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Full text: 54, 1935/36

Internationale Läugenvermessung’ 1933 
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Minuten während ihrer Übertragung zur Verfügung standen. Zu diesem Zwecke wurden die bei der 
Quarzuhrübertragung ermittelten Stände der Hauptuhren für die Epochen der Zeitbestimmungen interpoliert. 
So ergaben sich direkte Stände der Quarzuhr III — und durch die bei der Übertragung ermittelten 
Differenzen der anderen Quarzuhren gegen die Quarzuhr III auch direkte Stände der Quarzuhren I, II 
und IV — gegen die Zeitbestimmungen. 
Diese Stände „Zeitbestimmung minus Quarzuhr III“ waren einer Ausgleichung zu unterziehen, die 
als Ergebnis einmal die Verbesserungen der den Quarzuhrtabcllen zugrunde gelegten Werte von Stand, 
Gang und Akzeleration lieferte, und deren Ergebnis andererseits dem Ansatz der Bedingungsgleichungen 
zufolge gestatten mußte, etwas über die bereits im zweiten Kapitel dieser Arbeit auf gänzlich andere 
Weise ermittelten Fehler der Beobachter auszusagen. 
Die auf eine solche Art ausgeglichenen Stände der Quarzuhr III gegen die Zeitbestimmungen 
gestatteten dann infolge der großen Gangkonstanz der Quarzuhren die Ergebnisse der ausgestrahlten 
und aufgenommenen Funkzeitsignale weit sicherer und genauer zu ermitteln, als es vorher mit einer 
mittleren aus den vier Hauptuhren gebildeten Uhr möglich gewesen war. 
Nach Beendigung der internationalen Längenvermessung waren die Erfahrungen auf dem Gebiete 
der Durchführung des Zeitdienstes mit Quarzuhren natürlich noch gering. Die in der darauf folgenden 
Zeit gesammelten Erfahrungen führten zur Durchrechnung zahlreicher Ausgleichungen, wobei von den 
verschiedensten Gesichtspunkten ausgegangen wurde. 
Diese Erfahrungen erstreckten sich besonders auf die Genauigkeit des Anschlusses der einzelnen 
ausgeglichenen Kurven aneinander — eine überaus wichtige Tatsache für den laufenden Zeitdienst, wo 
Sprünge in den aus einzelnen Ausgleichungen ermittelten Verbesserungen vermieden werden müssen —, 
auf die Länge der Ausgleichungszeiträume, auf die Wahl der Epochen für die einzelnen Ausgleichungen, 
auf die Durchführung der Ausgleichungen mit oder ohne Gewichte sowie auf eine möglichst strenge 
Erfassung der persönlichen Beobachtungsfehler. 
Von den während und nach der Längenvermessung gewonnenen Zeitbestimmungen sollten einerseits 
sämtliche für die Ausgleichung der Quarzuhr verwendet werden, andererseits befanden sich hierunter 
Zeitbestimmungen, die nur wenige Sterne enthielten oder durch Wolken beobachtet worden waren. Diese 
Tatsache der verschiedenartigen Sternanzahl — im Maximum 18 Sterne, im Minimum 3 Sterne — 
sowie der je nach der Witterung verschiedenartigen Beobachtungsumstände machte die Einführung von 
Gewichten notwendig. Diese Einführung von Gewichten mußte jedoch so vor sich gehen, daß nicht der 
persönliche Gesamteindruck des Beobachters über die Beobachtungsverhältnisse maßgeblich war, sondern 
daß sich das Gewicht nur aus der Zeitbestimmung selbst, also aus der Sternanzahl, aus der Verteilung 
der Sterne innerhalb der Zeitbestimmung und aus der inneren Genauigkeit der Zeitbestimmung ergab 
Auf die Richtigkeit einer Gewichtseinführung überhaupt wird später noch einmal zurückzukommen sein 
Da zunächst über die Abhängigkeit des Gewichtes bei Zeitbestimmungen von der Anzahl der 
Sterne keinerlei Anhaltspunkte vorhanden waren, wurde folgende rein empirische Gewichtsberechnungs 
methode eingeführt, von der schon hier bemerkt sei, daß sie durch spätere Untersuchungen weitestgehend 
bestätigt wurde. 
Das Gewicht der einzelnen Zeitbestimmungen wurde nun nach folgenden Gesichtspunkten ermittelt: 
Das Gewicht setzt sich aus drei Ausdrücken zusammen, von denen der erste von der Anzahl der 
Sterne, der zweite von der inneren Genauigkeit der Zeitbestimmung und der dritte von der Verteilung 
der Sterne innerhalb der Zeitbestimmung abhängig ist. 
Eine Gewichtsformel, die diesen Anforderungen zunächst rein erfahrungsmäßig genügt, ist z. B. 
gegeben durch: 
P>Z.
	        
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