Nr. 2.
Die Stürme und die Sturmwarnungen an der deutschen Küste
in den Jahren 1896 bis 1905.
Von Prof. h. (»roNsntaii ii.
Einleitung.
Die vorliegende Abhandlung schliefst sich auf das engste an die gleiche Bearbeitung der Stürme und
Sturmwarnungen des Zeitraumes 1886/95 an, die als Nr. 4 im Jahrgang 1898 dieses Werkes veröffentlicht
worden ist. Durch Hinzuziehung auch der den Provinzialregierungen unterstellten Sturmwarnungsstellen,
soweit von diesen Tagebücher an die Deutsche Seewarte geliefert werden, ist es möglich gewesen be
sonders für die Nordsee- und die preußische Küste eine erheblich breitere Grundlage zu gewinnen. Eine
Änderung in der Bearbeitung besonders ist insofern eingetreten, als die Festsetzung über die den Küsten
gebieten an stürmischen Tagen zugeschriebene Gruppensturmstärke etwas modifiziert worden ist. Eine
Erweiterung gegen die erste Abhandlung hat sich aus der gebotenen Vergleichung mit dem Ergebnis des
vorangehenden Jahrzehnts ergeben; um diese im einzelnen zu ermöglichen , ist die Bezeichnung der fast
durchweg übereinstimmend angelegten Tabellen beibehalten worden.
Behufs Bewertung des Erfolges der Sturmwarnungen ist wiederum eine Nebeneinanderstellung der
Sturmwarnungen und Stürme erfolgt, um die Fälle von rechtzeitigem, verspätetem oder verfehltem Erlaß
von Sturmwarnungen oder Hissen der Sturmsignale als Grundlage der Erfolgberechnung zu gewinnen.
Gleich der vorangehenden Untersuchung kann auch diese nur als eine wichtige Grundlage, als ein
erster Schritt, zu einem auf die Verbesserung der Sturmwarnungen gerichteten Studium aufgefaßt werden,
dessen Bedeutung vor allem darin zu suchen ist, daß bei der Bearbeitung alle diejenigen Fälle festgestellt
wurden, in denen unsere Küste, nach Gebieten gegliedert, ohne Sturmsignale von Stürmen überrascht wurde
oder aber Sturmsignale gezeigt hat, ohne daß stürmische Witterung eintrat. Leider ist es dem Verfasser
nicht möglich gewesen, jenen in der ersten Abhandlung angekündigten Hauptteil der Untersuchung der
artig zu fördern, daß die nähere Untersuchung der Stürme bereits zum Abschluß gebracht werden konnte.
Einzelheiten der Ausführung’ und Begriffsbestimmungen.
§ 1. Gliederung der Kiiste in Sturmgebiete. Infolge der als Grundlage gewählten Nebeneinander-
stellung von Stürmen und Sturmwarnungen konnten nur solche Stationen längs der Küste zu Gruppen ver
einigt werden, die dieselben Sturmwarnungen erhalten haben. Hiernach war es geboten, sich an die bei
dem Erlaß von Sturmwarnungen für die Küste eingeführte Gruppeneinteilung anzulehnen, die auch wesentlich
dem verschiedenen Grade der Sturmgefährdung entspricht. Um die Arbeit etwas zu vereinfachen, wurde
die Untersuchung diesmal für die drei Nordseeküstengruppen VI bis IX nicht getrennt, sondern als ganzes
durchgeführt, und ebenso wurde von einer Trennung der Gruppen IV und V der westlichen Ostsee ab
gesehen; bestimmend war hierfür einmal, daß diese einzelnen Gruppen zum Teil mit Sturmwarnungsstellen
schwach besetzt sind, und daß andererseits die Sturmwarnungen fast durchweg für jene beiden Sammel
gebiete als Einheiten und nur ganz vereinzelt für nur eine der genannten Einzelgruppen erlassen worden sind.
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