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Full text: 32, 1909

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Aus dem Archiv der Deutschen Seewarte. 1909, Nr. 2. 
Die Küstengruppen, nach denen zur Zeit Sturmwarnungen erlassen werden, bestehen seit Mitte 
Oktober 1890. Für die vorliegende Arbeit wurden alle auf der Seewarte befindlichen Tagebücher der 
Sturmwarnungsstellen sowohl des Reiches wie der Provinzialrogierungen benutzt, so daß die Zahl der heran 
gezogenen Tagebücher während des zugrunde liegenden Jahrzehnts ständig zugenommen hat. Während die 
erste Abhandlung nur 45 Sturmwarnungsstellen des Reiches berücksichtigte, sind hier für die letzten Monate 
von 1905 genau doppelt so viele Stellen verwertet worden-, und zwar waren dies, von Westen nach Osten 
geordnet, unter Kennzeichnung der Stellen der Provinzialregierungen durch einen *, die folgenden Stationen : 
Gruppe VI/IX: Borkum, Borkum Riff Feuerschiff, Norderney, Norddeich, Nesserland Schleuse, *Neuliarlinger 
Siel, Friedrich Schleuse bei Carolinensiel, Helgoland, Wangeroog, Schillighörn, Wilhelms 
haven, Hohe weg-Leuchtturm, * Amrum, Munkmarsch, Keitum, ^Ellenbogen, Brake, Neuwerk, 
Bremerhaven, Wyk a. Führ, Geestemünde, Süderhöft, Cuxhaven, Pellworm, Büsuin, Tönning, 
*Husum, Brunsbüttelkog, Glückstadt, Brunshausen und Altona. 
Gruppe IV/V: * Apenrade, Flensburg, Aarösund, Schleimünde. Friedrichsort, *Bülk. Travemünde, Marien 
leuchte, Wismar und Warnemünde. 
Gruppe 111: Darsserort, *Barhöft, Stralsund, * Kloster Vitte Hiddensee, Wittower Posthaus, Arkona, 
*Vierow, *Saßnitz, *Stubbenkam liier, Thießow, * Göhren und Greil'swalder Oie. 
Gruppe 11: Ahlbeck, Swinemünde, Gross Ziegenort, Kelberg, Rügenwaldermünde, Stolpmünde und Leba. 
Gruppe 1: *Karwen, Rixhüft, *Oxhöft, *Pntziger Heisternest, Danzig-Neu fahr wasser, *Neufähr bei Groß- 
Plehnendorf. Heia, Scliiewenhorst, ’Wogelang, *Elbinger Hafenhaus, *Kahlberg, *Neukrug, *Pfahl- 
bude b. Braunsberg, Pillau, *Palmnicken, Brüsterort, *Balga, *Fischhausen, * Wehrdamm, * Kranz, 
*Sarkau, *Rossitten, *Nidden, *Labagienen, *Karkelbec,k, *Schwarzort, Memel, * Windenburg, 
*Inse und *Drawöhnen. 
Zu Gruppe II gehören noch acht Regierungssturmwarnungsstellen, doch senden diese, abweichend 
von den übrigen keine Tagebücher ein, sodaß die Beurteilung des Verlaufs der Stürme und damit des Er 
folges der Sturmwarnungen über diesem Gebiet verhältnismäßig unsicher ist. 
§ 2. Gliederung nach der Zeit. Als kleinste Zeiteinheit tritt hier der Tag auf, der von einer 
Morgenbeobachtung bis zur folgenden gerechnet wurde, so daß also die Stürme der Nacht dem vorangehenden 
Tage zugerechnet wurden. Bei Ableitung der Ergebnisse wurden als größere Zeitabschnitte die Monate 
zugrunde gelegt, doch konnte eine so weitgehende Gliederung hier nur bei der Darlegung der jährlichen 
Periode der Sturmtage beibehalten werden. Zur Gliederung des Jahres wurden als größere Abschnitte 
Mai bis August und September bis April gewählt, die kurz als die warme und die kalte Jahreszeit oder noch 
kürzer als Sommer und Winter angeführt werden sollen. Für diese Gliederung war bestimmend, daß auf 
der Seewarte von Mitte September bis Ende April für das Sturmwarnungswesen am Abend noch ein dritter 
telegraphischer Wetterdienst besteht, der für die Sturmwarnungen besondere Vorteile gegenüber der übrigen 
Jahreszeit gewährt; aus diesem Grunde wäre die Sonderstellung der Zeit von Mitte September bis Ende 
April vielleicht noch besser gewesen, wobei jedoch die Anpassung an die Monate als Einheit verloren ge 
gangen wäre und Weiterungen bei der Bearbeitung entstanden wären. 
§ 8. Ermittlung der Sturmtage. Welche Gründe dafür bestimmend gewesen sind, zur Beurteilung 
der stürmischen Witterung über den Küstengebieten auf die Aufzeichnungen der Wind-Registrierapparate 
der Normalbeobachtungsstationen zu verzichten, ist aus der vorangehenden Abhandlung zu ersehen; auch 
in diesem Falle wurde die Ermittlung der Zeit und Stärke der Stürme an der Küste ausschließlich auf 
die Beobachtungen der Sturmwarnungsstellen gegründet, an denen neben den dreimal täglichen Beobach 
tungen von Wind und Wetter um 8a, 2p und 8p noch während des Hängens der Signale regelmäßig 
zweistündige Beobachtungen über Wind und Wetter angestellt werden, und für die auch während des 
Auftretens nicht signalisierter Stürme derartige Beobachtungen vorgeschrieben sind. Ganz abgesehen davon, 
daß die Winde an der Küste wie auch auf den Inselstationen durchschnittlich etwas schwächer als über 
dem Meere wehen, leidet diese Benutzung der Windbeobachtungen der Sturmwarnungsstellen vor allem 
an der Verschiedenheit der Windstärkeschätzungen, der ungleichen Aufmerksamkeit der Beobachter be 
sonders auf die Erscheinungen der Nacht und der verschiedenen Gewissenhaftigkeit bei der Übertragung 
der Beobachtungen in die Tagebücher. Will man aber den reichen Schatz der Erfahrungen der vergangenen 
Jahre nicht imgehoben lassen, so bleibt kein anderes Mittel, als sich auf diese Beobachtungen zu stützen
	        
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