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Full text: Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

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Identifizierung von Offshore-Windparks für Sammelanbindungen 
4.1.2 Szenariorahmen und Offshore-Netzentwicklungsplan - 10 Jahresperspektive und 
Ausblick 
Der von der BNetzA genehmigte Szenariorahmen nach § 12a EnWG bildet die Basis für die 
Erstellung des Netzentwicklungsplans und des Offshore-Netzentwicklungsplans Strom. Der 
Szenariorahmen bildet in den Szenarien A, B und C verschiedene, u.a. an den 
energiepolitischen Zielen der Bundesregierung bzw. der Länder orientierte wahrscheinliche 
nationale energiewirtschaftliche Entwicklungen der Energieerzeugung und des 
Energieverbrauchs bezogen auf die nächsten 10 Jahre ab. Das Leitszenario B gibt zusätzlich 
einen Ausblick auf den Bedarf für weitere 10 Jahre. Der O-NEP legt unter Berücksichtigung der 
überwiegend räumlichen Festlegungen des BFO-N die zeitliche Realisierungsreihenfolge der 
Netzanbindungssysteme von im BFO-N ausgewiesenen Clustern für Offshore- 
Windenergieanlagen für die nächsten 10 Jahre fest, indem diese von der BNetzA bestätigt 
werden. Im Rahmen des Leitszenarios B wird ein Ausblick auf mögliche 
Netzanbindungsmaßnahmen für weitere 10 Jahre gegeben. Diese werden jedoch nicht von der 
BNetzA bestätigt. 
4.1.3 BFO-N - Planungshorizont 20 - 30 Jahre 
Die Frage der zugrunde zu legenden Planungshorizonte des BFO wurde vor allem mit 
Einführung der weiteren Netzplanungsinstrumente für den Offshore-Bereich bereits im 
Erstaufstellungsverfahren des BFO im Jahr 2012 intensiv diskutiert. 
Nach Durchführung der Konsultation der Fortschreibung des vorliegenden Plans erfolgen die 
Festlegungen dieses Plans unter Zugrundelegung eines Planungshorizonts von 20 - 30 Jahren. 
Der Planungshorizont orientiert sich dabei an einer sinnvollen zeitlichen mittel- bis langfristigen 
Perspektive für räumliche Planungen entsprechend § 2 Absatz 2 Satz 4 ROG und § 7 Abs. 1 
ROG und betrachtet bis zur raumordnerisch festgelegten Schifffahrtsroute 10 einen 
zusammenhängenden Planungsraum. 
Für die Zugrundelegung eines solchen Planungshorizonts spricht zum einen, dass die Aufgabe 
der vorausschauenden, systematischen und aufeinander abgestimmten räumlichen Planung 
sachgerechter Rechnung getragen werden kann. Je mehr potentielle Vorhaben in die räumliche 
Planung einbezogen werden, desto koordinierter lässt sich die Netztopologie räumlichen 
planen. 
Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die für die im Rahmen des O-NEP festzulegende 
zeitliche Reihenfolge der Netzanbindungssysteme erforderlichen räumlichen Information für die 
regelmäßige Überarbeitung des O-NEP rechtzeitig zur Verfügung stehen. 
Eine Einbeziehung sämtlicher anhängiger Anträge auf Errichtung und Betrieb von Offshore- 
Windparks ist nach derzeitigem Stand nicht möglich, da die Festlegungen des BFO-N für den 
gesamten Bereich der AWZ der Nordsee von der mit der Erstellung bzw. Fortschreibung dieses 
Plans beauftragten Behörde nicht den Anforderungen des § 17a Abs. 1 Satz 2 EnWG 
entsprechend dargestellt und auf der Grundlage der vorliegenden Informationen bewertet 
werden können. 
4.1.4 BFO-N und vorläufige Prüfungsergebnisse der BNetzA zum O-NEP 2014 - 
Kartographische Darstellung 
Um die räumlichen Festlegungen des BFO im Zusammenhang mit dem Entwurf der 
Bestätigung der BNetzA der Netzanbindungsmaßnahmen des O-NEP 2014 zu verdeutlichen, 
enthält diese Fortschreibung neben der Darstellung der Gesamtplanung mit einem 
Planungshorizont von 20 - 30 Jahren nachrichtlich im Anhang eine gestaffelte räumliche 
Darstellung der Netzanbindungsmaßnahmen für die nächsten 10 Jahre, (vgl. Kapitel 5.5).
	        
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