Abwägung
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9.4.3 Räumliche Festlegungen
Der NABU führt in der Stellungnahme aus, dass aus seiner Sicht der BFO keine Verbindungen
untereinander planen darf, da damit die Entscheidung über die Notwendigkeit dieser Trassen
vorausgenommen würde und verweist diesbezüglich auf den NEP/O-NEP, der nicht von einem
n-1 sicheren Netz in der AWZ ausgeht, sondern von einem reinen Kraftwerksanschluss.
Der BFO wird auf Grundlage des § 17a EnWG aufgestellt. Dort sind in Absatz 1 Nr. 6 explizit
Verbindungen untereinander genannt. Insoweit folgt der BFO mit der Ausweisung von
möglichen Trassen dem gesetzlichen Auftrag. Mit der Ausweisung im BFO wird jedoch keine
Aussage über die tatsächliche Umsetzung der Trasse getroffen. Dies bleibt den nachgelagerten
Verfahren überlassen.
EnBW führt aus, dass zwar grundsätzlich die Möglichkeit von Teilredundanzen begrüßt wird, ihr
Projekt „He Dreiht II“ jedoch durch die Ausweisung der Verbindungen untereinander in der
Wirtschaftlichkeit gefährdet sei. Eine Beeinträchtigung genehmigter Windparks durch
Verbindungen untereinander müsse ausgeschlossen werden. Durch frühzeitige Planung sei hier
eine konsensuale Einigung zu erzielen.
Bei der Ausweisung von Verbindungen untereinander im BFO wurden alle planungsrechtlich
verfestigten Windparks berücksichtigt. Insoweit erfolgt mit den Ausweisungen keine
Beeinträchtigung genehmigter Projekte. Da He Dreiht II ist nicht planungsrechtlich verfestigt ist,
erfolgte mit der Veränderungssperre 2012 eine Überplanung eines Teils der Fläche für weitere
Kabelsysteme. Eine Einigung über Trassen war trotz durchgeführter Clustergespräche in
diesem Cluster bisher nicht zu erzielen.
9.5 Darstellungen im Anhang
Ein Konsultationsteilnehmer weist unter Bezugnahme der Darstellung des
Hauptkonzentrationsgebietes für Schweinswale im Bereich Sylter Außenriff in Abbildung 11 (im
Entwurf Abbildung 13) des BFO darauf hin, dass es fachlich nicht nachzuvollziehen sei, dass
nicht auch die Umgebung des Borkum Riffgrundes entsprechend dargestellt werde, da sie eine
vergleichbare Bedeutung für Schweinswale habe. Die vorliegenden Erkenntnissen aus den
Jahren 2002 bis 2012 zum Vorkommen des Schweinswals in der Deutschen Bucht haben zur
Abgrenzung eines Hauptkonzentrationsgebiets im Rahmen der Erarbeitung des
Schallschutzkonzeptes für den Schweinswal in der deutschen Nordsee (BMU, 2013) geführt.
Auf dieses Schallschutzkonzept bezieht sich die Darstellung in der Anlage des BFO. Das
Hauptkonzentrationsgebiet des Schweinswals umfasst das Schutzgebiet „Sylter Außenriff“ und
seine Randbereiche. Im Hauptverbreitungsgebiet treten gerade in den Sommermonaten die
höchsten Schweinswaldichten, begleitet von dem höchsten Anteil an Kälbern, in der Deutschen
Bucht auf. Dem Bereich „Sylter Außenriff“ kommt somit eine herausragende Bedeutung als
Aufzuchtgebiet zu. Dagegen treten im Bereich des FFH-Gebietes „Borkum Riffgrund“ sowie in
der restlichen Deutschen Bucht im Vergleich eher niedrige Dichten auf. Auch wenn in den
Jahren 2002 bis 2013 ein Anstieg des Vorkommens gerade im Bereich des Borkum Riffgrunds
festgestellt wurde, blieb die Dichte stets hinter der Dichte im Bereich des „Sylter Außenriffs“ und
eine Funktion als Aufzuchtgebiet wurde nicht festgestellt.
9.6 Umweltbericht
Ein Konsultationsteilnehmer äußert, dass die Frage, wie der BFO-N 2014 zu den Zielen des
Klimaschutzes beitrage, etwa in welchem Umfang er die Einhaltung der Klimaschutzziele
sicherstelle, unbeantwortet bleibe. Entsprechend fehle auch eine Antwort auf die Frage, ob die
untersuchten alternativen Trassen und Trassenkorridore den gleichen oder einen größeren
bzw. geringeren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisteten.
Die Offshore-Windenergie hat in der Klimaschutzstrategie der Bundesregierung eine besondere
Bedeutung. Durch den koordinierten Ausbau der Netzinfrastruktur im Offshore-Bereich wird
eine höhere Planungssicherheit für den Ausbau der Offshore-Windenergie geschaffen. Durch
die mit dem Ausbau der 13 Offshore-Windenergie-Cluster (rund 20 GW angenommene