenfassung
• Einsatz Gleichstromtechnologie
• Gleichstromsystem: Selbstgeführt, Übertragungsspannung +/- 320 kV, Standardleistung
900 MW
• Drehstromsystem: Übertragungsspannung 155 kV
5.1.1.1 Einsatz Gleichstromtechnologie
Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks werden als Hochspannungsgleichstrom
übertragung (HGÜ) ausgeführt
Der zum Netzanschluss der Offshore-Windparks in der Nordsee verpflichtete ÜNB verfolgt für
den Bereich der AWZ ein Anbindungskonzept auf Basis der HGÜ. Als maßgeblich für die Wahl
der geeigneten Übertragungstechnologie für den Netzanschluss von Offshore-Windparks
erscheint grundsätzlich die Trassenlänge zur Anbindung eines Windparks bzw. eines Clusters
an den Netzverknüpfungspunkt an Land. Für die AWZ der Nordsee sind häufig Trassenlängen
von mehr als 100 km, mit steigender Küstenentfernung auch deutlich darüber, zu erwarten.
Bei Trassenlängen von mehr als 100 km sind bei Drehstromanschlüssen regelmäßig
Einrichtungen zur Blindleistungskompensation vorzusehen. Die Übertragungsverluste steigen
zudem mit der Länge des Kabelsystems an. Diese fallen bei der HGÜ deutlich weniger ins
Gewicht.
Beim Einsatz der HGÜ erfolgt die Anbindung von Offshore-Windparks aufgrund der möglichen
relativ hohen Systemleistung als Sammelanbindung, bei der mit einem HGÜ-
Netzanbindungssystem - bestehend aus einer Konverterplattform und einem Gleichstrom-
Seekabelsystem - mehrere Offshore-Windparks angeschlossen werden können. Hierdurch wird
gegenüber einer Anbindung mittels Drehstromtechnologie eine deutlich geringere Anzahl von
Kabelsystemen benötigt und somit der für die Kabelsysteme benötigte Raum reduziert.