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Vernetzung und Ausblick
2.) Zielsetzung und Aufgabe Ölüberwachung
Zielsetzung und Aufgabe der Ölüberwachung sind die Sicherung der Seeüberwachung im Rahmen
internationaler Übereinkünfte zur Erkennung von Ölverschmutzungen in Folge von Havarien oder durch
vorsätzliche Handlungen. Dies geschieht rund um die Uhr und über alle Tage eines Jahres verteilt. Die
Fernerkundungssensorik ermöglicht auch eine Überwachung bei Dunkelheit und durch Wolken hindurch.
Ziel der Überwachung ist ein frühzeitiges Erkennen von Verschmutzungen und die Erstellung eines schnellen
Lageüberblicks für die Stabsarbeit des Havariekommandos und damit einer Optimierung der Reaktion. Ziel ist
es, Ölverschmutzungen als solche zu bestätigten und von Falschmeldungen abzugrenzen. Wichtige Zusatz
informationen sind neben der genauen Position die räumliche Verteilung, die Menge und Art der Verschmut
zung. Dies ermöglicht einen optimierten Einsatz der Ölbekämpfungsschiffe und der landseitigen Einheiten zur
Ölabwehr. Die Überwachung dient darüber hinaus der Beweissicherung und der Abschreckung.
3.) Aufgabenteilung
Das Havariekommando (HK, www.havariekommando.de) ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und
der Küstenländer. Es nimmt die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zur Ölüberwachung und
Schadstoffunfallbekämpfung wahr, die im Rahmen von internationalen Abkommen entstehen. Diese werden
auf der Webseite des HK dargestellt (http://www.havariekommando.de/wir_ueber_uns/fb2/index.html). Das
HK koordiniert den Einsatz der Ölüberwachungsflugzeuge und der operationeilen Schadstoffunfallbekämp
fung auf See und von der Küste aus.
Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG, www.bafg.de) ist wissenschaftlicher Berater des HK in Fragen
der Fernerkundung. Dies beinhaltet eine wissenschaftlich-technische Begleitung der Maßnahmen an der
Missionsausrüstung der Dornier 228 sowie bei der Satellitennutzung. In diesem Rahmen beteiligt sie sich
aktiv an nationalen und internationalen Projekten. Dies waren in den letzten Jahren z. B. OGEANIDES,
Maröoast und DeMarine.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH, www.bsh.de) betreibt Öldriftmodelle (s. Kapitel
„Die operationeilen Öldriftmodelle des BSH - Werkzeuge für die Ölunfallbekämpfung und Strafverfolgung“)
führt Ölanalysen und Ölidentifizierungen durch (s. Kapitel „Identifizierung von Ölverschmutzungen - inter
nationale Zusammenarbeit“), bearbeitet Rechtsangelegenheiten (s. Kapitel Internationale und nationale
Regelungen zu „Öl im Meer“) und berät das HK auf entsprechenden Gebieten.
Das Marinefliegergeschwader 3 betreibt und unterhält für das HK und das Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS, www.bmvbs.de) die Überwachungsflugzeuge vom Typ Dornier 228.
Hierüber hinaus gibt es weitere an der an der Ölüberwachung beteiligten Stellen: z. B. stehen dem HK
weitere Berater über die Umweltexpertengruppe (http://www.havariekommando.de/wir_ueber_uns/fb3/ex-
pertengruppe/) zur Verfügung.