Skip to main content

Full text: 48: Öl im Meer - Risiken, Vorsorge und Bekämpfung

16 
Internationale und nationale Regelungen zu Öl im Meer 
INTERNATIONALE UND NATIONALE REGELUNGEN ZU ÖL IM MEER 
Sabine Reuland 
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Umweltschutz im Seeverkehr 
sablne.reuland@bsh.de 
Zusammenfassung (Abstract) 
Der vorliegende Beitrag führt In einige wesentliche rechtliche Regelungen ein, welche sich mit der Meeres 
verschmutzung durch Öl befassen. So wird zunächst ein Blick auf Übereinkommen geworfen, welche sich 
mit der Regelung von Öl im Meer allgemein befassen. Aufgegriffen werden hier das Seerechtsüberein 
kommen 1 als International geltender Rahmen, das Internationale Übereinkommen von 1973 zur Verhütung 
der Meeresverschmutzung durch Schiffe und des Protokolls von 1978 zu diesem Übereinkommen 2 
(MARPOL 73/78) mit seiner mit der Verhinderung von Ölverschmutzungen dienenden Anlage I, das 
Internationale Übereinkommen über Maßnahmen auf Hoher See bei Ölverschmutzungsunfällen von 1969 
(ÖlUnfÜbk), Europäische Zusammenarbeit: Regionalabkommen sowie das Internationale Übereinkommen 
von 1990 über Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ölverschmutzung 
(ÖlVerschmÜbk) von 1990. 
Daneben sollen speziell einige Haftungsregelungen vorgestellt werden, welche für Ölverschmutzungs 
schäden relevant sind. Dies betrifft u.a. das Haftungsübereinkommen von 1992 (International Gonvention 
on Civil Liability for Oil Pollution Damage), das Internationale Übereinkommen über die Errichtung eines 
Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden von 1992 sowie das Internationale 
Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden (Bunkeröl 
übereinkommen). Die genannten Regelungen sollen kurz vorgestellt werden. 
Einleitung 
Die Schifffahrt besitzt als traditionelle Nutzung des Meeres in völkerrechtlicher Hinsicht einen hohen Stellen 
wert. Sie ist jedoch auch ein wesentlicher Verursacher von Ölverschmutzungen. Daher existiert eine Vielzahl 
internationaler und nationaler Regelungen, welche sich mit der Problematik von Öl im Meer befassen. 3 Hier 
existieren einerseits grundlegende Übereinkommen, die sich direkt oder indirekt mit der Verschmutzung der 
Meere durch Öl befassen (A) und andererseits Haftungsregelungen, die den haftungsrechtlichen Umgang 
mit bereits eingetretenen Schäden zum Gegenstand haben (B). 
1 Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10.12.1982, BGBl. II, 1994, S. 1798. 
2 Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe vom 02.11.1973 in der Fassung des 
Protokolls vom 17.02.1978, BGBl. II, 1984, S. 230. 
3 Zum Verständnis soll hier ein einführender Beitrag geleistet werden. Die aufgezählten Regelungen können und sollen keinesfalls 
als abschließend betrachtet werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.